Seite 1 von 1

Frage zur Wandlung des Fahrzeugs - Kfz-Bewertung

Verfasst: 15. Feb 2008, 23:47
von capricorn
Hallo zusammen,

wer kann mir sagen, ob ich bei einer Kaufvertragswandlung die im Rahmen der beim Händler stattgefundenen Fahrzeugbewertung festgestellten Schäden nachträglich dem Händler begleichen bzw. auf den mir zustehenden Rückzahlungsbetrag anrechnen lassen muss? Im konkreten Fall wurden bei einem privat durchgeführten Reifenwechsel die Schweller beschädigt (Beulen und Lackschäden). - Bei einer Wandlung bin ich ja gesetzlich als Käufer nachträglich finanziell so zu stellen, als wäre der Kauf nie zustande gekommen. Wenn ich den Wagen also nie erworben hätte, wäre folglich auch der Schaden an den Schwellern nicht entstanden.

Muss ich den Schaden denn jetzt begleichen, oder fällt generell lediglich die prozentuale Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug an (0,67 % auf den Kaufpreis pro gefahrener 1000 km)?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Re: Frage zur Wandlung des Fahrzeugs - Kfz-Bewertung

Verfasst: 16. Feb 2008, 00:21
von Typhoon
Nun ja bei einer Wandlung wegen eines Mangels am Fahrzeug der nicht behoben werden kann oder bereits 2 mal fehlschlug ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, in dem Fall eine Wandlung. Allerdings bist du dann verpflichtet denn Wagen Mangelfrei wieder zu übergeben an den Verkäufer. Von daher wird er dir den Schaden in Rechnung stellen und eine Wertminderung des Fahrzeuges musst du wahrscheinlich auch zahlen.

Meine Mutter hatte den EOS da war es auch so, hatte eine kleine delle in der Tür sie müsste die Instandsetzen lassen oder halt den Schaden bezahlen.