...aber wenn ich mir z.B. ein Fahrwerk einbaue, muss ich da auch den Fahrzeugbrief zum Tüv eintragen haben oder nur den Schein ???
Greetz
Sascha
Mal ne ganz blöde Frage... *Fahrwerk*
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Nur den Fahrzeugschein, zur Überprüfung der Fahrgestellnummer. Den Brief brauchst du nie für sowas. Der ist am besten in einem Schließfach oder ähnlichem aufgehoben
Eintragen lassen musst du ein Fahrwerk auch nur in dem Sinne, dass du eine Bescheinigung vom TÜV mitführen musst, die feststellt, dass dein Fahrzeug nach Anbau bestimmter Teile weiterhin im zugelassenen Zustand befindet. Eintragen in den Schein macht die Zulassungsstelle, das kostet aber auch wieder Kohle und lohnt an sich nur, wenn man gleich eine ganze Reihe Eintragungen machen lassen möchte. Ansonsten reicht es wie gesagt, die Bescheinigung vom TÜV im Auto mitzuführen.
Eintragen lassen musst du ein Fahrwerk auch nur in dem Sinne, dass du eine Bescheinigung vom TÜV mitführen musst, die feststellt, dass dein Fahrzeug nach Anbau bestimmter Teile weiterhin im zugelassenen Zustand befindet. Eintragen in den Schein macht die Zulassungsstelle, das kostet aber auch wieder Kohle und lohnt an sich nur, wenn man gleich eine ganze Reihe Eintragungen machen lassen möchte. Ansonsten reicht es wie gesagt, die Bescheinigung vom TÜV im Auto mitzuführen.
5,5 Jahre Polo 9N. Seit 11/2008: Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI 160 PS | Seit 03/2015 dazu: Toyota GT86 in pearl-white
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Also ich kann nur sagen, wie das in Niedersachsen abläuft, aber ich meine, das ist in ganz Deutschland so. Mit mal eben hinfahren kannst du vergessen. Es gibt eine zentrale Telefonnummer und da machst du einen Termin. Dabei muss man angeben, ob es eine Sonderabnahme ist (also das, was unserseins ständig braucht) oder eine HU/AU etc. Dort kriegt man dann einen Termin bei seiner gewünschten TÜV-Stelle und dackelt dann da mit seiner Karre an.
Bei nicht wirklich extremen Sachen passiert da auch nicht viel. In jedem Fall kontrolliert der Prüfer die Bezeichnungen auf angebauten Teilen mit denen auf evtl vorhandenen Gutachten (ohne die das ganze unmöglich bzw. massiv teurer wird, man nennt sie "Teilegutachten" und sagen aus, dass das Teil allgemein auf einem 9N z.B. generell geprüft und als geeignet befunden wurde). Sprich bei einem Fahrwerk, wo nur die Federn eintragungspflichtig sind, gleicht er den Aufdruck dieser mit dem Gutachten ab. Natürlich achtet er dabei auch auf Radfreiheit etc. Aber das ist wie gesagt eine Sache des Grades. Ich habe bisher meine 205er Reifen auf 17" und ein max. -40mm-Fahrwerk (genauer: Federn) eintragen lassen und das ging ruckzuck, auf die Bühne, drunter geschaut bissel rumgewackelt und fertig. Du erhältst dann eine Bescheinigung, die u.a. den Abkürzungswirrwarr bekannt aus dem Fahrzeugschein enthält (..auch xyz bla blubb, Auflagen, ...) inklusive evtl Auflagen, bei Breitreifen z.B. das Verbot für Schneeketten. Ausserdem ist das ganze eine Sichtkontrolle des ordnungsgemäßen Anbaus - was ja für einen selbst, wenn man wie ich keine Peilung von sowas hat, auch schon eine Sicherheit ist. Man weiss ja nicht, ob die Typen aus der Hinterhofwerkstatt alles ordentlich gemacht haben und einem vielleicht auf der AB die Räder abfliegen oder die Federn nicht richtig sitzen
Das ganze kommt, wie ich nochmal wiederholen muss, auf den Grad der Veränderung an. Wenn du deine Karre so tief legst, dass die Schlappen schon im Radkasten kauern, wird der Prüfer sicherlich auch eine Probefahrt machen um festzustellen, ob es eventuell irgendwo schleift. Bei moderaten Veränderungen gibt es aber meiner Erfahrung nach gar keine Probleme. Du kannst halt nur immer 30-50€ für Fahrwerkszeug pro Abnahme abschreiben - Preise schwanken sehr stark nach Region!
Wie gesagt, keine große Sache - immer vorrausgesetzt, du hast ein Teilegutachten, in dem dein 9N mit deiner Motorisierung aufgeführt ist und die dort angegebenen Auflagen werden erfüllt.
Weitere Infos und die Telefonnummer findest du auf den Seiten des TÜVs.
