Garantieverlust
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Garantieverlust
Hi,
ich habe eine aktuelle Info bekommen, die für alle Polo 6R Fahrer sicher interessant ist. Der Tatbestand ist schon lange so es redet nur niemand drüber!
Verbaut jemand in seinem Polo z.B. ein Gerät von Zenec (Original VW Optik) welches in den Can Bus eingreift (Darstellung auf dem Display usw) erlischt die komplette Garantie auf die Boardelektrik. Also solltet Ihr mit dem Gedanken spielen denkt daran, denn die meisten Fehler sind heutzutage in der Elektrik eines Fahrzeuges zu finden.
Gruß Dirk
ich habe eine aktuelle Info bekommen, die für alle Polo 6R Fahrer sicher interessant ist. Der Tatbestand ist schon lange so es redet nur niemand drüber!
Verbaut jemand in seinem Polo z.B. ein Gerät von Zenec (Original VW Optik) welches in den Can Bus eingreift (Darstellung auf dem Display usw) erlischt die komplette Garantie auf die Boardelektrik. Also solltet Ihr mit dem Gedanken spielen denkt daran, denn die meisten Fehler sind heutzutage in der Elektrik eines Fahrzeuges zu finden.
Gruß Dirk
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Re: Garantieverlust
Moin,
gut zu Wissen. Wenn ich dann in 3 Jahren einen neuen Polo kaufe gibts ein ordentliches RNS 510 !
MfG
gut zu Wissen. Wenn ich dann in 3 Jahren einen neuen Polo kaufe gibts ein ordentliches RNS 510 !
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Re: Garantieverlust
Es geht nicht generell um Nachrüstgeräte!!! Es geht jediglich um solche Geräte die in den Can Bus eingreifen. Alle Geräte die mit einem externen Can Bus Adapter arbeiten und die Daten nur auslesen ist das kein Problem.
Gruß Dirk
Gruß Dirk
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Re: Garantieverlust
So ganz einfach kann das aber auch nicht sein. Das wird im Einzelfall sicherlich schwierig für VW sein, sich da mit einem Dritthersteller-Radio aus der Affäre zu ziehen. Erzähl dem Richter mal, dass du als Autohersteller dem Kunden nicht den Anschluß eines anderen Radios zugestehst, welches technisch geprüft und für den Markt zugelassen ist sowie werksseitig vorhandene Anschlußmöglichkeiten des Fahrzeuges nutzt M.E. ist das was anderes, als wenn ich mir ein Gewindefahrwerk etc. einbaue.
Sprich, theoretisch macht VW sich da vielleicht von vielem frei, vor einem Gericht dürfte sowas allerdings in der Praxis selten Bestand haben - je nach Schadensbild natürlich. Gehe mal von einem allgemeinen Defekt in der Elektronik aus, bei der kein direkter Zusammenhang mit Radio usw. erkennbar ist.
Sprich, theoretisch macht VW sich da vielleicht von vielem frei, vor einem Gericht dürfte sowas allerdings in der Praxis selten Bestand haben - je nach Schadensbild natürlich. Gehe mal von einem allgemeinen Defekt in der Elektronik aus, bei der kein direkter Zusammenhang mit Radio usw. erkennbar ist.
5,5 Jahre Polo 9N. Seit 11/2008: Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI 160 PS | Seit 03/2015 dazu: Toyota GT86 in pearl-white
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Re: Garantieverlust
Und genau da liegt der fehler im Denken. VW kommt sehr wohl damit durch, da VW es den Herstellern ermöglicht sich in den Can Bus einschreiben zu lassen, das kostet allerdings eine stolze Summe, laut meinen Info´s ist das aber gerade Zenec egal und sie "Hacken" sich quasi da rein, und das kann der Hersteller sehr wohl untersagen und dann die Garantie ablehnen.
Gruß
Gruß
Re: Garantieverlust
VW kann die Garantie verweigern, weil die ja freiwillig ist, aber wohl nicht die Gewährleistung.So ganz einfach kann das aber auch nicht sein. Das wird im Einzelfall sicherlich schwierig für VW sein, sich da mit einem Dritthersteller-Radio aus der Affäre zu ziehen. Erzähl dem Richter mal, dass du als Autohersteller dem Kunden nicht den Anschluß eines anderen Radios zugestehst, welches technisch geprüft und für den Markt zugelassen ist sowie werksseitig vorhandene Anschlußmöglichkeiten des Fahrzeuges nutzt M.E. ist das was anderes, als wenn ich mir ein Gewindefahrwerk etc. einbaue.
