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Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 10:38
von Beni04
Hab vor, meine Federn in der nächsten Zeit von Diesel Power einbauen zu lassen.

Jetzt meine Frage: muss ich da umgehend danach zum Tüv oder hab ich etwas Toleranzzeit?

Grüße Beni

Re: Nach Federneinbau zum Tüv wie viel tolreanzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 10:46
von Cradle 666
Umgehend!

Re: Nach Federneinbau zum Tüv wie viel tolreanzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 10:47
von Gast
also ich würde sagen direkt vor dem einbau einen termin ausmachen.
weil wenn du aufgehalten wirst kannst du dann der polizei sagen du hast schon einen
termin bezüglich tüv usw. dann können die dort anrufen. dann hast keine probleme.

lg

Re: Nach Federneinbau zum Tüv wie viel tolreanzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 10:48
von Beni04
ok wär nach der Arbeit hin und am nächsten tag zum tüv weil sonst wirds zu spät

Re: Nach Federneinbau zum Tüv wie viel tolreanzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 10:52
von PsyKater
Ich hab mir damals ne Bescheinigung von der Werkstatt mit einem Tüv-Termin geben lassen, weil der Prüfer dort nur 2x die Woche aufkreuzt. Bin aber auch nicht angehalten worden. Denke umgehend ist auf jeden Fall legaler! ;)

Re: Nach Federneinbau zum Tüv wie viel tolreanzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 11:02
von Beni04
gut dann soll mein dad gleich nen termin Ausmachen

Dachte nur das man etwas toleranzzeit hat hatte da mal was gehört

muss ich jetz mal mit mane reden und tüv termin anpassen *gg*

Re: Nach Federneinbau zum Tüv wie viel tolreanzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 11:28
von Typhoon
Nun ja in den Gutachten steht immer "unverzüglich" das heisst halt schon es gibt eine Zeitliche Begrenzung die aber nicht festgelegt ist und im ermässen liegt. Die Polizei kann dich zwar anhalten aber muss dir nachweisen das du sie schon länger drinne hast, nicht die musst es beweisen. Die werden dir dann eine Mängelkarte in die Hand drücken oder gleich mit dir zum TÜV fahren. Wenn du allerdings ein Gewindefahrwerk einbaust und der Reifen auf dem Kotflügel liegt oder sonst welche gefährlichen Sachen ziehen dir die denn Wagen sofort ausser verkehr.

Und bei einem Unfall würd das ganze mit Garantie ärger geben. Von daher tu dir selbst einen Gefallen und mach es am besten noch am selben Tag ;)

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 11:35
von Beni04
das is mir klar es kommt ja nur auf den Zeitpunkt an wenn wir um 7 fertig sind scheißt mir der tüv was und ich muss am nächste tag noch hin...

gut muss ich mit daddy noch reden der regelt des schon #

ich liebe es einen Tüvprüfer als Vater zu haben :applaus:

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 21:40
von Muerdok
Wieso fragst du uns dann eigentlich wenn dein Dad beim Tüv arbeitet??? Einen gleich an der Quelle zuhaben hat schon vorteile..

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 22:37
von Steve-O.
hmmmm... seit 1 jahr 70mm VA/HA tiefer.... 8 mal angehalten worden hmmmm kein einziges mal gefragt nach meiner tieferlegung!... öhm NICHT eingetragen ^^.... bin zu faul *ichweissichdumm .... aber wie gesagt noch kein einziges mal danach gefragt worden und das Fahrzeug wurde von den 8 mal 5 mal komplett angeschaut... winterreifen, profil etc. naja ich hab die papiere zwar dabei... udn auch das es vermessen worden ist und und und... aber noch keine zeit gehabt ^^

also mach dir nich ins hemd.... wenns 1-2 tage noch nich eingetragen ist... solange es alles im grünen bereich wäre ... dann musste einfach freundlich sein dann drücken die schonmal nen auge zu!

