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H&R Federn nicht eintragungspflichtig?
Verfasst: 3. Sep 2008, 18:28
von wow4ik
Hallo zusammen,
hab heute meine H&R Tieferlegungfedern bekommen und ein bishen in der ABE gelesen und da steht unter Punkt 5. Prüfung des Anbaus
=> das es keiner prüfung des Anbaus bedarf
Re: H&R Federn nicht eintragungspflichtig?
Verfasst: 3. Sep 2008, 18:33
von harzer
Ist neu...
Es gibt von H&R einige Federn, die mit ABE ausgeliefert werden.
Du musst dann aber mit Orginaler Reifen/Felgen Kombi fahren...
(korrigiert mich, wenn ich falsch liege...)
Re: H&R Federn nicht eintragungspflichtig?
Verfasst: 3. Sep 2008, 18:43
von Andi85Nbg
Das stimmt, ich hab bei mir diesen Federnsatz verbaut. Hab ihn aber trotzdem eintragen lassen!
Re: H&R Federn nicht eintragungspflichtig?
Verfasst: 3. Sep 2008, 19:05
von Gast
Du musst dann aber mit Orginaler Reifen/Felgen Kombi fahren...
Richtig! Sobald du eine andere Rad/Reifenkombination fährst, als serienmäßig, musst du es eintragen lassen.
Gruß Chillistic