Also ich bringe mal Licht ins Dunkel
Kurz gesagt ist ein Ebay Angebot eine Anpreisung , da sich diese Anzeige bei Ebay an die Allgemeinheit richtet und nicht an eine bestimme Person.
Das bedeutet durch deine Höchstgebot bei Ebay hättest du, eigentlich noch keinen Anspruch auf die Ware. Da noch kein Wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Wenn du aber die Ware bezahlt hast und der Verkäufer das Geld annimmt, dann ist der Kaufvertrag unwiderruflich wirksam. Das bedeutet, der Verkäufer muss widerrufen, bevor du ihm das Geld schickst.
Wenn sich der Verkäufer erst nach der Überweisung oder PayPal Zahlung bei dir meldet, dann hat er Pecht gehabt. Einen Fehler hat der Anbieter selbst zu verantworten.
Die deutsche Rechtssprechung sieht den Fall so, wenn du etwas ersteigerst, dann hast du Anspruch auf Herrausgabe dieser Ware zum Höchstgebot.
Ebay wird bei den meisten Gerichten wie eine Auktion gesehen und dort bekommt das Höchstgebot immer den Zuschlag.
Musterurteile in dem Bereich waren u.a. der Verkauf eines VW Bora (1998 oder 1999) durch einen Händler über Ebay für ca. 26.000 DM. Der Wagen musste geliefert werden!
Nur der unverschuldetet Untergang einer speziellen Ware schützt vor Herausgabe. Dieser unverschuldetet Untergang muss aber nachgewiesen werden, was in diesem Fall nicht möglich ist.
Mit einem Besuch beim Anwalt und einem Schreiben vom selben kannst du diese Sache sehr schnell klären. Außerdem sieht Ebay einen solchen Fall ähnlich.
Kann etwas dauern aber du bekommst das Fahrwerk für den Preis.
P.s. ich habe das ganze mal umgangssprachlich und ohne Paragraphen geschrieben, damit es jeder verstehen kann.