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Fehlerhaftes TÜV-Gutachten!

Verfasst: 10. Apr 2008, 20:11
von kochi_J-town
servus an alle!
so, ich habe folgendes problem: habe mir letzte woche 4 felgen der marke DZ-Exklusiv [http://www.dz-exklusiv.de] DZ 1 8,5 x 17'' et 30 bestellt die auch einwandfrei geliefert wurden. ich habe mich letztendlich für diese felge und vorallem für die maße entschieden, da man mir auf ZWEIMALIGE TELEFONISCHE NACHFRAGE gesagt hat, dass ich sie ohne weitere komplikationen montieren kann und die dekra auch nichts weiter zu beanstanden haben dürfte. mich also, LEIDER BLIND :hmhm: daruaf verlassen, dass das stimmt! ich also noch reifen der dimension 205/ 40 R 17 bestellt und diese montieren lassen. dann der absolute supergau: beim montieren der räder am auto stellte sich heraus, dass die felgen hinten zwar passen, vorn aber am bremssattelträger festsitzt, d.h. das sie nicht zu befestigen gehen! nach einigen telefonaten stellte sich heraus, dass das mitgelieferte gutachten fehlerhaft ist, da steht mein polo 9n3 1,9 TDI 96KW zwar drin, aber kann das niemals der TÜV rheinland-pfalz überprüft haben, da die felgen NICHT zu montieren sind ohne distanzscheiben. nun warte ich ab, ob mir mein ortsansässiger dekramensch ne freigabe für felge und distanzscheibe gibt!
meine frage nun, was kann ich tun???????
habe dem felgenhersteller auch schon gesagt, dass es für mich NUR eine rückgabe der felgen gibt, sie sind nicht gefahren (wie auch?!) und haben keine kratzer. er meinte allerdings, dass ich dies vergessen könne... was soll ich tun? bin am überlegen, ob ich anzeige erstatten soll oder zum rechtsanwalt gehen soll. ich weiß nicht mehr weiter!!!!! ich finde es eine unverfrorenheit, sich nicht darüber zu informieren, ob die gutachten überhaupt i.O. sind!
desweiteren sollte mir auch per e-mail der auftrag über die bestellung zu geschickt werde, dieses ist bis heute aber nicht geschehen... auch nach DREIMALIGEM anrufen und jeweils erneutem durchsagen der e-mailadresse. ziemlich schwach wie ich finde!

ich würde mich über eventulle ratschläge freuen, aber was ich nicht noch gebrauchen kann, sind standpauken. :rolleyes:

ACHJA, hiemit RATE ICH JEDEM DAVON AB, BEI DER FIRMA DZ-EXKLUSIV ZU BESTELLEN!!!!!

hier ein bild des oben beschriebenen problems:
Bild

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 20:21
von Freezer
Hallo,
sowas ist natürlich ziemlich kacke... :flop: kann man da nicht einfach bei dem TÜV Rheinland-Pfalz anrufen und fragen ob das Gutachten so jemals ausgestellt wurde, bzw das du sagst du hast eine vermütung das du ein gefaktes Gutachten hast und die das Prüfen sollen.

Zu deiner Rechnung. Ich denke nicht das du diese noch bekommen wirst. Weil wenn du kein Rechnung hast kannst ja auch nicht nachweisen das du die Felgen dort bestellt bzw. gekauft hast. Ohne die Rechnung wird wohl ein Umtausch bzw. Zurücknahme ausgeschlossen sein.
Wenn alles scheitert würde ich mich mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.

Hast du bevor du bei der Firma bestellt hast mal danach gegoogelt ob die Seriös ist/war ect.?

Oder du käufst dir Platten und machst eine Einzelabnahme wird event. billiger sein wie Anwaltskosten ect.?

mfg
tobi

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 20:37
von Snoopy_85
Oder du käufst dir Platten und machst eine Einzelabnahme wird event. billiger sein wie Anwaltskosten ect.?
Wenn er nicht Rechtsschutzversichert ist wird es auf jeden Fall teurer den Rechtsweg zu gehen...

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 20:40
von kochi_J-town
also, ich habe nen lieferschein der dhl, ist ja in diesem sinne auch nen nachweis und nein, ich habe nicht gegoogelt :motz:
wenn die firma im riegerkatalog vertreten ist, dachte ich, wird es schon seriös sein... ABER GENAU DAS WAR ES NICHT!

ja, beim tüv rheinland-pfalz anrufen habe ich auch schon überlegt, werde ich auch machen! ich habe nur stark die befürchtung, dass diese auf die anhänge verweisen und da steht,

"K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen."

darin sind doch 100%ig distanzplatten inbegriffen ,oder???? wenn ja, dann hat mich quasi der felgenhersteller "verarscht", da ich mich auf dessen wort verlassen habe... :keule:

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 20:46
von RIE - K 15
Tja TÜV-Gutachten wird echt sein. Und da du sicher keine Telefonaufzeichnung deines Anrufes ast und sicher auch nicht notiert hast wer dir das bestätigt hat. Kannst du gerichtlichen Weg vergessen. Sorry aber ichdenk auch versuchs mit Distanzscheiben. Wird def. der billigere Weg sein.

