HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Aussen und innen


helgemania
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon helgemania » 16. Jan 2008, 11:46

Schade, der Hersteller hat mal auf eine Anfrage die Eignung nicht bestätigt. Und der Tüv, naja mit einer autom. LWR und eine SWRA bekomme ich es bei meinem Prüfer eingetragen, wenn das Xenon Kit ein E-Prüfzeichen hat.

Aber die Eintragung würde per Einzelabnahme erfolgen. Mir ist der Aufwand und die Kosten, besonders für die autom. LWR etwas hoch. Alles in allem hätte der Spaß damals ca. 1200 Euro gekostet, bei Verwendung der VW original Teile.
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schulz
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon schulz » 16. Jan 2008, 17:32

ist die Art des E-Zeichens relevant für eine Eintragung? Also zB E4, E11, E15 usw ... ist es dem Prüfer "egal - hauptsache E-Zeichen" oder muss es in diesem Fall E1 sein ?
Gruß, :schulz:

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derflo
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon derflo » 16. Jan 2008, 17:50

Bei Verwendung von Originalteilen von VW ok, aber mit Zubehörsachen ists um einiges günstiger und genauso gut:

Xenon Kit: 119€
ALWR Kit: ab 149€
SWRA Kit: ab 139€

Plus die Tüv Gebühren bzw. den Scheinwerfer. Die Preise der letzten beiden Positionen stammen nicht von mir, aber sind annähernd der Spiegel...
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Nitrous-One
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon Nitrous-One » 18. Jan 2008, 10:54

Wollte mich dazu auch mal zuwort melden.

Hallo erstmal, bin der neue und komme jetzt öffters :fuck: .

Ich habe mich mit dem thema hid xenon auch schon seit langen auseinander gesetzt und bin im moment auch dabei diesen traum zu verwierglichen.

bin dann ab zum tüv mann und mal nachgefragt ob das überhaupt realisierbar wäre. also mit alwr,swra und angel eyes ist es nicht das problem es eingetragen zu bekommen.
Also erstmal die angel eyes und ein hid xenon kit mit 8000k besorgt und eingebaut.

Dann alles schön eingestellt und nochmal zum tüver. er sein gerät davor und meinte dann das er keine einwende sieht das man es mit alwr und swra eintragen könne.

Das ist jetzt noch stand der dinge. bin jetzt noch auf teile suche. gerade wegen der swra, weil ich die gerne original haben möchte und es doch einwenig aufwand ist alles zu bekommen und zu verbauen.

Hatte das xenon 2 Tage drin gehabt, und ich sag euch "ES IST EINFACH DER HAMMER"
Habe leider nur 2 bilder gemacht. lade sie aber trotzdem mal hoch.
Und auch ohne alwr habe ich niemanden geblendet oder änliches.
MFG Daniel

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Nico84
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon Nico84 » 18. Jan 2008, 11:08

Da kann ich dir nur zustimmen. Ich habe hier schon alles liegen, und zum teil auch eingebaut, nur keine zeit es mal fertig zu machen ;-).
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon PsyKater » 18. Jan 2008, 12:27

Schade, dass es keine Linsenscheinwerfer für den 9N3 gibt...
Viele Grüße,
TOBI
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon Polostalker » 18. Jan 2008, 12:37

Hatte das xenon 2 Tage drin gehabt, und ich sag euch "ES IST EINFACH DER HAMMER"
Habe leider nur 2 bilder gemacht. lade sie aber trotzdem mal hoch.
Und auch ohne alwr habe ich niemanden geblendet oder änliches.
MFG Daniel
Wär auch super, wenn du sowas wie ne Anleitung oder nen bericht hochladen könntest, wenn du fertig bist und ihn dann auf die Seite stellen könntest, ja? :applaus:


derflo
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon derflo » 18. Jan 2008, 15:15

Naja Linsenscheinwerfer gibts in Form der AngelEyes für nen 9N. Da musst du die AEs ja nicht anklemmen wenn einen die Optik der Ringe stört...
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon Cricket9N » 19. Jan 2008, 22:00

Xenon Scheinwerfer erzeugen andere Wärmewerte, als normale Halogenbirnen. Es muss geprüft werden, ob das Glas des Scheinwerfers die Belastungen aushalten kann.
was sollte denn da ausgehalten werden? xenon ist wesentlich ja kälter als halogen.

bei der bauartgenehmigung gehts im wesentlichen um das streulicht, dass nicht direkt im kegel ist. dieser lichtanteil wird bei halogenscheinwerfern mit nachrüst-xenon-leuchtmittel in den meisten fällen zu hoch sein. und selbst wenn nicht, dann muss es trotzdem erstmal begutachtet werden.
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon schulz » 20. Jan 2008, 22:46

Xenon Scheinwerfer erzeugen andere Wärmewerte, als normale Halogenbirnen. Es muss geprüft werden, ob das Glas des Scheinwerfers die Belastungen aushalten kann.
...
bei der bauartgenehmigung gehts im wesentlichen um das streulicht, dass nicht direkt im kegel ist. dieser lichtanteil wird bei halogenscheinwerfern mit nachrüst-xenon-leuchtmittel in den meisten fällen zu hoch sein. und selbst wenn nicht, dann muss es trotzdem erstmal begutachtet werden.
was sehr schoen an der fehlenden cut-off line zu sehen ist, die halogenscheinwerfer mit xenon-nachrueststes eben nicht aufweisen.
Gruß, :schulz:

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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon Nico84 » 20. Jan 2008, 22:56

Was ist eine cut off Linie?
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon derflo » 20. Jan 2008, 23:03

das ist die sogenannte Hell-Dunkel Grenze.

