Gebrauchtwagen - Garantie und Gewährleistung


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Spiderschwein
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Gebrauchtwagen - Garantie und Gewährleistung

Ungelesener Beitragvon Spiderschwein » 18. Okt 2007, 22:35

Moinsen,
habe nun endlich meinen Polo zugelassen und eine erste längere Fahrt unternommen. Dabei musste ich tatsächlich feststellen, dass beide Stellmotoren der Climatic defekt sind :grr: . Ich habe die VW PerfectCar Pro Gebrauchtwagengarantie, die die Lohnkosten und 60% der Materialkosten für die Reparatur tragen würde. Allerdings ist diese Garantie doch nur eine freiwillige Zusatzleistung zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung, die Gabe einer Garantie lässt die Gewährleistung nicht entfallen. Muss ich also wirklich den Eigenanteil der Materialkosten tragen, oder kann ich mich auf die Gewährleistung berufen und kostenlose Nachbesserung verlangen?
Gruß Kim

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Markus_K
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Re: Gebrauchtwagen - Garantie und Gewährleistung

Ungelesener Beitragvon Markus_K » 19. Okt 2007, 06:22

auf die Gewährleistung innerhalb von 6 Monaten nach dem gewerblichen Verkauf oder auch von Privat wenn nicht vorher ausgeschlossen wurde

oder aber es wird über die Garantievers. abgewickelt, aber der Verkäufer zahlt im Rahmen der GWL den Eigenanteil!
1,4 80PS Benziner:Bild
Fahrzeuge: Polo 9N3 Comfortline   Ford Focus  


Gast

Re: Gebrauchtwagen - Garantie und Gewährleistung

Ungelesener Beitragvon Gast » 8. Jan 2008, 13:56

Hallo, da klink ich mich gleich mal ein.
Meiner ist auch gebraucht und ich habe eine Garantievers. dazu bekommen für ein Jahr. Der Händler hatte damals gesagt, dass sie sich damit selber absichern, falls was an dem auto ist.
Weiß vielleicht jemand, was von der gesetzlichen Garantie ausgeschlossen ist?
Und auch wenn auf dem Kaufvertrag oben drüber Verkauf ohne Garantie(oder so ähnlich) steht, steht mir doch die gesetzl zu? die kann doch nicht einfach ausgeschlossen werden oder?
:danke:


Markus_K
Beiträge: 1519
Registriert: 8. Dez 2006, 21:04

Re: Gebrauchtwagen - Garantie und Gewährleistung

Ungelesener Beitragvon Markus_K » 8. Jan 2008, 18:30

Hallo, da klink ich mich gleich mal ein.
Meiner ist auch gebraucht und ich habe eine Garantievers. dazu bekommen für ein Jahr. Der Händler hatte damals gesagt, dass sie sich damit selber absichern, falls was an dem auto ist.
Weiß vielleicht jemand, was von der gesetzlichen Garantie ausgeschlossen ist?
Und auch wenn auf dem Kaufvertrag oben drüber Verkauf ohne Garantie(oder so ähnlich) steht, steht mir doch die gesetzl zu? die kann doch nicht einfach ausgeschlossen werden oder?
:danke:
Privat kann Gewährleistung ausgeschlossen werden, vom Händler nicht. Aber ich meine(Vorsicht gefährliches halbwissen) der Händler kann bei Gebrauchtsachen die Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr kürzen....
1,4 80PS Benziner:Bild
Fahrzeuge: Polo 9N3 Comfortline   Ford Focus  


Gast

Re: Gebrauchtwagen - Garantie und Gewährleistung

Ungelesener Beitragvon Gast » 8. Jan 2008, 19:52

Ja also ich weiß nur das gesetzl. die gewährleistung mind. ein Jahr sein muss. Aber der Händler kann das also nicht durch eine Garantie die er abschließt ersetzen, wo vielleicht nicht alles bei abgedeckt wird oder?

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