Seite 1 von 1

Fahrwerk kürzen

Verfasst: 30. Mär 2010, 15:25
von Zottel93
Hi wollte mal fragen wer alles ein gekürztes Gewindefahrwerk hat oder vllt jmd kennt, der eines hat :top:

Welche Firmen machen sowas, ich kenne bis jetzt nur die von gepfeffert....

Wie wird das genau gemacht? Ich kenne jetzt nur die variante mit anderen Federn, wo dann anschließend die Kolbenstangen gekützt wird, um die fehlende Vorspannung zu erhalten.

Gibt es noch andere Methoden?

Vielen Dank schonmal

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 30. Mär 2010, 15:42
von majesty78
Ich kann Dir sowas besorgen, H&R, gekürzt auf Wunschlänge (sofern technisch sinnvoll).

Die tiefe Version vom H&R Monotube geht in der Regel von 40-80mm, läßt sich aber nochmal um 3cm einkürzen.

Das ist dann aber schon fast so tief wie ein abgesenktes Airride*g*
017ve2.jpg
320img57601zc8.jpg
3202541yh4.jpg


Lg, Alex

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 30. Mär 2010, 15:51
von helgemania
Was kostet denn soetwas? Gerne auch per PN und vorallem ne Möglichkeit, wie man das eingetragen bekommt.

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 30. Mär 2010, 15:58
von majesty78
Das "normale" Monotube bis 80mm (Tüv Bereich bis 50mm) kostet unter 900€, offiziell 1020€.

Das gekürzte rd. 1000€.

Wegen der Eintragung kann ich Dir jetzt nicht genau sagen, habt ihr in D auch eine Mindestbodenfreiheit?

Lg, Alex

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 30. Mär 2010, 16:03
von helgemania
Jein, man soll über eine Schwelle fahren können, die 11 cm hoch ist, ohne Teile des Autos zu beschädigen. Stoßstangen etc. müssen nur am Auto dran bleiben, falls es Kratzer gibt ist es den Prüfern egal.

Aber der Abstand zwischen Radmitte und Radlauf muss 315 mm betragen. Da hat sich Deutschland leider an den EU Vorschriften orientiert. Mit 65mm Tieferlegung ist man schon sehr nah an den 315 mm.

Aber Danke für den Preis.

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 30. Mär 2010, 16:06
von Zottel93
315mm? Da bin ich ja schon fast 20mm zu tief un ich hab nen stinknormales FK Gewinde...

Ich kenn nur die Regel das 110mm bei festen Teilen betragen muss und 70mm bei weichen Teiln wie Unterfahrschutz oder so...

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 30. Mär 2010, 16:09
von smithy
Na die 315 mmm werden niemals hinkommen. Ich hab ja schon vorne 310mm und hinten 320mm. Und ich hab vorne noch 3cm Restgewinde.

MfG

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 30. Mär 2010, 16:11
von helgemania
Du muss nachlesen, was in deinem Gutachten steht. Bei KW stehen die 315 mm drin. Meinem Spezialprüfer sind die 315 mm egal, genau wie die 11 cm. Aber einem normalen Tüv Prüfer, besonders bei einer technischen Kontrolle, sind die 315 mm, genau wie die 11 cm und die 7 cm wichtig. Es sei denn, du hast ein Gutachten und eine Eintragung, die dir etwas anderes erlauben.

Stimmt 315 mm an der Hinterachse und 305 mm an der Vorderachse. Siehe Seite 7 des Gutachtens.

http://docs.kwsuspension.de/gaKWGFW8200 ... 057-10.pdf

Bild


Restgewinde habe ich Vorne auch noch ne Menge.

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 30. Mär 2010, 16:13
von smithy
Na siehste, dann wirds so gut wie jede TÜV, KÜS, Dekra Stelle abnehmen!

Der KÜS Heini ist bei mir auch nur einmal übern Parkplatz gehuscht. Joar passt, sieht ja echt gut aus mit dem Blau und Weiß. Und das kostet 90 Euro... :rolleyes:

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 30. Mär 2010, 16:41
von bo
ich hab nen angebot hier liegen.. HA federn pressen und dämpfer kürzen
falls du zahlen hören willst, pn :)

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 21. Apr 2010, 00:16
von sloi
also ich habe eben was von diesen 315mm bis zur Radmitt und 11cm mindestbodenabstand gelesen...

Ist meiner Meinung nach falsch zum Teil...
1. Ich habe mich schon nächte mit der STVZO beschäftigt und da steht nichts von diesen 11cm...
2. Diese 11cm-Angabe ist von irgendeiner Prüfstelle mal eine Richtangabe gewesen die aber nur zu Hartplastik zählt und im gleichen Artikel wird gesagt, dass zu weicheren Plastiklippen nur 8cm gegeben sein müssen.
3. Die 315mm sind nur bei einigen Fahrwerken in den Gutachten vorgegeben.
4. Wo kann ich diese neuen EU-Richtlinien nachlesen? :???: :D (interessiert mich wirklich :top: )
5. Mein Golf 3 hatte mit ner VR-Lippe ca. 2cm Bodenabstand bevor wir ihn dann 2,5cm hochgedreht haben aus Komfortgründen in der Eifel... und er war mit den 17" Felgen so tief abgenommen.
6. Ich bitte um ernste Verbesserung falls ich was falsches geschrieben habe. Ich bin nämlich sehr interessiert an der STVZO und der Möglichkeit von Eintragungen... :top:

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 21. Apr 2010, 07:44
von Typhoon
richtig!

Es gibt laut STVZO keine Angaben über eine mindest höhe oder sonst was. Diese 11cm sind mal als Richtlinie vom TÜV gekommen weil ein Kantholz wohl diese 11cm hat und man der Meinung war ein Auto muss darüber fahren können. Tatsächlich gibt es keinerlei Beschränkungen, aber man muss halt aufpassen wenn der Wagen zu tief ist das man z.B. jedem Kullideckel ausweichen muss oder über den kleinsten Hügel mit schrittgeschwindigkeit fahren muss kann man es als Behinderung im Strassenverkehr auslegen. Wenn dir aber z.B. deine Spoiler egal sind kannste auch diese schleifen lassen ;) Mann muss halt nur den Prüfer überzeugen das der Wagen fahrnar ist. Es gibt auch genug Serienautos die tiefer sind, z.B. Porsche GT2 / GT3, Audi S8, Lambo und Ferrari.

Re: Fahrwerk kürzen

Verfasst: 21. Apr 2010, 20:52
von kochi_J-town
Es freut mich zuhören, dass das keine BINDENDE Vorgabe ist, allerdings besteht - zumindest bei uns hier in Jena - weiterhin das Problem, dass man erstmal einen Prüfer finden muss der kompetent genug ist und mit dem man auch mal wirklich sachlich wie fachlich diskutieren kann.
:meschugge: :flop:


LG

PS: Der Polo auf den Bildern oben ist ja mal abartig tief! GEIL! :haha:

PSS: Wenn man das FW nachträglich bearbeitet, erlischt doch das Gutachten und demzufolge auch die Möglichkeit einer legalen Eintragung. Oder etwa nicht??