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 22:51
von 9n3angel
Die "unverzügliche Eintragung" ist völlig doof :meschugge: , denn der Prüfer ermittelt durch messen die Höhe ( die er dann einträgt), dann jedoch binnen innerhalb der nächsten 1 bis 2 Wochen sitzen die Federn/Fahrwerk erst richtig "Ein" und wodruch die eingetragene höhe nicht mehr stimmt und ihr dann bei einer Polizeikontrolle erst richtig ärger bekommt, da falsche höhe angegeben ist!!!! Wenn ihr aber mit frischverbauten und nicht eingetragenen Federn/Fahrwerk erwischt werdet und der Polizei sagt, dass ihr die Tage das Fahrwerk/Ferdern eintragen lassen wollt bekommt ihr keine Strafe sondern einen Mängel Bescheid mit einer erledigungsfrist, denn ihr dann beim Eintragen abstempeln lassen könnt und bei der Polizei wieder abgebt!



(Der Schrauber, der Samstag´s sein Fahrwerk selbst einbaut, kann auch nicht sofort zum TÜV!)

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 4. Feb 2008, 22:55
von Steve-O.
exakt so würde ich das auch behaupten... man darf die freundliche Hilfe einfach nicht verarscht vorkommen lassen dann sind diese auch immer freunlich zu einem!

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 5. Feb 2008, 10:11
von Fabolous
Wenn ihr aber mit frischverbauten und nicht eingetragenen Federn/Fahrwerk erwischt werdet und der Polizei sagt, dass ihr die Tage das Fahrwerk/Ferdern eintragen lassen wollt bekommt ihr keine Strafe sondern einen Mängel Bescheid mit einer erledigungsfrist, denn ihr dann beim Eintragen abstempeln lassen könnt und bei der Polizei wieder abgebt!
(Der Schrauber, der Samstag´s sein Fahrwerk selbst einbaut, kann auch nicht sofort zum TÜV!)
Nicht ganz richtig. Sondern völlig falsch.

A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG
c) Fahrzeug-Zulassung-Verordnung
#175:
Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis*, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
Strafe: 50.-
*= Diese erlöscht automatisch mit dem Einbau von Fahrwerksfedern die keine ABE besitzen und nach §19(3) STVZO eingetragen werden müßen.


Innerhalb der Probezeit kann auch ein unbeabsichtigter(!) Verstoß gegen eine technische Vorschrift dazu führen, dass man eine Anzeige sowie eine Geldbusse bekommt und anschließend zum Nachschulungskurs geschickt wird! (€€€.- !)
Genau genommen müßte man das KFZ am Hänger zum TÜV fahren oder der TÜV macht Hausbesuche und kommt in die WS zum abnehmen.

"Der Schrauber, der Samstag´s sein Fahrwerk selbst einbaut" hat einfach Pech gehabt. Und wenn Ihr einen eine Streife geratet die Dienst nach Vorschrift macht oder Ahnung von der Materie hat, dann gibts es 50.- Strafe, ein Fahrverbot UND eine Mängelanzeige. Alles andere ist dann Glücksache...


Wollte dass nur mal zum Ausdruck bringen weil hier doch einige Sachen behauptet werden die schlichtweg falsch sind und IMO nur mit persönlichem Glück zu tun haben das nicht auf andere übertragbar ist...


:arrow: Bild :!:

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 5. Feb 2008, 11:08
von 9n3angel
Sobald du das ABE vorzeigst, ist es nicht so wie du es wiederlegst. Denn lass dein Fahrwerk einbauen und kommst in eine Kontrolle und hast damit eine falsch eingetragene Höhe? Wie willst du das dann erklären? Hast du kein ABE und gar nichts, tritt die erloschene Betriebserlaubniss in Kraft wie du sagts. Klar man soll nicht ein Jahr rumfahren ohne eintragung, aber ein Woche damit sich das Fahrwerk einsitz und somit die richtige höhe hat, die eingetragen werden kann. Bei uns frägt der TÜV/KÜSS immer wie lang ist das Fahrwerk schon eingebaut? Denn ich kann das Fahrwerk völlig runterschrauben und sofort zum TÜV fahren und er trägt es ein, eine Woche später wird er sagen, ich kann nach hause und erst mal 5 cm hochschrauben, weil die "tiefe" mehr als unzulässig ist......

