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Tagfahrlicht, was ist erlaubt und wohin damit ?

Verfasst: 20. Okt 2007, 17:33
von Maze007
1. Ich habe schon gehört das es auch OK sei die Nebelscheinwerfer als TFL zu nutzen.
2. Muss hinten auch was leuchten ?
3. Da gibts doch auch so LED leisten wie vom Audi wo man irgendwo anbauen kann, mit E-Zeichen natürlich.
4. Müssen die Lampen ne bestimmte Wattasche haben oder die LED leisten ne min. oder max. länge.
5. Selber bauen 8O ist bestimmt wie immer nicht erlaubt.
6. ist über die ganze Front was zu machen oder nur bestimmte stellen (Masse von?).
7. Ab wann ich es nun verschrift so ein TFL oder das Licht anzumachen.

Hier noch ein Bild von meinem Polo aber wo mache ich da was am besten hin das es gut ausschaut. Habe ja nicht wie Gitter wie beim "normalen" Polo bei dem Neblern. Da würde ich es sonnst hinmachen.

Bild

Re: Tagfahrlicht, was ist erlaubt und wohin damit ?

Verfasst: 20. Okt 2007, 17:45
von Flori334
steht so ziemlich alles in dem threat bzw. in der verlinkten PDF:

viewtopic.php?p=213727#p213727

Re: Tagfahrlicht, was ist erlaubt und wohin damit ?

Verfasst: 20. Okt 2007, 18:06
von Daywalker
1. Ich habe schon gehört das es auch OK sei die Nebelscheinwerfer als TFL zu nutzen.
2. Muss hinten auch was leuchten ?
3. Da gibts doch auch so LED leisten wie vom Audi wo man irgendwo anbauen kann, mit E-Zeichen natürlich.
4. Müssen die Lampen ne bestimmte Wattasche haben oder die LED leisten ne min. oder max. länge.
5. Selber bauen 8O ist bestimmt wie immer nicht erlaubt.
6. ist über die ganze Front was zu machen oder nur bestimmte stellen (Masse von?).
7. Ab wann ich es nun verschrift so ein TFL oder das Licht anzumachen.
1. Nebelscheinwerfer sind nicht Ok und kosten Strafe, da diese heller sind und nur bei Nebel benutzt werden dürfen.
2. Nein.
3.4. Es gibt auch von Hella spezielle Tagfahrleuchten. Diese sind mit Gutachten und in der StVo erlaubt.
5. wenn du die rechtlien bestimmungen einhälst schon. Problem wird nur das Gutachten sein.
6. max. 40cm von der Seite
7. In Deutschland wird es wohl 201X Pflicht werden. In anderen Länder ist es schon Pflicht.

Ich habs mit den Helleleuchten so gemacht:

Bild

Re: Tagfahrlicht, was ist erlaubt und wohin damit ?

Verfasst: 20. Okt 2007, 20:47
von Typhoon
Also ich habe meine Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht, hab die normale Belegung vom VW genommen, dabei wird das TFL direkt am Lichtschalter abgeschlossen, und beim einschalten der Beleuchtung, Standlicht wird das TFL einfach abgeschaltet. Das ganze ist beim TÜV nicht beanstandet worden und die meinten so sei es erlaubt.

Re: Tagfahrlicht, was ist erlaubt und wohin damit ?

Verfasst: 21. Okt 2007, 12:05
von BuzzDee
Hallo,

ich hatte mal zu nem anderen Beitrag etwas recherchiert.
Vielleicht hilft Dir das weiter einige Deiner Fragen zu beantworten!

http://forum.polo9n.info/viewtopic.php? ... a&start=60

Gruß

Sebastian