Sprich, theoretisch macht VW sich da vielleicht von vielem frei, vor einem Gericht dürfte sowas allerdings in der Praxis selten Bestand haben - je nach Schadensbild natürlich. Gehe mal von einem allgemeinen Defekt in der Elektronik aus, bei der kein direkter Zusammenhang mit Radio usw. erkennbar ist.
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Re: Garantieverlust
Keine Ahnung, wie das bei VW aktuell aussieht, aber viele Hersteller leisten mittlerweile freiwillig die vollen 2 Jahre Garantie, also nicht nur Gewährleistung.
@Bünde ( )
Okay, das ist wieder was anderes. Ich bin von einer quasi offenen Schnittstelle ausgegangen.
@Bünde ( )
Okay, das ist wieder was anderes. Ich bin von einer quasi offenen Schnittstelle ausgegangen.
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Re: Garantieverlust
Welche Hersteller wäre das denn, die sich da haben einschreiben lassen?Und genau da liegt der fehler im Denken. VW kommt sehr wohl damit durch, da VW es den Herstellern ermöglicht sich in den Can Bus einschreiben zu lassen, das kostet allerdings eine stolze Summe, laut meinen Info´s ist das aber gerade Zenec egal und sie "Hacken" sich quasi da rein, und das kann der Hersteller sehr wohl untersagen und dann die Garantie ablehnen.
Gruß
Viele Grüße,
Denis
VERKAUFE: 4x Sommerkompletträder 14" neuwertig! Bei Interesse PN an mich!
Polo 6R - Deep Black Perleffekt - GTI Grill - KW Variante 1 - Pioneer AVIC F9110BT - MSW 16 8Jx18
Denis
VERKAUFE: 4x Sommerkompletträder 14" neuwertig! Bei Interesse PN an mich!
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Re: Garantieverlust
SO weit ich informiert bin keiner...
Wie gesagt es ist aber generell Möglich ein Nachrüstgerät mit Hilfe eines Can Bus Adapters zu verbauen, der spielt in den Bus nix ein, sondern liest nur aus. Und das ist erlaubt ohne Probleme zu bekommen.
Wie gesagt es ist aber generell Möglich ein Nachrüstgerät mit Hilfe eines Can Bus Adapters zu verbauen, der spielt in den Bus nix ein, sondern liest nur aus. Und das ist erlaubt ohne Probleme zu bekommen.
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Re: Garantieverlust
Das ist aber langweilig - sowas muss per Lenkrad bedient und im FIS angezeigt werden können
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Re: Garantieverlust
Hallo!
Ich verstehe das ganze Problem nicht so ganz. Warum sollte es zum Garantieverlust kommen. Soviel ich weiss, sind CAN Busse kurzschlussfest. Schädigungen an der Elektronik hardwaremässig schliesse ich aus.
Nachrüstadapter könnten Fehlfunktionen im Bordnetz auslösen. Wenn es wirklich zum Problem kommt, man zum Freundlichen geht, reklamiert, und der stellt fest, dass es vom Fremdteil kommt, OK, dann kann er die Garantie ablehnen.
Gruss
Ich verstehe das ganze Problem nicht so ganz. Warum sollte es zum Garantieverlust kommen. Soviel ich weiss, sind CAN Busse kurzschlussfest. Schädigungen an der Elektronik hardwaremässig schliesse ich aus.
Nachrüstadapter könnten Fehlfunktionen im Bordnetz auslösen. Wenn es wirklich zum Problem kommt, man zum Freundlichen geht, reklamiert, und der stellt fest, dass es vom Fremdteil kommt, OK, dann kann er die Garantie ablehnen.
Gruss
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Re: Garantieverlust
Zeig mir bitte ein Elektroteil welches wirklich Kurzschlußsicher ist???
Die Geräte greifen einfach in den Bus ein daher erlischt die Garantie. Die Zusatzadapter lesen nur aus und nutzen die Infos. Da liegt der Große Unterschied. Vereinfacht gesagt, auslesen ist ok, aber einschreiben nicht. Oder darfst du einen Virus auf einen Computer schicken ohne Strafe??? Einen kostenlosen Download darfst du aber nutzen...
