H&R Gewinde bei Ebay


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helgemania
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Ungelesener Beitragvon helgemania » 18. Okt 2006, 15:53

Wie gesagt, weiß ich nicht ob bei Tippfehler andere Regeln gelten, dies nachzuprüfen lohnt sich aber evtl.
Ganz ohne Anwalt wird man da aber kaum weiterkommen, schätze ich.
Die Dummheit eines Kaufmanns schützt ihn nicht vor Lieferung seiner Ware. Der muss liefern und kann sich später das Geld von dem Menschen wiederholen, der das Fahrwerk reingestellt hat.
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DragonX
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Ungelesener Beitragvon DragonX » 18. Okt 2006, 16:19

Also ich bringe mal Licht ins Dunkel :idea:

Kurz gesagt ist ein Ebay Angebot eine Anpreisung , da sich diese Anzeige bei Ebay an die Allgemeinheit richtet und nicht an eine bestimme Person.

Das bedeutet durch deine Höchstgebot bei Ebay hättest du, eigentlich noch keinen Anspruch auf die Ware. Da noch kein Wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Wenn du aber die Ware bezahlt hast und der Verkäufer das Geld annimmt, dann ist der Kaufvertrag unwiderruflich wirksam. Das bedeutet, der Verkäufer muss widerrufen, bevor du ihm das Geld schickst.

Wenn sich der Verkäufer erst nach der Überweisung oder PayPal Zahlung bei dir meldet, dann hat er Pecht gehabt. Einen Fehler hat der Anbieter selbst zu verantworten.

Die deutsche Rechtssprechung sieht den Fall so, wenn du etwas ersteigerst, dann hast du Anspruch auf Herrausgabe dieser Ware zum Höchstgebot.

Ebay wird bei den meisten Gerichten wie eine Auktion gesehen und dort bekommt das Höchstgebot immer den Zuschlag.

Musterurteile in dem Bereich waren u.a. der Verkauf eines VW Bora (1998 oder 1999) durch einen Händler über Ebay für ca. 26.000 DM. Der Wagen musste geliefert werden!

Nur der unverschuldetet Untergang einer speziellen Ware schützt vor Herausgabe. Dieser unverschuldetet Untergang muss aber nachgewiesen werden, was in diesem Fall nicht möglich ist.

Mit einem Besuch beim Anwalt und einem Schreiben vom selben kannst du diese Sache sehr schnell klären. Außerdem sieht Ebay einen solchen Fall ähnlich.

Kann etwas dauern aber du bekommst das Fahrwerk für den Preis.

P.s. ich habe das ganze mal umgangssprachlich und ohne Paragraphen geschrieben, damit es jeder verstehen kann.
ich weiss :-) Er sagt aber und darauf will ich mich berufen: er hat einen Dienstleister damit beauftragt und er hätte garkein Gewinde im Angebot und Cups daher kann er nicht liefern. Laut Shop ist aber alles voll mit Gewinde für den 9N. Und wenn der Dienstleister scheisse baut. 8O Er hat ja nicht von Tippfehlern etc gesprochen sondern davon, dass ein falscher Artikel angeboten wurde
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Ungelesener Beitragvon helgemania » 18. Okt 2006, 17:14

Der Ebay Account wird im Namen der STG GmbH betrieben und der offensichtliche Geschäftszweck dieser GmbH ist der Verkauf u.a. von Fahrwerken.

Es ist für Dich völlig egal in welcher Geschäftsbeziehung er zu irgendwelchen Dienstleistern steht! Du hast bei Ihm ein Fahrwerk gekauft und das möchtest du jetzt haben! Weil es dein gutes Recht ist.

Wenn die STG Gmbh einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Dienstleister hat, dann hat die STG einen Anspruch auf Schadensersatz an den Dienstleister, falls dieser grob fahrlässig einen Fehler begangen hat.

Du selbst hast aber einen Vertrag mit STG geschlossen und da dieser Vertrag rechtsgültig ist, gibts nur 2 Möglichkeiten:

Entweder Lieferung des Fahrwerkes

oder Schadensersatz in Höhe der Differenz, wenn du das Fahrwerk von einem anderen Anbieter beziehen musst.
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Ungelesener Beitragvon helgemania » 18. Okt 2006, 17:26

Noch ein kurzer rechtlicher Tip...

