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Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 12. Feb 2015, 23:19
von RollinCrew
keine Probleme hab den erzählt das ich am steuer war und das wars
Denn so sind auch die Club Bestimmungen. Es ist völlig egal, wem das Auto gehört und wer der Halter ist. Denen ist nur wichtig, dass ein Mitglied gefahren ist.

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 13. Feb 2015, 20:40
von 4Snake
ka bei mir klappt es immer xD

hab schon so viele Autos abgeschleppen lassen

keine Probleme hab den erzählt das ich am steuer war und das wars

Sehr merkwürdig!!!
Denn hier klappt das nicht seit einigen Jahren und ich bin schon seit 88 im ADAC und kenn Leute die da arbeiten! ;)

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 13. Feb 2015, 20:51
von Meyblaubaer
Lesen bildet:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Tarife-und- ... 200255.pdf
3.
Welche Leistungen erhält das ADAC Mitglied nach Panne und Unfall
in Deutschland?
Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor. Ein Un
-
fall liegt vor, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mecha
-
nischer
Gewalt auf das Fahrzeug ein
gewirkt hat.
a)
Pannen- oder Unfallhilfe
(ab der Haustüre):
Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit.
Wir helfen am Schadenort durch einen ADAC
Straßenwachtfahrer oder bis
zu
einem Betrag von 300,– € (einschließlich An- und Abfahrt sowie der mitge
-
führten Kleinmaterialien) durch einen ADAC Vertragspartner, um die technische
Fahrbereitschaft wiederherzustellen
als auch
4.
Welche Fahrzeuge sind geschützt?
a)
Geschützt sind nichtzulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge,
die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahr
-
erlaubnis alleinverantwortlich geführt werden oder unmittelbar gestartet
werden sollen. Zudem muss das Fahrzeug in Deutschland wegen einer
Panne oder eines Unfalls auf einer öffentlichen Straße einschließlich der
von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze
liegen geblieben und der Schadenort mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein.
b)
Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Achse
hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als eine
Achse. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann
(Fahrzeug mit
mitgeführtem Anhänger) insgesamt.
c)
Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Per
-
sonen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer)
haben und

eine Gesamtbreite von 2,55 m,

eine Gesamtlänge von 10 m,

eine Höhe von 3 m sowie

eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.
Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße. Alle
angegebenen Maße gelten einschließlich der Ladung.
d)
Darüber hinaus sind in der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohn
-
mobile geschützt bis zu

einer Höhe von 3,20 m einschließlich
Ladung und

einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg.
e)
Nicht geschützt sind Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sicher
-
gestellte Fahrzeuge oder deren Ladung, Fahrzeuge bei gewerbsmäßigen
Personenbeförderungen außer Taxis, Fahrzeuge bei Probe- und Überfüh
-
rungsfahrten (rote Händler-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung)
Haben wohl wieder einige den Beruf verfehlt... ist ja aber nix neues..

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 13. Feb 2015, 20:58
von 4Snake
Lesen bildet:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/Tarife-und- ... 200255.pdf
3.
Welche Leistungen erhält das ADAC Mitglied nach Panne und Unfall
in Deutschland?
Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor. Ein Un
-
fall liegt vor, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mecha
-
nischer
Gewalt auf das Fahrzeug ein
gewirkt hat.
a)
Pannen- oder Unfallhilfe
(ab der Haustüre):
Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in
Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit.
Wir helfen am Schadenort durch einen ADAC
Straßenwachtfahrer oder bis
zu
einem Betrag von 300,– € (einschließlich An- und Abfahrt sowie der mitge
-
führten Kleinmaterialien) durch einen ADAC Vertragspartner, um die technische
Fahrbereitschaft wiederherzustellen
als auch
4.
Welche Fahrzeuge sind geschützt?
a)
Geschützt sind nichtzulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge,
die vom ADAC Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahr
-
erlaubnis alleinverantwortlich geführt werden oder unmittelbar gestartet
werden sollen. Zudem muss das Fahrzeug in Deutschland wegen einer
Panne oder eines Unfalls auf einer öffentlichen Straße einschließlich der
von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze
liegen geblieben und der Schadenort mit Hilfsfahrzeugen erreichbar sein.
b)
Geschützt ist der mitgeführte Anhänger, sofern er nicht mehr als eine Achse
hat. Zwei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m gelten als eine
Achse. Ein Leistungsanspruch besteht aber nur einmal für das Gespann
(Fahrzeug mit
mitgeführtem Anhänger) insgesamt.
c)
Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Per
-
sonen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer)
haben und

