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Eintragung von Federn

Verfasst: 17. Mai 2006, 09:33
von kruemel
Hallo,
Ich habe Heute meine Federn von H&R bekommen und mir stellt sich gerade eine Grundlegende Frage. Das ganze muss ja vom TÜV abgenommen werden. Muss das in den Schein/Brief eingetragen werden? Man hat mir mal gesagt das müsste auch ohne gehen, nur mit einem Zettel vom TÜV (ich glaub der Kerl sagte Änderungsabnahme). Dann muss nichts im Schein gemacht werden und der Polizei reicht der Zettel auch.

Was sagt ihr dazu, kann das stimmen??

mfg Stefan

Verfasst: 17. Mai 2006, 09:36
von px
Sowas wie Federn muss immer abgenommen werden. Der TÜV gibt dir dann eine Bescheinigung mit. Darauf steht auch, ob du das ganze in den Fahrzeugschein übertragen lassen musst. An sich musst du das grundsätzlich immer machen, allerdings reicht es in den meisten Fällen, dies tun zu lassen, wenn der Schein generell geändert wird, wegen Umzug oder ähnlichem.

Dürfte konkret heissen, nein, du brauchst nur die Bescheinigung vom TÜV mitführen.

Verfasst: 17. Mai 2006, 09:41
von kruemel
Klingt gut.
Um den Schein gehts mir gar nicht des wär ja kein Problem, nur um den Brief hab ich nicht den hat die Autobank :oops:
An den dran zu kommen ist halt a bissel stressig.

Verfasst: 17. Mai 2006, 10:09
von px
Beruhigt mich mal wieder, dass Leute die 130 PS fahren ihren Brief nicht besitzen - geht hoffentlich den GTI-Fahrern auch so :P :lol:

Also in den Brief musst du soweit nichts eintragen. Das wird glaube ich erst bei Leistungssteigerungen oder sowas nötig, jedenfalls in den meisten Fällen nicht.

Verfasst: 17. Mai 2006, 10:15
von kruemel
Beruhigt mich mal wieder, dass Leute die 130 PS fahren ihren Brief nicht besitzen - geht hoffentlich den GTI-Fahrern auch so
Das wär bei mir mit nem 75 PS Basis aber nicht anders gewesen, nur zahl ich jetzt halt ein bisschen mehr. Ich hab mir aber vorgenommen das dies bei meinem nächsten Auto nicht mehr so läuft.

Übrigens, danke für die schnelle Antwort.

mfg Stefan

Verfasst: 17. Mai 2006, 16:20
von chris9n
Den Brief braucht man nur bei Sonder- bzw. Einzelabnahmen, also wenn es kein passendes TÜV-Gutachten gibt!

Verfasst: 17. Mai 2006, 17:35
von mercatoblauer
...Der TÜV gibt dir dann eine Bescheinigung mit. Darauf steht auch, ob du das ganze in den Fahrzeugschein übertragen lassen musst...
Ich dachte immer, dass beim TÜV Änderungen gleich im Schein eingetragen werden!? Wo muss ich da mit dem Mutti-Zettel vom TÜV hin, ums in den Schein übertragen zu lassen?

Verfasst: 17. Mai 2006, 17:56
von kruemel
Zur Zulassungsstelle?? Könnt ich mir vorstellen.

Verfasst: 17. Mai 2006, 18:02
von px
Die tragen nix ein. Der Begriff Eintragung ist an sich total falsch für den Vorgang, es erfolgt nur eine Abnahme in Form einer schriftlichen Bestätigung über den Fortbestand des vorschriftsmäßigen Zustandes des Fahrzeuges nach vorgenommenen Änderungen. Eintragen tut die Zulassungsstelle - aber in den meisten Fällen nur bei generell erforderlicher Änderung der Papiere, also nicht zwingend.

Verfasst: 17. Mai 2006, 18:16
von Wohlfahrt
Falsch,das kommt auf den Tüv an.Hab hier 2Tüvstellen die Sonderabnahmen auch so eintragen ohne Brief.Man bekommt einen DIN A4 Schreiben ausgestellt. ;-)
Mit den Schreiben fährt man zu Zulassungsstelle,das ich aber noch nie gemacht habe.
Führe immer die Schreiben als Kopie mit

Verfasst: 23. Mai 2006, 17:19
von kruemel
Komm gerade aus der Werkstatt/ vom TÜV. Alles erfolgreich über die Bühne gelaufen. Ich bin ziemlich überrascht wie Tief der jetzt doch ist, sieht aber echt Hammer aus. Kann ich jedem nur empfehlen.

mfg Stefan