Also ich kann nur sagen, wie das in Niedersachsen abläuft, aber ich meine, das ist in ganz Deutschland so. Mit mal eben hinfahren kannst du vergessen. Es gibt eine zentrale Telefonnummer und da machst du einen Termin. Dabei muss man angeben, ob es eine Sonderabnahme ist (also das, was unserseins ständig braucht) oder eine HU/AU etc. Dort kriegt man dann einen Termin bei seiner gewünschten TÜV-Stelle und dackelt dann da mit seiner Karre an.
Bei nicht wirklich extremen Sachen passiert da auch nicht viel. In jedem Fall kontrolliert der Prüfer die Bezeichnungen auf angebauten Teilen mit denen auf evtl vorhandenen Gutachten (ohne die das ganze unmöglich bzw. massiv teurer wird, man nennt sie "Teilegutachten" und sagen aus, dass das Teil allgemein auf einem 9N z.B. generell geprüft und als geeignet befunden wurde). Sprich bei einem Fahrwerk, wo nur die Federn eintragungspflichtig sind, gleicht er den Aufdruck dieser mit dem Gutachten ab. Natürlich achtet er dabei auch auf Radfreiheit etc. Aber das ist wie gesagt eine Sache des Grades. Ich habe bisher meine 205er Reifen auf 17" und ein max. -40mm-Fahrwerk (genauer: Federn) eintragen lassen und das ging ruckzuck, auf die Bühne, drunter geschaut bissel rumgewackelt und fertig. Du erhältst dann eine Bescheinigung, die u.a. den Abkürzungswirrwarr bekannt aus dem Fahrzeugschein enthält (..auch xyz bla blubb, Auflagen, ...) inklusive evtl Auflagen, bei Breitreifen z.B. das Verbot für Schneeketten. Ausserdem ist das ganze eine Sichtkontrolle des ordnungsgemäßen Anbaus - was ja für einen selbst, wenn man wie ich keine Peilung von sowas hat, auch schon eine Sicherheit ist. Man weiss ja nicht, ob die Typen aus der Hinterhofwerkstatt alles ordentlich gemacht haben und einem vielleicht auf der AB die Räder abfliegen oder die Federn nicht richtig sitzen
Das ganze kommt, wie ich nochmal wiederholen muss, auf den Grad der Veränderung an. Wenn du deine Karre so tief legst, dass die Schlappen schon im Radkasten kauern, wird der Prüfer sicherlich auch eine Probefahrt machen um festzustellen, ob es eventuell irgendwo schleift. Bei moderaten Veränderungen gibt es aber meiner Erfahrung nach gar keine Probleme. Du kannst halt nur immer 30-50€ für Fahrwerkszeug pro Abnahme abschreiben - Preise schwanken sehr stark nach Region!
Wie gesagt, keine große Sache - immer vorrausgesetzt, du hast ein Teilegutachten, in dem dein 9N mit deiner Motorisierung aufgeführt ist und die dort angegebenen Auflagen werden erfüllt.
Weitere Infos und die Telefonnummer findest du auf den Seiten des TÜVs.