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H&R Gewinde bei Ebay

Verfasst: 18. Okt 2006, 10:30
von helgemania
Gewinde von H&R

wenn ihr das Geld habt, kaufen:

http://cgi.ebay.de/H-R-Gewindefahrwerk- ... dZViewItem

Ist ein Schreibfehler, aber der Preis ist bindend!

Verfasst: 18. Okt 2006, 10:34
von Steini
oh das ist wirklich billig.

stellt sich nur die frage warum???????

auf der internetseite sind die doppelt so teuer.


das ist ein fehler.

hier schreibt er polo 9n aber soll für ein audi a3 sein. sehr komisch

http://cgi.ebay.de/H-R-Cup-Kit-VW-Polo- ... dZViewItem

Verfasst: 18. Okt 2006, 10:42
von helgemania
Alle anderen Fahrwerke bei Ihm sind teurer... nur dieses nicht.

Wie gesagt, es ist ein Schreibfehler....

Die 3 und die 8 vertauscht...

Verfasst: 18. Okt 2006, 10:44
von Steini
seh ich auch so.
8O

Verfasst: 18. Okt 2006, 10:56
von maasterflash
In der Artikelbeschreibung steht jetzt 855,- :alle:

Verfasst: 18. Okt 2006, 11:03
von Steini
In der Artikelbeschreibung steht jetzt 855,- :alle:
das stand vorher auch schon.

aber wenn ich das fahrwerk ersteigere, eersteigere ich es ja für 355 euro

Verfasst: 18. Okt 2006, 11:07
von DragonX
In der Artikelbeschreibung steht jetzt 855,- :alle:
Sorry Steini, aber ...
:arrow: DragonX seins :D :D

Bin mal gespannt, ob ich es bekomme :oh:

Laut H-R.com muss es folgendes Fahrwerk sein:
29379-1 VW Polo, Typ 9N
Tieferlegung [mm] HA: 20 - 40, Tieferlegung [mm] VA: 20 - 50, Baujahr: ab: 11.2001

Verfasst: 18. Okt 2006, 12:10
von PsyKater
Sorry Steini, aber ...
:arrow: DragonX seins :D :D
Ich gratuliere, ctf-Kamen ;)

Verfasst: 18. Okt 2006, 12:12
von DragonX
Sorry Steini, aber ...
:arrow: DragonX seins :D :D
Ich gratuliere, ctf-Kamen ;)
glaube es aber erst, wenn ich es in Händen halte. :| Glaube da kommt noch was nach... :oh:

Verfasst: 18. Okt 2006, 12:18
von Steini
halte uns mal auf dem laufenden

Verfasst: 18. Okt 2006, 12:39
von DragonX
sicher... ;-)

Verfasst: 18. Okt 2006, 12:51
von Cradle 666
ohman glückspilz ...bzw. der andere bekommt von sein chef jetzt wohl ein einlauf den es noch nie davor gab :auslach:

Verfasst: 18. Okt 2006, 13:27
von DragonX
ohman glückspilz ...bzw. der andere bekommt von sein chef jetzt wohl ein einlauf den es noch nie davor gab :auslach:
Denke eher das die es nicht für den Preis liefern wollen :arrow: Rechtsstreit etc wird's hinauslaufen... wie ich mein Glück kenne.

Verfasst: 18. Okt 2006, 13:30
von PsyKater
Dann drücken wir dir die Daumen, dass du gewinnst! Hast du Rechtsschutz?

Verfasst: 18. Okt 2006, 15:23
von DragonX
Der Kerl hat sich gemeldet :!: Es sollte eigentlich n Cup Kit angeboten werden. Daher der Preis. Er will mir das Teil nicht geben sondern nur das Geld zurücküberweisen. Da er diesen Artikel nicht eingestellt hat sondern ein Dienstleister für ihn. :evil: :evil: Denke mal, da wird der Dienstleister für zahlen müssen... oder nicht?!

Verfasst: 18. Okt 2006, 15:35
von R-Adi
355 Euro für ein CupKit Fahrwerk klingt aber auch etwas unrealistisch....
Bei Ebay über 500 Euro, bei H&M gibt es das als Angebot für 480 Euro und billiger gab es das auch nicht in den letzten 4 Monaten. (habe zufällig die Preise beobachtet)

http://hm-tuning.de/(zsjvat45sd55ok5515 ... ID=1126574

(kompletten Link kopieren, dann manuell in Browserzeile einfügen)

Normal müsstest es bekommen. War schon mal so ein Fall, dass einer einen nagelneuen Passat für 10000 ersteigert hat. Vor Gericht wurde dem Käufer Recht gegeben.

