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Gewindefahrwerk, Eintragung zu hoch

Verfasst: 16. Nov 2014, 09:33
von Papa27
Hallo,
ich bin René und lese sonnst immer nur spannend mit.
Aber jetzt hab ich doch mal ne Frage.
Ich hab mir in meinen Polo das AP Gewindefahrwerk eingebaut
und hab es auf VA 315/HA 315 gedreht und hab ihn dann zum TÜV Nord gefahren.

Werend der Arbeit rief mich dann die Werkstatt an das der Tüv Prüfer das Fahrwerk nicht einträgt wenn sie hinten nicht hoch drehen.
Ich hab ersmal gesagt das sie es machen sollen.

Meine Frau hat dann den Polo wieder abgeholt und zu Hause hingestellt.
Als ich von Arbeit kam hab ich mir natürlich gleich das Tüv Gutachten angesehen,
und das ist nun eingetragen VA 315/HA 335.
Das sieht natürlich auch doof aus.

Jetzt meine Frage: Kann man das Tüv Gutachten anfechten?
Laut Teilegutachten vom fahrwerk dürfte ich ja noch tiefer.

Mit freundlichen Grüßen: René

Edit: Ich habe die Standartbereifung 165/70/14 drauf.

Re: Gewindefahrwerk, Eintragung zu hoch

Verfasst: 17. Nov 2014, 17:17
von VW Polo 9N3
wie ist das Gutachten VA 315/ HA 325mm ??
Da hat deine Werkstatt eben nicht nur 1cm, sondern gleich 2cm hoch gedreht. Der Prüfer schaut eben das das Fahrwerk in dem Verstellbereich des Gutachten eingestellt ist. Man kann es aber auch tiefer als im Gutachten zugelassen ist eintragen lassen über ne Einzelabnahme. Hatte ich auch, hatte 290mm

Re: AW: Gewindefahrwerk, Eintragung zu hoch

Verfasst: 17. Nov 2014, 18:47
von Bozzey
Also ich hab's hinten Anschlag unten und es wurde so eingetragen... Vorne 40mm restgewinde.
Aber zu hinten steht irgendwie garnix in den Papieren.

Re: Gewindefahrwerk, Eintragung zu hoch

Verfasst: 17. Nov 2014, 20:18
von Papa27
Hallo,
der Verstellbereich laut Gutachten ist
VA/HA 305/315.
Und ich hatte es auf 315/315
Also hätte er es ja so wie es war eintragen können.
Ich werd am Donnerstag noch mal hin fahren.

Re: Gewindefahrwerk, Eintragung zu hoch

Verfasst: 17. Nov 2014, 20:34
von Bozzey
Sehr gut, wird schon!