Wandlung des Kaufvertrags - Geld für Garantieverlängerung zu


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capricorn
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Wandlung des Kaufvertrags - Geld für Garantieverlängerung zu

Ungelesener Beitragvon capricorn » 3. Jan 2008, 01:24

Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr!

Wer kann mir einigermaßen verlässlich sagen, ob ich bei einer Rückgängigmachung des Kaufvertrags (Wandlung wegen mehrerer vergeblicher Reparaturversuche eines erheblichen Mangels) auch das Geld (217,- Euro) für die nachträglich abgeschlossene Garantieverlängerung auf 4 Jahre vom Händler zurückverlangen kann, da diese für mich ja nun ebenfalls wertlos geworden ist?

Vielen Dank für Antwort und viele Grüße!


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Walli
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Re: Wandlung des Kaufvertrags - Geld für Garantieverlängerung zu

Ungelesener Beitragvon Walli » 3. Jan 2008, 22:17

Hi, die Frage kann ich dir leider nich beantworten, aber vergiss nich dir die Kapitalbindungszinsen zu holen die dir bei ner Wandlung zustehen, wenns immer noch so ist wie bei mir vor 4 Jahren, dann sind das 4 % p.a. auf das von dir gezahlte Geld... Musst du schriftlich anfordern bei deinem Autohaus.. washamse denn nich in den griff bekommen?

Gruß

Walli
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capricorn
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Re: Wandlung des Kaufvertrags - Geld für Garantieverlängerung zu

Ungelesener Beitragvon capricorn » 3. Jan 2008, 22:47

Hallo Walli,

was dran ist, kannst Du folgendem link entnehmen:

http://www.motor-talk.de/forum/bremse-z ... 92404.html

Danke für Deinen Tip mit den Zinsen, aber so weit ich weiß, habe ich doch nur Anspruch auf Zinsen seit dem Beginn meines Wandlungswunsches. Korrigiere mich aber bitte, wenn ich entgegen meiner Annahme schon vor diesem Zeitpunkt Anspruch auf Zinsen habe. Hast Du da vielleicht eine rechtliche Quelle, die ich meinem Autohändler als Bestätigung meines Anspruches vorlegen kann?

Vielen Dank und schöne Grüße,

Thomas


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Walli
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Re: Wandlung des Kaufvertrags - Geld für Garantieverlängerung zu

Ungelesener Beitragvon Walli » 4. Jan 2008, 21:47

Hi,

Quelle leider nein, meine Quelle war der Verkäufer im Autohaus, der mich drauf hingewiesen hat.. Ne ne die Zinsen bekommste von dem Tag an wo du dein Auto bezahlt hast.. als wenns der 15 Mai ist, dann vom 15.Mai bis zum Tag der Wandlung...
Hab hier : http://www.michaelneuhaus.de/golf/golf4 ... m#wandlung nur gerade gelesen :
Lt. einem Gerichtsurteil des OVG Köln kann man dem Händler auch die Kapitalbindungszinsen in Rechnung stellen.

Ich hab denen damals ein Schreiben aufgesetzt, bei der Wandlung mit abgegeben und Geld bekommen,,,, Mich hats gewundert das mich ein Verkäufer daraufhingewiesen hat, weil ich glaub die bleiben am Autohaus hängen... Vorteil, Du minderst deine Wertminderung durch gefahrene Kilometer.

Bei mir ging das auch alles ganz reibungslos und ohne Anwalt und was weiß ich... die haben einen Wandlungsantrag beim werk gestellt, dem ist entsprochen worden und schwupps ging alles ziemlich flott..
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