Bei nicht wirklich extremen Sachen passiert da auch nicht viel. In jedem Fall kontrolliert der Prüfer die Bezeichnungen auf angebauten Teilen mit denen auf evtl vorhandenen Gutachten (ohne die das ganze unmöglich bzw. massiv teurer wird, man nennt sie "Teilegutachten" und sagen aus, dass das Teil allgemein auf einem 9N z.B. generell geprüft und als geeignet befunden wurde). Sprich bei einem Fahrwerk, wo nur die Federn eintragungspflichtig sind, gleicht er den Aufdruck dieser mit dem Gutachten ab. Natürlich achtet er dabei auch auf Radfreiheit etc. Aber das ist wie gesagt eine Sache des Grades. Ich habe bisher meine 205er Reifen auf 17" und ein max. -40mm-Fahrwerk (genauer: Federn) eintragen lassen und das ging ruckzuck, auf die Bühne, drunter geschaut bissel rumgewackelt und fertig. Du erhältst dann eine Bescheinigung, die u.a. den Abkürzungswirrwarr bekannt aus dem Fahrzeugschein enthält (..auch xyz bla blubb, Auflagen, ...) inklusive evtl Auflagen, bei Breitreifen z.B. das Verbot für Schneeketten. Ausserdem ist das ganze eine Sichtkontrolle des ordnungsgemäßen Anbaus - was ja für einen selbst, wenn man wie ich keine Peilung von sowas hat, auch schon eine Sicherheit ist. Man weiss ja nicht, ob die Typen aus der Hinterhofwerkstatt alles ordentlich gemacht haben und einem vielleicht auf der AB die Räder abfliegen oder die Federn nicht richtig sitzen
Das ganze kommt, wie ich nochmal wiederholen muss, auf den Grad der Veränderung an. Wenn du deine Karre so tief legst, dass die Schlappen schon im Radkasten kauern, wird der Prüfer sicherlich auch eine Probefahrt machen um festzustellen, ob es eventuell irgendwo schleift. Bei moderaten Veränderungen gibt es aber meiner Erfahrung nach gar keine Probleme. Du kannst halt nur immer 30-50€ für Fahrwerkszeug pro Abnahme abschreiben - Preise schwanken sehr stark nach Region!
Wie gesagt, keine große Sache - immer vorrausgesetzt, du hast ein Teilegutachten, in dem dein 9N mit deiner Motorisierung aufgeführt ist und die dort angegebenen Auflagen werden erfüllt.
Weitere Infos und die Telefonnummer findest du auf den Seiten des TÜVs.
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Hui, Danke für die super Antwort!!! Habe ich alles nicht gewusst! Und da ich auch in Niedersachsen wohne, passt das ja!
Dann werde ich mal, wenn alles dran ist, zum Tüv fahren und mir die Nummer holen.
Denke bei diesem Gutachten ist alles ok, habe ein Geweindefahrwerk von FK bestellt. Wird wohl alles dabei sein!
Greetz...und danke...
Sascha
Dann werde ich mal, wenn alles dran ist, zum Tüv fahren und mir die Nummer holen.
Denke bei diesem Gutachten ist alles ok, habe ein Geweindefahrwerk von FK bestellt. Wird wohl alles dabei sein!
Greetz...und danke...
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0800 80 70 600
Wenn du das Fahrwerk für den 9N bestellt hast, ist das okay
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Hallo PX.Deine Felgen sind doch vom A2 oder A3.Es gibt also für den Polo kein Gutachten dafür,nur beim Tüv eine Bescheinigung wegen der Traglast.Oder sie waren aus dem Zubehör.Also ohne Gutachten oder Ähnliches kommt es bei uns sowieso in den Brief.(Einzelabnahne).Sogar für meine sachen am Auto seies meine Felgen,Fahrwerk,Leistungssteigerung kam bei mir alles in den Brief.Mit dem Brief bin ich zur Zulassungsstelle zum eintragen.Kann ja sein das es in Niedersachsen anders läuft,aber in Bayern läuft ohne Brief garnichts.
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Hm, muss dann wohl so sein. Meine Felgen sind Nachbauten, für die gibt es ein Teilegutachten und nebenbei auch die VW-Deckel Wie das mit sowas wie Chiptuning aussieht, kann ich nicht sagen, aber für die normalen Sachen wie Räder, Fahrwerk etc. besteht hier normal keine Eintragungspflicht - in den Fahrzeugbrief sowieso nicht. Den haben viele doch gar nicht, weil der Wagen der Bank gehört.
Auch wenn es eine Einzelnabnahme ohne Gutachten ist, wird es maximal in den Fahrzeugschein eingetragen, so kenne ich das. Mein Fahrzeugschein ist jungfräulich - und der Brief liegt seit der Zulassung bei der Bank - in meinem Schließfach, versteht sich
Es gibt ja zwei TÜV, Nord und Süd, keine Ahnung, ob es da so eklatante Unterschiede gibt.
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Es gibt ja zwei TÜV, Nord und Süd, keine Ahnung, ob es da so eklatante Unterschiede gibt.
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