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LifeTime nach Reparatur erloschen?

Verfasst: 12. Mär 2020, 11:07
von clarkjohnken
Servus!

2 Fragen zum Thema LifeTime Garantie - Vielleicht kennt sich hier ja jemand ein wenig aus ;-)

Frage 1:

Ich hatte Anfang des Jahres einen kleinen Unfall, der von meiner Vollkasko getragen wurde. Die Reparatur erfolgte in einer Vertragswerkstatt der VERSICHERUNG, nicht von VW. Der Wagen ist im Moment etwas über 3 Jahre alt, wobei ich diese LifeTime Garantieversicherung abgeschlosse habe, die noch ca. 1 Jahr läuft. Nun habe ich mal einen genaueren Blick in die Bestimmungen geworfen (sollte man vielleicht vorher tun, ist klar ... ) und da steht: " Sie sind verpflichtet (...) die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen."

Nach meinem Verständnis fällt eine Reparatur nicht in die drei oben beschriebenen Kategorien. Oder doch?

Frage 2:

Der Auspuff hört sich ein wenig bassig an, d.h. da wird wahrscheinlich schon irgendwo ein Loch sein. Das ist natürlich von der Versicherung nicht abgedeckt. Muss ich das, obwohl es überhaupt nicht unter die Garantie fällt, auch bei VW machen lassen, damit die Garantie erhalten bleibt?

LifeTime nach Reparatur erloschen?

Verfasst: 26. Mär 2020, 08:11
von Belos88
Habe nach ein bisschen googeln das gefunden: file:///Users/mini/Downloads/vw_nw_garantieversicherungsbedingungen.pdf
Ist eine PDF Datei zu den Versicherungspolicen von VW.

Unter Punkt IV. "Was ist nicht versichert?"
Steht, dass Fremdeinwirkung, also Unfall etc., nicht übernommen werden bzw. versichert sind. Heißt, du könntest dir eine andere Werkstatt suchen... Und aus dem was ich gelesen habe (habs nur grob überflogen) geht auch nicht hervor, dass nach einer fachgemäßen Reparatur der Versicherungsschutz ablaufen würde...

LifeTime nach Reparatur erloschen?

Verfasst: 25. Mai 2020, 03:35
von kenin1997
Servus!

2 Fragen zum Thema LifeTime Garantie - Vielleicht kennt sich hier ja jemand ein wenig aus ;-)

Frage 1:

Ich hatte Anfang des Jahres einen kleinen Unfall, der von meiner Vollkasko getragen wurde. Die Reparatur erfolgte in einer Vertragswerkstatt der VERSICHERUNG, nicht von VW. Der Wagen ist im Moment etwas über 3 Jahre alt, wobei ich diese LifeTime Garantieversicherung abgeschlosse habe, die noch ca. 1 Jahr läuft. Nun habe ich mal einen genaueren Blick in die Bestimmungen geworfen (sollte man vielleicht vorher tun, ist klar ... ) und da steht: " Sie sind verpflichtet (...) die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen."

Nach meinem Verständnis fällt eine Reparatur nicht in die drei oben beschriebenen Kategorien. Oder doch?

Frage 2:

Der Auspuff hört sich ein wenig bassig an, d.h. da wird wahrscheinlich schon irgendwo ein Loch sein. Das ist natürlich von der Reparatur Versicherung nicht abgedeckt. Muss ich das, obwohl es überhaupt nicht unter die Garantie fällt, auch bei VW machen lassen, damit die Garantie erhalten bleibt?
Hört sich nicht Toll an, aber so ist es halt. ^^ Steht die Antwort ja schon, wollte dies nur mal sagen.

LifeTime nach Reparatur erloschen?

Verfasst: 13. Sep 2020, 12:58
von polo2402
Habe nach ein bisschen googeln das gefunden: file:///Users/mini/Downloads/vw_nw_garantieversicherungsbedingungen.pdf
Ist eine PDF Datei zu den Versicherungspolicen von VW.

Unter Punkt IV. "Was ist nicht versichert?"
Steht, dass Fremdeinwirkung, also Unfall etc., nicht übernommen werden bzw. versichert sind. Heißt, du könntest dir eine andere Werkstatt suchen... Und aus dem was ich gelesen habe (habs nur grob überflogen) geht auch nicht hervor, dass nach einer fachgemäßen Reparatur der Versicherungsschutz ablaufen würde...
Hallo zusammen,

hier kann ich mich nur anschließen. Habe auch selbst bereits schon die Erfahrung gemacht!

Lg Hanna