Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
Also Händler A hat Fehlersuche gemacht und Fehlerquelle lokalisiert, Ersatzteil wurde bestellt mit Hinweis zZ nicht lieferbar. Jetzt steht das Auto 300km weiter weg und wir haben gedacht wir lassen das Teil jetzt einfach bei Händler B einbauen. Jetzt meinen aber beide, das würde nicht so einfach gehen, wegen der Bezahlungsabwicklung von VW aus, wobei Händler A kein Problem damit hätte das Teil zu Händler B zu schicken...
weiß jmd. ob ich jetzt wirklich wieder mit dem Auto zu Händler A muss wegen der Sache?
weiß jmd. ob ich jetzt wirklich wieder mit dem Auto zu Händler A muss wegen der Sache?
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
Meines Erachtens ist das eine rein rechtliche Frage. Du hast sicherlich etwas unterschrieben, was Auftragsstatus hat. Den Auftrag hast du dem Autohaus A gegeben, daher legen die evtl. Wert darauf das zu machen.
Warum Autohaus B das nicht wollen würde, kann ich mir grad nicht erklären, normal sind Garantiefälle für die eine nette Sache, wobei ich nicht weiss, ob sie nicht mehr verdienen, wenn der Kunde zahlt.
Warum Autohaus B das nicht wollen würde, kann ich mir grad nicht erklären, normal sind Garantiefälle für die eine nette Sache, wobei ich nicht weiss, ob sie nicht mehr verdienen, wenn der Kunde zahlt.
5,5 Jahre Polo 9N. Seit 11/2008: Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI 160 PS | Seit 03/2015 dazu: Toyota GT86 in pearl-white
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
Also, es ist so, Garantie ist zwar freiwillig, aber wenn sie gegeben ist, muss sie auch eingehalten werden. Das Problem ist nur, weil ich bei Händler A die Fehlersuche in Auftrag gegeben habe UND er das Ersatzteil schon bestellt bzw. geliefert bekommen hat, muss ich ihm eigentlich das Recht auf Reparaturversuch geben. So sagt die VW Hotline, ich muss leider die weite Strecke in kauf nehmen...! Aber Händler A ist ja bereit das Teil zu Händler B zu schicken, jetzt hat auch Händler B sich bereiterklärt das Teil einzubauen. Wie die Sache allerdings abgerechnet wird, weiß ich nicht genau. VW sagt, offiziel ist sowas nicht möglich. Ich vermute Händler B rechnet alles über sich ab und zahlt Händler A für das Ersatzteil und die Fehlersuche eine bestimmte Summe aus der Garantieabrechnung mit VW. Zumindest sind jetzt beide zufrieden.
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
Bei Garantiefällen bekommen die AH von VW die Teilepreise ersetzt, jedoch meines Wissens nach nicht die Arbeitsstunden.
Habe früher auch immer gedacht; hey - als Garantiekunde biste doch bester Kunde, weil Geld gibts für die ja aus WOB. Jaha - aber eben nur die Teilekosten - und die machen ja doch eher je nachdem was man hat, den geringsten Part aus...
Habe früher auch immer gedacht; hey - als Garantiekunde biste doch bester Kunde, weil Geld gibts für die ja aus WOB. Jaha - aber eben nur die Teilekosten - und die machen ja doch eher je nachdem was man hat, den geringsten Part aus...
<---- haha, wie geil, es gibt sogar "meinen" Smilie noch - Mensch, da werden Erinnerungen wach...
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
das kann ich eigentlich kaum glauben!
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
Bei Garantiefällen bekommen die AH von VW die Teilepreise ersetzt, jedoch meines Wissens nach nicht die Arbeitsstunden.
Habe früher auch immer gedacht; hey - als Garantiekunde biste doch bester Kunde, weil Geld gibts für die ja aus WOB. Jaha - aber eben nur die Teilekosten - und die machen ja doch eher je nachdem was man hat, den geringsten Part aus...
das ist so ganz bestimmt nicht richtig
Das Autohaus haftet doch nicht für die Mängel vom Werk.Das wäre ja ganz was neues
Das Werk ersetzt auch die geleisteten Arbeitsstunden
6R Highline TSI DSG in Flash Rot,5 trg.,Comfort Plus Paket,Climatronic,17" Boavista Individual,Sport-FW,RNS 310,Nebel mit Abbiegelicht,Tagfahrlicht,Alcantara/Lederoptik
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
soweit ich weiß, halt zu einem wesentlich geringeren Stundensatz als die Werkstatt sonst verlangt, die Teile werden soweit ich weiß einfach zur verfügung gestellt, fließen also in dem Sinne nicht in den Werkstattumsatz mit einBei Garantiefällen bekommen die AH von VW die Teilepreise ersetzt, jedoch meines Wissens nach nicht die Arbeitsstunden.
