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Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 15. Mai 2013, 08:28
von amilian
Hallo,
ich bin am überlegen ob ich meinen Polo ein bisschen tieferlege. Habe aber leider nicht genug Geld für ein Fahrwerk und habe daher an Tieferlegungsfedern gedacht.
Jetzt zu meiner Frage: Sind die Federn von H&R ( 35mm ) mit ABE Eintragungsfrei ?
Ich finde auf der Seite von H&R nur ein Teilegutachten zu diesen Federn :/
schonmal Danke
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 15. Mai 2013, 09:38
von Siscura
Bei einer ABE muss es mit Serienbereifung normal nicht eingetragen werden andernfalls schon, eine achsvermessung nach dem Einbau sollte's du auch machen lassen
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 15. Mai 2013, 09:45
von Pimpowski
Tieferlegungsfedern haben eigentlich immer nur ein Gutachten und müsen deshalb eingetragen werden. Um eine Eintragung zu bekommen musst du weiterhin eine Achsvermessung machen lassen und das Protokoll vorweisen.
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 15. Mai 2013, 09:48
von BuzzDee
War mir nicht so, dass alles was sicherheitsrelevant ist, eingetragen werden muss!
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 15. Mai 2013, 10:01
von Toergi
Moinsen,
es soll Federn geben die von H&R mit einer ABE ausgeliefert werden.
Voraussetzung ist dann der serienmässige Radsatz und keine weiteren Veränderungen an der Karosse.
http://www.sportfahrwerk-billiger.de/Ar ... _1137.html
Wenn keine ABE dabei ist, einfach zurückschicken.
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 15. Mai 2013, 10:14
von Pimpowski
Okay, das ist mir neu aber scheint wohl zu stimmen.
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 15. Mai 2013, 10:21
von Blackmagic-SC
Ich habe bei unserem die H&R Federn verbaut. Im Lieferumfang war definitiv eine ABE!
Inhalt dieser besagt, an dem Fahrwerk darf ansonsten nichts verändert worden sein.. DH. Fahrwerk und Räder müssen dem Serienstand entsprechen..
Zudem ist ein Achsvermessungsprotokoll erforderlich, welches mit dieser ABE im Fahrzeug mitgeführt werden muss.
Wird das alles eingehalten, dann Einbauen,Vermessen lassen, Fahren..

Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 15. Mai 2013, 10:22
von Blackmagic-SC
Bei Bedarf kann ich die ABE mal einscannen und hier reinpacken..
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 15. Mai 2013, 11:57
von amilian
Ja die ABE Wäre gut, wenn du sie hier rein stellst.
Also kann ich die Federn nicht mit 195/40 R16 Reifen fahren ?
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 15. Mai 2013, 12:02
von Blackmagic-SC
wenn die 195/40R16 die Reifen sind, mit denen dein Polo ausgeliefert wurde, also dem Serienstand entsprechen, dann kannst du die damit fahren..
Erst beim Wechsel auf zb. Alufelgen in 17" oder so, wird eine Eintragung erforderlich.. (kostet dann zusammen mit dem Felgen eintragen beim TÜV 100€.. haben wir gerade erst bei unserem durch..)
ich scan die morgen mal ein...
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 16. Mai 2013, 08:14
von amilian
Ne habe jetzt 195/45 R16 drauf.
Danke an die schnellen Infos!
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 16. Mai 2013, 11:22
von Toni96
Hallo,
ich habe auch mal eine Frage dazu. Und zwar wollte ich mir jetzt auch Tieferlegungsfedern holen und habe nochmal im Felgengutachten nachgeguckt und dort steht unter Hinweis A05:
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Im Gutachten für die Federn steht unter III (Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen):
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.
Was heißt dass denn? Für mich ist das etwas widersprüchlich. Kann mir da einer vielleicht helfen? Habe keine Lust, dass ich dann trotz verfügbare Gutachten, keinen TÜV bekomme.
Danke
Gruß
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 16. Mai 2013, 12:27
von Blackmagic-SC
Hallo,
ich habe auch mal eine Frage dazu. Und zwar wollte ich mir jetzt auch Tieferlegungsfedern holen und habe nochmal im Felgengutachten nachgeguckt und dort steht unter Hinweis A05:
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Die gesonderte Beurteilung wird dann beim Eintragen der Federn in Kombination mit den (bereits verbauten?) Felgen erfolgen
Im Gutachten für die Federn steht unter III (Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen):
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.
Standard-Text.. steht in jedem Gutachten.. Heisst soviel wie, das Rad darf nirgends schleifen, auch bei voll eingefedertem Zustand.. Rad/Reifen-Kombination muss für dieses Fahrzeug zugelassen sein.. bla bla bla.. 
Was heißt dass denn? Für mich ist das etwas widersprüchlich. Kann mir da einer vielleicht helfen? Habe keine Lust, dass ich dann trotz verfügbare Gutachten, keinen TÜV bekomme.
So lange es einzelnd Gutachten für dein auto gibt (für die Federn eins und für die Felgen eins, wird dir der Tüv, solange nichts schleift und genügend freigang (zb zwischen Reifen und Federnbein) vorhanden ist, die Kombi ohne probleme eintragen..
Danke
Bitte 
Gruß
Re: Polo 9n3 H&R Federn eintragungsfrei ?
Verfasst: 22. Mai 2013, 12:23
von Blackmagic-SC
Moin, hat zwar etwas länger gedauert, aber wie versprochen habe ich die ABE für die 35mm H&R Federn eingescannt.. Bei Bedarf kann ich diese vollständig per PN zuschicken..
Ist aber, wie schon erwähnt, nur gültig, wenn die vorraussetzungen eingehalten werden!!!!