Verweise darauf, dass du mit der STG GmbH einen rechtsgültigen Kaufvertag gem. §433 II BGB geschlossen hast.

Dir sein es völlig egal, von wem der Ebay Account betrieben würde, da im Impressum auf die STG verwiesen wird.

Daher bist du guten Gewissens davon ausgegangen, dass du mit der STG im Kontakt bist. Noch ein Verweis auf die arglistige Täuschung gem. § 123 I BGB.

Mache ganz deutlich klar, dass du nach § 812 BGB einen Herausgabeanspruch auf das Fahrwerk hast.

Falls er weiter zicken macht, dann verweise auf den § 280 BGB und mache ihm klar, das dir ein Schadensersatz zusteht.

Des weiteren wirst du es in Erwägung ziehen, ihn wegen arglistiger Täuschung zu belangen und dir eventuelle weitere Zivilrechtliche sowie strafrechliche Schritte (u.a. wegen Betrugs) gegen die STG vorbehalten. Das du Ebay über das Geschäftsgebahren informieren wirst ist selbstverständlich.

Besser formulieren kann das sicher ein Anwalt. 8)
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Ungelesener Beitragvon DragonX » 18. Okt 2006, 17:32

@helgemania Danke.

Ich habe ihm erstmal eine Frist gesetzt, binnen zwei Wochen soll er liefern.

Und das er doch auch andere Gewindefahrwerke hätte, so dass es für ihn doch ein leichtes sei, meine Bedürfnisse zu befriedigen :D
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Ungelesener Beitragvon helgemania » 18. Okt 2006, 17:34

Genau richtig gemacht und jetzt geht alles seinen Gang....

Dann mal viel Erfolg
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Ungelesener Beitragvon Steini » 18. Okt 2006, 17:38

@helgemania Danke.

Ich habe ihm erstmal eine Frist gesetzt, binnen zwei Wochen soll er liefern.

Und das er doch auch andere Gewindefahrwerke hätte, so dass es für ihn doch ein leichtes sei, meine Bedürfnisse zu befriedigen :D
genau so ist es richtig.

aber denk dran, halte uns auf dem laufenden ;)
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hobi77

Ungelesener Beitragvon hobi77 » 18. Okt 2006, 19:15

mann ist das spannend. mache auch viel mit ebay.

da bin ich ja mal gespannt wie ein flitzebogen. helgemania, du hast ja echt ahnung! hut ab ;-)


Hey dragonX lass da bloss nicht locker.
schade, das das mir nicht passiert ist. dann käme meine rechtschutz endlich mal zum einsatz, die ich seit jahren bezahle.

also viel erfolg und halte uns auf dem laufenden.

gruss, hobi


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Ungelesener Beitragvon DragonX » 18. Okt 2006, 19:32

so da bin ich wieder :-?
Sorry wir [Anm. von mir: haben auf Lager ]nicht, deshalb bieten wir auch nur z.B. eine Felge und nicht 4 Stück

Wir können Ihnen das Cup Kit senden was anderes habe ich nicht.
Ausschnitt aus der letzten Mail.

Er verweisst immer auf einen Typen, der morgen da sein soll, der die Aktion gestartet hat. Hab ihm darauf geantwortet, dass ich mit ihm einen Vertrag habe und dass ich wenn er nicht liefern kann auf seine Kosten mir das Fahrwerk wo anders besorgen werde.

Ich verstehe das nicht, er ist doch Händler für Tuningteile, wo ist sein Problem (bis auf den Preis?! ) :!:

@helgemania sorry das ich dir nicht auf eine Beiträge antworte, nur kurz es sidn einige Denkfehler drin. Will sie aber wegen laufendem "Verfahren" nicht kommentieren ;) Werde ich machen, wenen alles gelaufen ist...
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Ungelesener Beitragvon DragonX » 21. Okt 2006, 14:01

da ich euch auf dem Laufenden halten sollte/wollte hier mal wieder Input :D

Der Chef der Firma hat sich am Donnerstag persönlich telefonisch gemeldet und zugesichert, dass ich das Fahrwerk, wenn ich drauf bestehe, für den Preis erhalte. - Bis dahin hört sich ja alles gut an. Er hoffe aber, dass ich ihm 200-300 EUR entgegen kommen würde. Ich bat ihn um Bedenktzeit und er solle sich bitte Freitag bei mir melden. Da ich verhindert war für den Anruf schrieb ich eine E-Mail, in der ich auf den Preis bestand. Auch wenns grosskotzig oder so anhört. :oops: ... und wollte wissen, wann ich mit der Lieferung rechnen kann.
Nun ja, am abend war ein Gespräch auf meinem AB. Er (der Chef) wollte nochmals mit mir reden. Also rief ich gerade dort mal an. Der Chef sagte mir da nur am Telefon, er müsse nun die ganze Angelegenheit prüfen lassen und melde sich bis Mitte nächster Woche. :oh: :?: :!: :?:

Was möcht der wohl prüfen? Ich halte euch aber weiter auf dem Laufenden.
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Ungelesener Beitragvon Sese » 21. Okt 2006, 14:08

hehe ich finde das geil!

ich würde auch ganz dreist auf dem preis bestehen is ja schließlich sein bier!

lass ihn mal men prüfen ich wüsste auch net was man da prüfen kann!

mfg Sese
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Ungelesener Beitragvon CrosserPolo » 21. Okt 2006, 14:10

Naja, der wird wohl seinen Rechtsbeistand fragen, was passiert, wenn er es dir nicht gibt und du zu deinem Anwalt gehst und drauf besteht.

Er wird also prüfen wollen, was wo wie warum passieren kann...

lg René
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Ungelesener Beitragvon DragonX » 21. Okt 2006, 15:22

Naja, der wird wohl seinen Rechtsbeistand fragen, was passiert, wenn er es dir nicht gibt und du zu deinem Anwalt gehst und drauf besteht.

Er wird also prüfen wollen, was wo wie warum passieren kann...
sehe ich genauso, nur eine Sache: Er hat mir einen Kaufvertrag mündlich gemacht. So dass er IMHO den Preis garnicht mehr "los wird".

Aber mal sehen, wie ich schon geschrieben habe, vermutlich wird es sich Wochen hinziehen und vor Gericht landen... :grr:
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Ungelesener Beitragvon Felix911 » 21. Okt 2006, 16:25

so hab mir die 2 seiten zwar ned durchgelesen aber laut BGB §156 kommt der Vertrag durch den Zuschlag zustande und den Zuschlag hast du ja bekommen ;) .

24.11.2007 STUTTGART
30.05.2008 BERLIN


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Ungelesener Beitragvon DragonX » 21. Okt 2006, 16:33

so hab mir die 2 seiten zwar ned durchgelesen aber laut BGB §156 kommt der Vertrag durch den Zuschlag zustande und den Zuschlag hast du ja bekommen ;) .
les' besser mal erst die zwei Seiten ;)
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Ungelesener Beitragvon DragonX » 31. Okt 2006, 21:11

muss mich ja mal wieder zu Wort melden.
Hab seit über einer Woche nix mehr von dem Unternehmen gehört. :oh: Hab mich nun schriftlich mit Fristsetzung an den Geschäftsführer gewandt. Mal sehen. ... :(
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Ungelesener Beitragvon helgemania » 31. Okt 2006, 23:54

Macht nichts...

Ich bin ja schließlich kein studierter Rechtsanwalt mit Fachrichtung Verbraucherrecht. Ich studier ja schließlich etwas anderes.

Dann noch viel Erfolg weiterhin...
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Ungelesener Beitragvon DragonX » 1. Nov 2006, 11:07

Ich bin ja schließlich kein studierter Rechtsanwalt mit Fachrichtung Verbraucherrecht.
war auch nicht auf dich bezogen. ;)
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Ungelesener Beitragvon DragonX » 11. Nov 2006, 17:36

Soooo Mädelz es gibt mal wieder einen neuen Zwischenstand.

Frist ist verstrichen. Habe aber eine Rückmeldung erhalten, dass der Lieferant von dem Laden zurzeit das H&R GFW nicht liefern kann und ich soll mich noch 4 Wochen gedulden.
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hobi77

Ungelesener Beitragvon hobi77 » 15. Nov 2006, 21:44

OOOOhhhhhhh mann, und was kommt als nächstes für eine Austede???
Der will Dich doch nur hinhalten.
Ich glaub nicht, das der nicht liefern kann. Der will einfach net.
Vor allem will ja jeder so ein Fahrwerk haben, die kommen mit der Produktion ja gar nicht nach. ;)

Bin echt mal gespannt, wie und vor allem wann das ausgeht.

Viel Glück weiterhin



grüsse aus dem Taunus, Hobi

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