Habe früher auch immer gedacht; hey - als Garantiekunde biste doch bester Kunde, weil Geld gibts für die ja aus WOB. Jaha - aber eben nur die Teilekosten - und die machen ja doch eher je nachdem was man hat, den geringsten Part aus...
das ist so ganz bestimmt nicht richtig
Das Autohaus haftet doch nicht für die Mängel vom Werk.Das wäre ja ganz was neues
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
Die Arbeitskosten ersetzen die auch, aber sicherlich zu einem ganz anderen Stundensatz, das glaube ich allerdings auch.
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
jo,das kann schon seinDie Arbeitskosten ersetzen die auch, aber sicherlich zu einem ganz anderen Stundensatz, das glaube ich allerdings auch.
Gewinn werden sie damit nicht machen,aber zumindest die Unkosten sind gedeckt
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
für eine Werkstatt mit Leerlaufzeit ist das Gold Wert bzw. Arbeit für die AzubisDie Arbeitskosten ersetzen die auch, aber sicherlich zu einem ganz anderen Stundensatz, das glaube ich allerdings auch.
Gewinn werden sie damit nicht machen,aber zumindest die Unkosten sind gedeckt
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
das sehe ich genausofür eine Werkstatt mit Leerlaufzeit ist das Gold Wert bzw. Arbeit für die AzubisDie Arbeitskosten ersetzen die auch, aber sicherlich zu einem ganz anderen Stundensatz, das glaube ich allerdings auch.
Gewinn werden sie damit nicht machen,aber zumindest die Unkosten sind gedeckt
Deswegen sind die Werkstätten auch so gut ausgelastetet
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
es wird definitiv auch die Arbeitszeit von den Firmen ersetzt,habe mal nachgehakt
Viele Werkstätten schauen die Fahrzeug auch genau durch wenn sie mal zu einer Inspektion kommen.Sie kennen ja die Probleme und Mängel der Fahrzeuge.Wenn gerade nicht so viel Arbeit ist werden die Kunden darauf hingewiesen das es hier und da Probleme gibt.
Der Kunde bemängelt es dann offiziell und die Werkstatt behebt die beanstandeten Mängel
Kunde zufrieden weil die Werstatt sich bemüht,Werkstatt zufrieden weil es wieder Arbeit gibt
Eigentlich sind die Werkstätten angehalten nur im Beanstandungsfall des Kunden zu reagieren...
Die Praxis sieht wohl anders aus
So ist es mir jetzt von jemanden erzählt worden der es genau weiß...
Ach ja,es werden die vorgegebenen AW`s vergütet
Viele Werkstätten schauen die Fahrzeug auch genau durch wenn sie mal zu einer Inspektion kommen.Sie kennen ja die Probleme und Mängel der Fahrzeuge.Wenn gerade nicht so viel Arbeit ist werden die Kunden darauf hingewiesen das es hier und da Probleme gibt.
Der Kunde bemängelt es dann offiziell und die Werkstatt behebt die beanstandeten Mängel
Kunde zufrieden weil die Werstatt sich bemüht,Werkstatt zufrieden weil es wieder Arbeit gibt
Eigentlich sind die Werkstätten angehalten nur im Beanstandungsfall des Kunden zu reagieren...
Die Praxis sieht wohl anders aus
So ist es mir jetzt von jemanden erzählt worden der es genau weiß...
Ach ja,es werden die vorgegebenen AW`s vergütet
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Re: Mal ne Frage zur Garantieabwicklung...
normal sollten auch die vorgegebenen AW´s dem Kunden bei allen Aufträgen abgerechnet werden, ich mein, was kann der Kunde dafür, wenn er mal an nen Mechaniker gerät, der länger brauch, weil er zB so manches noch nicht so oft gemacht hat
Ach ja,es werden die vorgegebenen AW`s vergütet
die Frage ist halt, ob die AW´s mit dem Werkstattstundensatz des Unternehmes verrechnet wird, weil die sich ja manchmal unterscheiden
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