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 5. Feb 2008, 18:48
von Muerdok
Die Polizei wird die Höhe nicht nach messen aber wenn du eine Woche mit einem nicht eingetragenen Fahrwerk rumfährst und dann angehalten wirst dann gibt es Ärger denn der erste Weg ist nicht die Probefahrt sondern der Weg zum TÜV, so hat es mir mal ein Polizist gesagt...

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 5. Feb 2008, 18:57
von 9n3angel
Es gibt ne Menge Polizisten die nachmessen, wenn sie es genau nehmen, was sie auch dürfen. Gerade vor treffen/an treffen wenn man da schon oft war und rausgezogen worden ist....! Auch bei der nächsten HU wird gerne mal nachgemessen.
Rede nicht nur weil ich es irgendwo gelesen hab, sonder aus eigener "Praktischer" Erfahrung und die ist oft mehr wert als was, das irgendwo steht.... ;-)

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 5. Feb 2008, 19:10
von 9n3angel
Eine Betriebserlaubniss erlischt nicht automatisch wenn etwas nicht eingetragen ist, sonder erst wenn etwas NICHT "Eintragungsfähig" ist!!!!!!!!!

Und für die besonders schlauen, fragt mal eure Werkstätten wie die so etwas Handhaben, die machen nämlich auch erst eine Probefahrt und schauen ob alles freigängig ist, schleift oder was nachgezogen werden muss, BEVOR sie die Veränderung am Fahrzeug eintragen lassen. Und dafür nicht immer eine rote Nummer montiert, da die Betriebserlaubniss durch SOLCHE Veränderungen NICHT automatisch erlischt!!!!!!!!

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 5. Feb 2008, 20:33
von Hägar
Unverzüglich bedeutet normalerweise das Du damit vom Einbauort zum Tüv fahren darfst und weiter nicht!

Ich selbst nehm es auch nicht so genau, aber wir wohnen ja leider in einem Land wo Bürokratie groß geschrieben wird. :tuv:

Und wenn Du halt son :px: triffst der nicht denkt sondern nur stur nach Gesetz handelt haste leider verloren

:frust:

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 5. Feb 2008, 20:47
von Muerdok
Eine Betriebserlaubniss erlischt nicht automatisch wenn etwas nicht eingetragen ist, sonder erst wenn etwas NICHT "Eintragungsfähig" ist!!!!!!!!!

Und für die besonders schlauen, fragt mal eure Werkstätten wie die so etwas Handhaben, die machen nämlich auch erst eine Probefahrt und schauen ob alles freigängig ist, schleift oder was nachgezogen werden muss, BEVOR sie die Veränderung am Fahrzeug eintragen lassen. Und dafür nicht immer eine rote Nummer montiert, da die Betriebserlaubniss durch SOLCHE Veränderungen NICHT automatisch erlischt!!!!!!!!
Zufällig arbeite ich in so einer Werkstatt ;-) Ich habe auch nicht gesagt das du den TÜV Prüfer zu Dir ordern sollst, sondern das du zu ihm fahren kannst. Sicher machen wir Probefahrten aber wenn wir damit angehalten werden ist das immer noch was anderes als wenn man nach ca 1 Woche rumfahren angehalten wird und wenn man zu einem Treffen fährt und es ist nicht alles abgenommen das ist man halt selber schuld, wenn man dann rausgezogen wird und bekommt einen auf den Deckel

Re: Nach Federneinbau zum Tüv - Toleranzzeit??

Verfasst: 5. Feb 2008, 23:49
von Whiskers
Diese Toleranzeit ist nicht näher beschrieben. Das ganze wird gerne mit "ohne schuldhaftes verzögern" umschrieben. Das bedeutet soviel, dass du alles in deiner macht stehendes versuchst, den umbau zeitnah ohne verzögerung einzutragen.
Und nein, die betriebserlaubnis erlicht nicht bei nicht eingetragenen federn. Im unwarscheinlichen falls eines Unfalls, besteht jederzeit die möglichkeit die federn nachträglich einzutragen. Und damit seit ihr auch aus der sache raus und habt mit keinen konsequenzen zu rechnen.
In der praxis muss man bei einer kontrolle halt glaubhaft belegen, dass die federn noch nicht lange verbaut worden sind und der tüv in absehbarer zeit gemacht wird.