eine Gesamtbreite von 2,55 m,

eine Gesamtlänge von 10 m,

eine Höhe von 3 m sowie

eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.
Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße. Alle
angegebenen Maße gelten einschließlich der Ladung.
d)
Darüber hinaus sind in der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohn
-
mobile geschützt bis zu

einer Höhe von 3,20 m einschließlich
Ladung und

einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg.
e)
Nicht geschützt sind Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sicher
-
gestellte Fahrzeuge oder deren Ladung, Fahrzeuge bei gewerbsmäßigen
Personenbeförderungen außer Taxis, Fahrzeuge bei Probe- und Überfüh
-
rungsfahrten (rote Händler-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung)
Haben wohl wieder einige den Beruf verfehlt... ist ja aber nix neues..

Obwohl ich von dir auch nix anderes erwartet habe...
Meinste???
Dann komm mal her und versuch es! Aber bring besser deine EC Karte mit! :lol:
Und dabei lass ich mal dahingestellt ob du überhaupt über ne Goldmitgliedschaft verfügst! ;)

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 20. Mär 2015, 19:58
von BLACK DEVIL
Habe im Moment das gleiche Problem. Was hat denn bisher geklappt bei den Tipps? Grill raus reißen geht bei mir nicht weil ich ne CSR Front mit A6 Grill habe. ADAC war schon da und meinte eiskalt Scheibe einschlagen. Komm ich an die Hauben entriegelung vom innenraum irgendwie hin?

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 20. Mär 2015, 20:10
von Meyblaubaer
Einfach probieren. Weil ein Patentrezept gibt es leider nicht wirklich. Schau mal auf die 1. Seite dort steht am meisten ;)

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 20. Mär 2015, 20:17
von BLACK DEVIL
Habe ich schon gelesen. Grill raus reißen als Tipp und Scheibe einschlagen

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 20. Mär 2015, 20:40
von HotPursuit92
kleiderbügel und das ganze im US style öffnen ;)

obs klappt zeigt ein test

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 20. Mär 2015, 20:41
von BLACK DEVIL
Und was willst mit dem Kleiderbügel öffnen? Oder wo willst hinkommen

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 20. Mär 2015, 20:43
von HotPursuit92
wie mn es aus filmen kennt... die tür ^^

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 20. Mär 2015, 20:49
von Meyblaubaer
Nicht nur, die Motorhaube anheben mit Wagenheber oder von unten an die LiMa Strom anschließen

Mit Kleiderbügel wird bei einem Fahrzeug mit Safe-Lock Sicherung zu 100 % nicht funktionieren.

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 20. Mär 2015, 20:55
von BLACK DEVIL
Motorhaube hat nen bösen Blick da kann ich nix ansetzen...und auto ist zu tief und drunter zu kommen

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 20. Mär 2015, 22:54
von Meyblaubaer
Ja dann, nimm dir 1-2 helfende Hände hebe es an und pack den Wagenheber runter. Oder dir bleibt echt nur Seitenscheibe einhauen.

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 21. Mär 2015, 11:45
von BLACK DEVIL
Der ADAC mann ist ganz schön unfreundlich und zu Vorschlägen von mir nicht bereit. Aufbocken um an die lichtmaschine zu kommen ist ihm zu gefährlich und vom innenraum her die Haube öffnen geht wohl nicht....bin schon etwas enttäuscht das er es nicht mal versucht hat. Wir schlagen nun die Scheibe der fahrerseite ein...

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 21. Mär 2015, 12:15
von Meyblaubaer
Wie gesagt, beste Idee ohne teure Kosten ist einfach 2-3 Kumpels nehmen, den Wagen bisschen von Hand anheben und dann irgendwie Wagenheber drunter. Schallschlucker beim Motorraum raus und dort dann Strom anschließen an der Lima. Erst würde ich es noch so probieren vor dem Scheibe einschmeißen (ca 150 € bei Carglass, wobei sich das auf einen TK-Fall der Versicherung bezieht).

Re: KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 21. Mär 2015, 12:27
von BLACK DEVIL
Scheibe gebraucht 20 Euro Einbau Werkstatt 150 Euro plus neue Batterie. Auto steht auf nem Kies Platz drum will der den nicht Aufbocken. Und bei 6 cm bodenfreiheit kommst eh nicht unters auto.

KOMME NICHT INS AUTO !

Verfasst: 8. Jan 2016, 09:00
von RickMetzner9n3
Ich habe dann damals die Scheibe eingeschlagen :D
war das preisgünstigste mit 60 Euro mit Wechsel ^^