Die Geräte greifen einfach in den Bus ein daher erlischt die Garantie. Die Zusatzadapter lesen nur aus und nutzen die Infos. Da liegt der Große Unterschied. Vereinfacht gesagt, auslesen ist ok, aber einschreiben nicht. Oder darfst du einen Virus auf einen Computer schicken ohne Strafe??? Einen kostenlosen Download darfst du aber nutzen...
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Re: Garantieverlust
Kein guter Vergleich - du verlierst nicht mal den Support für dein Windows, wenn du ein neues Programm herunterlädst und installierst. Und das bei ungleich höherem Risiko als so einem vergleichsweise simplen elektronischen System
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Re: Garantieverlust
Es geht dabei nicht um Windows... Sondern darum welche Folgen du zu erwarten hast wenn du erwischt wirst und dich in einen anderen Rechner gehakt hast... Im Vergleich zu dem was du zu erwarten hast wenn du dir einen kostenlosen Download runter lädst..
Ist aber echt nen doofer Vergleich...
Ist aber echt nen doofer Vergleich...
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Re: Garantieverlust
Naja, nen CAN-BUS ist jetzt nix, wo man sich groß rein "hacken" muss Wie gesagt, in der Theorie kann man da viel vorschreiben - ob sowas in der Praxis vor Gericht Bestand hat, ist wieder was anderes. Es gibt definitiv das Recht, ein anderes Radio in sein Fahrzeug einzubauen. Und das darstellen von Infos auf dem FIS, wie es die Werkslösungen tun, könnte man evtl. als zu erwartende Möglichkeit ansehen. Das ist mehr so, als wenn ich an meinen Sony-Fernseher einen DVD-Player von Philips anschließe und Sony erlaubt nur, Sony-Geräte anzuschließen. Das ist eine Luftnummer...
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Re: Garantieverlust
Soweit ich informiert bin, gibt es da schon Urteile zu. Ist halt das Urheberrecht, was VW da hat.
Re: Garantieverlust
Wie gesagt, VW hat alles Recht der Welt hier die Garantie auszuschließen, da diese freiwillig ist!
Die Gewährleistung greift aber noch, ist leider ab dem 7 Monat nicht mehr viel Wert in so einem Fall.
Die Gewährleistung greift aber noch, ist leider ab dem 7 Monat nicht mehr viel Wert in so einem Fall.
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Re: Garantieverlust
Dann wäre ja VW fein Raus. Das Bezweifel ich aber sehr stark.
Angenommen das Motorsteuergerät ist hinüber:
Ich habe jetzt eine Gasanlage drin.
Das Gassteuergerät kommuniziert ja mit dem Benzinsteuergerät.
Umgemünzt auf die Gasanlage soll angeblich die Garantie/Gewährleistung des Motorsteuergerät flöten sein, nur weil es mit dem Gassteuergerät kommuniziert?
Das wird beim besten Willen nie vor Gericht standhalten.
Und statt dem Urheberrecht dürfte wohl eher das Patentrecht greifen. Wenn sich VW die Kommunikation mit der FIS etc hat patentieren lassen (was ich eher für unmöglich halte und daher sehr anzweifel), kann VW die Benutzung der "Technologie" anderen Unternehmen untersagen.
Garantie kann zwar weg sein, aber die Gewährleistungspflicht bleibt.
Angenommen das Motorsteuergerät ist hinüber:
Ich habe jetzt eine Gasanlage drin.
Das Gassteuergerät kommuniziert ja mit dem Benzinsteuergerät.
Umgemünzt auf die Gasanlage soll angeblich die Garantie/Gewährleistung des Motorsteuergerät flöten sein, nur weil es mit dem Gassteuergerät kommuniziert?
Das wird beim besten Willen nie vor Gericht standhalten.
Und statt dem Urheberrecht dürfte wohl eher das Patentrecht greifen. Wenn sich VW die Kommunikation mit der FIS etc hat patentieren lassen (was ich eher für unmöglich halte und daher sehr anzweifel), kann VW die Benutzung der "Technologie" anderen Unternehmen untersagen.
Garantie kann zwar weg sein, aber die Gewährleistungspflicht bleibt.
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Re: Garantieverlust
Sicher kommt VW damit durch... Es gibt schon solche Fälle...
Re: Garantieverlust
VW kommt schon allein damit da durch, weil die Garantie von denen freiwillig ist und die die so ausgestalten können wie die wollen. Nen Recht auf Garantie gibts nicht.
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