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Gewinde ausgebaut, Original wieder eingebaut -> Zum TÜV?
Verfasst: 17. Apr 2009, 09:09
von bmgf
Hallo zusammen,
mir stellt sich grad die Frage, ob ich, jetzt wo das Gewinde alters- und verkaufsbedingt wieder ausgebaut ist, nach Einbau des Originalfahrwerks wieder zum TÜV muss, um das ganze abnehmen zu lassen?! In den Papieren ist das Gewinde eingetragen gewesen, ich habe jetzt wieder das vorher verbaute Fahrwerk drin. Die Suche konnte mir nicht helfen, google hat auch nichts verwertbares ausgeworfen.
Würd mich über kurze Statements freuen.
PS: Felgen und Reifen ist klar, die Originalen sind auch wieder drauf, da die aber auch so in den Papieren stehen müssen die nicht erneut abgenommen werden.
Danke im Voraus
Björn
Re: Gewinde ausgebaut, Original wieder eingebaut -> Zum TÜV?
Verfasst: 17. Apr 2009, 09:21
von px
Nein. Da du den Serienzustand hergestellt hast und dieser genehmigt ist, brauchst du nicht zum TÜV. Nur Abweichungen vom Serienzustand oder eingetragenen Veränderungen bedürfen einer Abnahme.
Re: Gewinde ausgebaut, Original wieder eingebaut -> Zum TÜV?
Verfasst: 17. Apr 2009, 09:24
von SHT
Ist zwar OT aber egal:
Hast du das Gewindefahrwerk noch oder ist das schon verkauft? Ich hätte nämlich Interesse dran.
Kannst dich ja mal melden.
Gruß
Steffen
Re: Gewinde ausgebaut, Original wieder eingebaut -> Zum TÜV?
Verfasst: 17. Apr 2009, 09:37
von bmgf
Nein. Da du den Serienzustand hergestellt hast und dieser genehmigt ist, brauchst du nicht zum TÜV. Nur Abweichungen vom Serienzustand oder eingetragenen Veränderungen bedürfen einer Abnahme.
Das widerspricht sich irgendwie?

Müssen Abweichungen von eingetragenen Veränderung abgenommen werden?
Drück dich doch mal klar aus!
@SHT: Liegt noch im Keller, ist aber sehr verbraucht -> Kannste, wenn du willst, für 20€ haben!

Re: Gewinde ausgebaut, Original wieder eingebaut -> Zum TÜV?
Verfasst: 17. Apr 2009, 09:40
von Nasty
@SHT: Liegt noch im Keller, ist aber sehr verbraucht -> Kannste, wenn du willst, für 20€ haben!

[/quote]
hattest du zufällig meine pn gelesen ?^^
wie viel Km hat das gewinden denn runter

!
hätte evtl auch interesse...
Ps: weiss jetzt aber nicht wer schneller war

Re: Gewinde ausgebaut, Original wieder eingebaut -> Zum TÜV?
Verfasst: 17. Apr 2009, 09:45
von px
Nein. Da du den Serienzustand hergestellt hast und dieser genehmigt ist, brauchst du nicht zum TÜV. Nur Abweichungen vom Serienzustand oder eingetragenen Veränderungen bedürfen einer Abnahme.
Das widerspricht sich irgendwie?

Müssen Abweichungen von eingetragenen Veränderung abgenommen werden?
Drück dich doch mal klar aus!

Herrje
Zwei Anlässe für eine Abnahmepflicht:
1. Abweichung vom Serienzustand
2. Abweichung vom Serienzustand UND bereits eingetragenen Änderungen (angenommen du hast nen Gewinde verbaut und eingetragen und baust dann Tieferlegungsfedern und normale Dämpfer eines Drittanbieters ein)
Du: Serienzustand - nichts davon trifft zu. Alles prima.
Alles klar?!

Re: Gewinde ausgebaut, Original wieder eingebaut -> Zum TÜV?
Verfasst: 17. Apr 2009, 09:47
von bmgf
@Nasty: Hab deine PN gelesen. Das Fahrwerk hat sicherlich seine 100.000 km runter - ich hatte es auch gebraucht gekauft vor 3 Jahren. SHT kommt direkt aus meiner dichteren Umgebung, da sollte ein Kauf bzw. ein Anschauen kein Problem sein. Außerdem war er schneller...
PS: Verschicken wollt ichs auch nicht mehr, sorry, aber das lohnt echt nicht... 20€ sind eigentlich schon dreist!
@px: Na siehste, geht doch!
Alles klar.

Re: Gewinde ausgebaut, Original wieder eingebaut -> Zum TÜV?
Verfasst: 17. Apr 2009, 09:51
von Nasty
okay , dann erklärt sich das von selbst ...aber wenn das echt schon so viel runter hat ist es ja auch nicht mehr wirklich toll...trotzdem danke für die ehrliche antowort

Re: Gewinde ausgebaut, Original wieder eingebaut -> Zum TÜV?
Verfasst: 17. Apr 2009, 10:16
von SHT
Ich gucks mir trotzdem mal an. Ich schick dir mal meine Handynummer per PN, dann könn wir ja gucken, wie bzw. wann wir das machen mit mal angucken.