Naja geht jawohl ... der Grund dafür liegt eigentlich hier:??? das wär ich an deiner Stelle auch...die Sache mit dem Ersatzwagen geht mal garnicht, fällt das nicht sogar unter die Mobilitätsgarantie??
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Hat mir mein Meister schon mal erklärt, um den kostenlosen Leihwagen der Mobilitätsgarantie nutzen zu können muss man sich unter der 0800-volkswagen melden und das Auto von einem VW beauftragten abschleppen lassen ... wer sich selbst in die Werkstatt quält oder durch eigenes Abschleppen (z.B. ADAC, Freunde) das Auto zur Werkstatt bringt, hat dadurch keinen Anspruch auf das kostenlose Leihfahrzeug der Mobilitätsgarantie. Daher sind 2 Tage schon recht Kulant.Nach verzeifelte Startversuchte hab ich den ADAC angerufen und die musste mich zur nächsten Volkswagen Werkstadt schleppen.
So, und zum Motor, hmm, VW ist doch nicht verpflichtet dir nen neuen Motor zu geben? Sie sind nur dazu verpflichtet den Schaden zu beheben, ob durch Reparatur oder Ersatz, kann dem Kunden egal sein!
Also sehe hier keinen Grund für irgendwelche Beschwerden oder Autozeitschriften anzuschreiben. Einzig sehe ich hier nen Beschämenden Material- oder Montagefehler der nach dieser geringen Laufleistung sowas verursacht.
Meine Meinung dazu

Gruß Matze