Aber ob es schon einen solchen Fall bei Tippfehler gab, weiß ich nicht. Normal dürfte es aber auf das gleiche hinauslaufen.

Mit Rechtschutz wäre das wohl kein Problem und das Ergebnis ein "Schnäppchen"

Verfasst: 18. Okt 2006, 15:41
von DragonX
355 Euro für ein CupKit Fahrwerk klingt aber auch etwas unrealistisch....
Bei Ebay über 500 Euro, bei H&M gibt es das als Angebot für 480 Euro und billiger gab es das auch nicht in den letzten 4 Monaten. (habe zufällig die Preise beobachtet)

http://hm-tuning.de/(zsjvat45sd55ok5515 ... ID=1126574

(kompletten Link kopieren, dann manuell in Browserzeile einfügen)

Normal müsstest es bekommen. War schon mal so ein Fall, dass einer einen nagelneuen Passat für 10000 ersteigert hat. Vor Gericht wurde dem Käufer Recht gegeben.

Aber ob es schon einen solchen Fall bei Tippfehler gab, weiß ich nicht. Normal dürfte es aber auf das gleiche hinauslaufen.

Mit Rechtschutz wäre das wohl kein Problem und das Ergebnis ein "Schnäppchen"
Tippfehler beim Verkäufer müssen nicht ausgegeben werden. Da er aber einen Dienstleister verpflichtet hat, der es eingestellt hat, sieht es IMHO schon besser aus :D Aber ist wieder alles nur Stress :oh:

Vielleicht kann ich ihn ja damit auch "überführen" dass er sagt es sollte ein Cup sein und das konnte es auhc nicht sein. So dass er wohl ganz scheisse gemacht hat.
Halte euch aber auf dem Laufenden ;-)

Verfasst: 18. Okt 2006, 15:46
von Steini
geile sache.

sag ihm einfach du hast das deinem anwalt übergeben, mal sehn was passiert.

Verfasst: 18. Okt 2006, 15:48
von R-Adi
Wie gesagt, weiß ich nicht ob bei Tippfehler andere Regeln gelten, dies nachzuprüfen lohnt sich aber evtl.
Ganz ohne Anwalt wird man da aber kaum weiterkommen, schätze ich.

Verfasst: 18. Okt 2006, 15:48
von helgemania
Also ich bringe mal Licht ins Dunkel :idea:

Kurz gesagt ist ein Ebay Angebot eine Anpreisung , da sich diese Anzeige bei Ebay an die Allgemeinheit richtet und nicht an eine bestimme Person.

Das bedeutet durch deine Höchstgebot bei Ebay hättest du, eigentlich noch keinen Anspruch auf die Ware. Da noch kein Wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Wenn du aber die Ware bezahlt hast und der Verkäufer das Geld annimmt, dann ist der Kaufvertrag unwiderruflich wirksam. Das bedeutet, der Verkäufer muss widerrufen, bevor du ihm das Geld schickst.

Wenn sich der Verkäufer erst nach der Überweisung oder PayPal Zahlung bei dir meldet, dann hat er Pecht gehabt. Einen Fehler hat der Anbieter selbst zu verantworten.

Die deutsche Rechtssprechung sieht den Fall so, wenn du etwas ersteigerst, dann hast du Anspruch auf Herrausgabe dieser Ware zum Höchstgebot.

Ebay wird bei den meisten Gerichten wie eine Auktion gesehen und dort bekommt das Höchstgebot immer den Zuschlag.

Musterurteile in dem Bereich waren u.a. der Verkauf eines VW Bora (1998 oder 1999) durch einen Händler über Ebay für ca. 26.000 DM. Der Wagen musste geliefert werden!

Nur der unverschuldetet Untergang einer speziellen Ware schützt vor Herausgabe. Dieser unverschuldetet Untergang muss aber nachgewiesen werden, was in diesem Fall nicht möglich ist.

Mit einem Besuch beim Anwalt und einem Schreiben vom selben kannst du diese Sache sehr schnell klären. Außerdem sieht Ebay einen solchen Fall ähnlich.

Kann etwas dauern aber du bekommst das Fahrwerk für den Preis.

P.s. ich habe das ganze mal umgangssprachlich und ohne Paragraphen geschrieben, damit es jeder verstehen kann.