Wenn du vor einer Wand stehst, siehst Du dass das Licht quasi nach oben hin schlagartig abgrenzt ist.

Durch die falsche Reflektorgeometrie ist dies bei der Verwendung der viel stärkeren Xenon Lichtstärke nicht gegeben.
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon schulz » 21. Jan 2008, 16:53

ist die Art des E-Zeichens des Xenon-Kit´s relevant für eine Eintragung? Also zB E4, E11, E15 usw ... ist es dem Prüfer "egal - hauptsache E-Zeichen" oder muss es in diesem Fall E1 sein ?
Weiß keiner was dazu?
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon Beni04 » 21. Jan 2008, 16:56

Mein Ansprechpartner beim Tüv meinte

also E1 wäre gar kein Problem

bei Frankreich oder Holland siehts scho wieder anders aus da dort andere Werte für helligkeit etc gilt sogenau kann ichs jetz auch ned beschreiben sorry
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon helgemania » 21. Jan 2008, 17:36

Hat jemand schon mal Xenon in die normalen Polo 9n3 Scheinwerfer eingebaut und eingetragen bekommen? Im Ausland scheint es da ja keine Probleme geben, aber was ist in Deutschland?
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon Cricket9N » 21. Jan 2008, 18:02

ist die Art des E-Zeichens des Xenon-Kit´s relevant für eine Eintragung? Also zB E4, E11, E15 usw ... ist es dem Prüfer "egal - hauptsache E-Zeichen" oder muss es in diesem Fall E1 sein ?
Weiß keiner was dazu?
keiner und wirklich keiner bekommt xenon brenner rechtmäßig in seinen halogenscheinwerfer eingetragen!
die kennzeichnung der brenner ist völlig uninteressant, da ein scheinwerfer nur in zusammenhang mit einem definiertem leuchtmittel eine freigabe bekommt. auch wenn du in einen H1 scheinwerfer ne H7 birne baust, erlischt die betriebserlaubnis. auch wenn beiden E1 leuchtmittel sind.
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon Beni04 » 21. Jan 2008, 20:00

hä das is ja klar oder ned kann ja auch keinen Motorrad esd mit abe ans auto bauen...

es geht darum das die "E-Zeichen" für viele länder unterschiedliche werte haben...

also ned egal was drauf steht

linsen brauchst du so und so...

und die müssen genormt sein wegen Kegel...

also momentan in D so gut wie unmöglich
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon Cricket9N » 22. Jan 2008, 09:10

hä das is ja klar oder ned kann ja auch keinen Motorrad esd mit abe ans auto bauen...

es geht darum das die "E-Zeichen" für viele länder unterschiedliche werte haben...

also ned egal was drauf steht

linsen brauchst du so und so...

und die müssen genormt sein wegen Kegel...

also momentan in D so gut wie unmöglich
welche nummer hinter dem E steht ist egal. die nummer bezeichnet nur das land indem die zulassung erwirkt wurde. aber eine spanische zulassung ist nach europäischem recht genauso viel wert wie eine deutsche. da kann sich der TÜV nicht quer stellen. Was für einen sinn sollte denn die ECE zulassung denn sonst haben?

im übrigen kann das lesen der StVZO nie schaden:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon Beni04 » 23. Jan 2008, 19:25

ja nur ein Test nach E1 Richtlinien würde eine eintragung nach §19 ABS. 3 erwirken was einen kostenpunkt von ca 35€ ausmachen würde

Ein E9 (was für Spanien gilt ) würde eine Abnahme nach §21 erwirken was zur Abnahme führt

das ist das Problem

Wie gesagt werte sind überall anders siehe Auspuff lautstärke...

Also ganz so leicht is das ned

E-Nummern müssen FEST am geprüften Gerät angebracht sein und dürfen NICHT entfernbar sein

Sprich ein Aufkleber ist nichtig!!!!!!!!
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Re: HID Xenon Nachrüstsatz=> Meinungen

Ungelesener Beitragvon Cricket9N » 24. Jan 2008, 08:50

ja nur ein Test nach E1 Richtlinien würde eine eintragung nach §19 ABS. 3 erwirken was einen kostenpunkt von ca 35€ ausmachen würde

Ein E9 (was für Spanien gilt ) würde eine Abnahme nach §21 erwirken was zur Abnahme führt

das ist das Problem

Wie gesagt werte sind überall anders siehe Auspuff lautstärke...

Also ganz so leicht is das ned

E-Nummern müssen FEST am geprüften Gerät angebracht sein und dürfen NICHT entfernbar sein

Sprich ein Aufkleber ist nichtig!!!!!!!!
also nach meinem wissen sind bauteile mit e-prüfzeichen eben genau NICHT eintragungspflichtig. oder lässt du dir deine neuen glühbirnen eintragen wenn du von osram auf philips wechselst? ;)

so ist auch ein endschalldämpfer mit E-zeichen eintragungsfrei, solange er korrekt verwendet wird. wer sich also nen corsa auspuff mit E-zeichen unter nen polo schraubt, für den erlischt also das e-zeichen.
das E-prüfzeichen ist letztendlich nichts anderes als die europäische version der deutschen ABE.
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