Seite 1 von 1
Zulassung Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 23. Jun 2006, 20:54
von Albert-Weizel
Ist dies eigendlich im StvO zugelassen

Verfasst: 23. Jun 2006, 21:11
von DerSteiner
dir nehmens den führerschein...des kannst ned machen....du gefährdest dich und mich...hilfe
...is doch egal..scheiß den TÜV an...wenn interesiert des scho
oder biste feig

Verfasst: 23. Jun 2006, 21:11
von Beutner 9n
Nein
Verfasst: 23. Jun 2006, 21:16
von Albert-Weizel
Mein ich habe was gehört das bis oberkante der Türverkleidung anfang Glasscheibe alles zugelassen ist.
Verfasst: 23. Jun 2006, 21:36
von DerSteiner
wer ist TÜFF

Verfasst: 23. Jun 2006, 21:46
von gigxer
schaut aber schon geil aus !!!
Verfasst: 23. Jun 2006, 23:10
von f6ler
Hi,
...solange die FRB nur bei geöffneten Türen leuchtet - ist dagegen nichts einzuwenden......denke ich mal
Gruß
Re: Zulassung Fußraumbeleuchtung
Verfasst: 23. Jun 2006, 23:33
von Chris_K
Ist dies eigendlich im StvO zugelassen

Hey das ist ja meine Fußraumbeleuchtung.
Weiß nicht obs zugelassen is??
Bis jetzt hat noch keiner was gesagt!!

Aber ich denk mal solange man es von außen nicht sooo stark sieht darf man das schon haben.
Chris_K
Verfasst: 23. Jun 2006, 23:45
von me1ssner
solange es nicht von außen während der Fahrt zu sehen ist, ist es erlaubt, aber ein LKW-Fahrer sitzt ja nunmal etwas höher und sieht das dann auch sofort. Und blau ist im Straßenverkehr eine Signalfarbe und da sind die nicht gut drauf zu sprechen...
Verfasst: 24. Jun 2006, 01:26
von Silverhaze
1.Also ein LKW Fahrer soll auf die Strasse schauen. Auto Fahrer auch
2. Haben Die Lkw Fahrer immer ihre Kabine so beleuchtet als wäre Weinachten und was weiss ich was zusammen.
3. Kann man die Beleuchtung nicht sehen weil die NormalScheinwerfer einen sowieso blenden. Und man soll ja auch nachts nicht in die Scheinwerfer des anderen schauen....
Verfasst: 24. Jun 2006, 04:10
von Beutner 9n
1.Also ein LKW Fahrer soll auf die Strasse schauen. Auto Fahrer auch
2. Haben Die Lkw Fahrer immer ihre Kabine so beleuchtet als wäre Weinachten und was weiss ich was zusammen.
3. Kann man die Beleuchtung nicht sehen weil die NormalScheinwerfer einen sowieso blenden. Und man soll ja auch nachts nicht in die Scheinwerfer des anderen schauen....
Wenn du nen LKW Fahrer auf der AB überholst und der guckt runter in deinen Wagen ist das aber alles für die Katz
Sonst könnte man ja auch sagen: Unterbodenbeleuchtung ist nicht erlaubt wei sie zum Beispiel andere vom Straßenverkehr ablenkt - ja dann guckt halt weg!

Verfasst: 24. Jun 2006, 09:03
von Albert-Weizel
Jo Chris-K es sind deine, fand es echt super.
Das mit den LKW´s die Beleuchtet sind hat was, am besten ich schau mal bei den "Grünes Auto Blaues Licht diese Leute mag ich nicht" vorbei und schau was die sagen.
Verfasst: 24. Jun 2006, 09:41
von px
Mal von der zweifelhaften Zulassung abgesehen würde es mich auch annerven, wie ne Schaufensterpuppe angestrahlt zu werden

So sieht's natürlich nett aus, aber nur als Show-Effekt.