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Verlängerung der Garantiezeit???
Verfasst: 11. Jan 2006, 14:11
von PicknickR
hallo polofreunde! :-)
habe von meinem händer ein angebot zur verlängerung der garantiezeit bekommen. für 199? kann ich die garantie für meinen polo für weitere 2 jahre verlängern.
ist das ein gutes angebot?
danke!
Verfasst: 11. Jan 2006, 14:13
von px
Was heisst gut, das Angebot bekommt jeder wenn die Garantiezeit dem Ende zugeht. Das musst du selber abwägen. Wenn ich viele Probleme mit dem Kleinen gehabt hätte, würde ich es evtl. in Betracht ziehen. Bei mir z.B. war aber nie was besonderes, also hab ich es auch nicht gemacht. Bisher auch nicht weiter bereut... wegen jedem Klappern und Knacksen fahr ich auch nicht mehr zu VW

Verfasst: 11. Jan 2006, 14:14
von XS
Also - ich werde das für meinen auf jeden Fall auch machen
Und - nach meinen Erfahrungen mit VW - würde ich jedem dazu raten.
So Sachen können schnell mal ins Geld gehen - dagegen sind 200€ ein Klacks.
Meine subjektive Meinung
Verfasst: 11. Jan 2006, 14:40
von Fabolous
Habs zum 01.01.06 auch gemacht - 195.- war's mir Wert...
Lohnkosten werden immer voll übernommen und Teilekosten Anteilig je nach Laufleistung gestaffelt...
Verfasst: 11. Jan 2006, 15:08
von edwood
Gilt das auch für Reimport?
Verfasst: 11. Jan 2006, 15:26
von px
Gilt das auch für Reimport?
Ja! Das ist eine Leistung von VW, nicht des Händlers - Reimport-Polo ist auch ein VW *g*
Verfasst: 11. Jan 2006, 16:54
von Nagonos
warum habe ich das angebot der verlängerung wohl nicht von meinem händler bekommen? etwa nur nicht, weil meine kiste schon etliche besuche auch teurerer art bei ihnen vorweisen kann!?
spontan frage!: werde ich diese "optionale garantie" nun auch noch erwerben können, obwohl die werksgarantie schon seit vier bis fünf monaten abgelaufen ist?
Verfasst: 11. Jan 2006, 16:57
von px
Das ist deinem Händler egal... Garantiearbeiten zahlt VW. Im Gegenteil, eigentlich liegt es im Interesse des Händlers.
spontan frage!: werde ich diese "optionale garantie" nun auch noch erwerben können, obwohl die werksgarantie schon seit vier bis fünf monaten abgelaufen ist?
Soweit ich weiss nein.
Verfasst: 11. Jan 2006, 17:06
von Idealo
fest steht: Man kriegt die Neuwagengarantie nur verlängert wenn man der Erstbesitzer ist, so wurde es mir gesagt als ich sie verlängert hab.
Also das heißt wenn man ihn als 1 jährigen gebraucht gekauft hat hat sichs e schon erledigt
und sie muss verlängert werden, bevor sie abgelaufen ist

Verfasst: 11. Jan 2006, 19:33
von Dirk
Idealo, da gibbet auch noch die Gebrauchtwagengarantieverlängerung
mich hats 175€ gekostet die nächsten 2 Jahre zu"versichern" interessant wie nterschiedlich die Preise sind.
Verfasst: 11. Jan 2006, 19:49
von Idealo
Idealo, da gibbet auch noch die Gebrauchtwagengarantieverlängerung
mich hats 175€ gekostet die nächsten 2 Jahre zu"versichern" interessant wie nterschiedlich die Preise sind.
ja das wollte ich auch noch sagen weil 200€ oder so bin ich nich losgeworden, ich guck gleich mal nach. weil ich fahr den beleg immer mit mir rum.
aber ich hab das ja bis heute nich zahlen müssen egal welcher betrag es war weil und jetzt kommts:
Mein Auto war n viertel Jahr als Vorführwagen bei meinem Freundlichen zugelassen dann ham se ihn freundlicher weiße für mich stillgelegt für 4 Monate weil ich Krankheitsbedingt (Sprunggelenk gebrochen) meine Schein nich fertig machen konnte ok ich hab ihn dann gekriegt bin somit eigentlich ja der zweitbesitzer und das mit der neuwagengarantieverlängerung hatte ich schon abgeschrieben, da meinte son Finanzmensch von meinem Händler das man das mit Trixen auch übers Autohaus machen könne weil sie ja der Erstbesitzer sind.
Das Ende vom Lied ich hab vollen Garantieanspruch, welchen ich auch schon wahrnehmen musste aber sie ham sich keinen Cent dafür von meinem konto geholt
DANKE VW DANKE

Verfasst: 13. Jan 2006, 14:05
von jester
Da hast du ja schon Glück gehabt

Denke das sich die Verlängerung der Garantiezeit auf jedenfalls lohnt,
denn es kann immer irgendetwas kommen was sehr schnell sehr teuer werden kann, gerade bei dem ganzen Elektronik Zeugs im Auto. Oder ist das von Garantie ausgeschlossen? Weiß jemand was nicht in die Garantie einbezogen werden kann?
Gruß,
Jester