Der MAtze 8)

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 20:50
von majesty78

"K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen."

darin sind doch 100%ig distanzplatten inbegriffen ,oder???? wenn ja, dann hat mich quasi der felgenhersteller "verarscht", da ich mich auf dessen wort verlassen habe... :keule:
Nö, das hat nix mit Distanzscheiben zu tun, sondern nur mit der FREIGÄNGIGKEIT der Räder im Radhaus.
Freigängigkeit der BREMSEN zu den Felgen wäre auf jeden Fall gesondert aufgeführt.

Lg, Alex

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 20:55
von gullidriver
Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast , würd ich auf jeden mal zum Anwalt gehn ! Das is ihre Pflicht dirne Rechnung zu schicken(denk ich) und außerdem war es eindeutig ne fehlberatung , du hast nich zufällig nich noch den Namen von deinem Berater ??

Oder du kaufst dir Spurplatten , längere Bolzen und mußt noch ne Einzelabnahme Löhnen !!

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 21:08
von Typhoon
rechtlich gesehen ganz einfach.

Es handelt sich um einen sogenannten Zweckkauf, da nach Absprache eine zugesicherte Funktion (passen der Felge) zugesagt wurde und Bestandteil des Kaufvertrages ist kannst du ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurück treten. Da dir ja ein Schaden entstanden (kauf der Reifen) kannst du Ihn sogar auf Schadensersatz vergeblicher Aufwendung verklagen, heisst bekommst das Geld zurück ;)

Nachzulesen im HGB § 284, BGB,

Allerdings würde ich versuchen mich mit ihm zu einigen z.B. das er vieleicht die kosten der Distanzscheiben übernimmt ;)

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 21:45
von kochi_J-town
erstmal danke danke für die fixen antworten!

so, also JA ich habe mir den namen notiert DORMA hieß der gute herr und als ich ihn auf rücknahme der felgen angesprochen habe hat er sofort verneint und gemeint, dass ich selber schuld sei. er wolle mir zwar helfen würde aber NUR anteile der distanzscheibe bezahlen, was aber reichlich HOHL ist, da ja mit distanzscheiben ich auch die vorderen und hinteren kotflügel ziehen lassen muss. UDN GENAU DAS WOLLTE ICH UMGEHEN, habe ich ihm auch wortwrtölich damals am telefon gesagt, dass mir das ganz wichtig ist, da diese kosten zu hoch für mich sind! er hat meine frage bejaat (ZITAT:"es müssen keine änderungen am fahrzeug durchgeführt werden!" ZITATENDE). das weiß ich so genau, da ich ihm diese frage ja in zwei unterschiedlichen telefonaten gestellt habe! NUR HABE ICH LEIDER KEINE TONBANDAUFNAHME, da ich ja nicht damit gerechnet habe, dass sowas bei raus kommt.

@ TYPHOON
da schaue ich morgen direkt mal nach, dass ist ein SEHR guter tip! DANKE ;)

@gullidriver
jo, ich habe rechtsschutz. aber das wäre dann nur meine letzte alternative!

@majesty78
also, ich habe das gutachten nochmal gelesen, entweder bin ich blöd, aber ich finde NIX zum thema FREIGÄNGIGKEIT DER BREMSEN!

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 21:47
von Freezer
Ruf doch einfach nochmal an geb dich als jemand fremdes aus und nimm es auf.
Falls das vll was bringt ?

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 21:49
von PoloTDI74
Ruf doch einfach nochmal an geb dich als jemand fremdes aus und nimm es auf.
Falls das vll was bringt ?
Die Frage ist, ob das rechtlich bzw vor Gericht anerkannt wird... :gruebel: ;)

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 21:55
von Typhoon
Weise Ihn drauf hin das es eine mündliche Absprache gab und diese zum Kaufvertrag führte. Diese Absprache trifft nun nicht zu und du willst vom Vertrag zurück treten. Weiß nicht ob du die Reifen behalten willst, ansonsten sagste Ihm noch das dir dadurch ein Schaden entstanden ist.

Willst Nachlieferung bzw. Nachbesserung von Ihm das die Felge passt, da er dieses nicht machen kann und verneinen wird kannste sofort zurück treten. Da es sein verschulden ist machste dann deinen Schaden wirksam, in dem Fall bei Rücktritt ist es Schadensersatz vergeblicher Aufwendung. Weil du ja Reifen gekauft hast für diese Felgen und die Felgen aber die zugesicherte Eigenschaft nicht besitzen und daher nicht brauchbar sind für dich. Dann wird er schon einlenken, eine Tonbandaufnahme brauchste nicht ;)

Andere alternative er übernimmt alle kosten damit die Dinger passen (Nachbesserung)

Wenn Rechtschutzversichert versuch erst mit meinen Sachen und dann nimmste denn Anwalt dazu :)

Ach ja lernte Kaufmann und hatte im Rechtswesen Note 1 :cheesy: daher weiß ich wovon ich spreche :)

Jemanden per Tonband aufnehmen ist nicht rechtens und ein Eingriff in die Privatsphäre und muss vorher angekündigt werden und mit Einverständnis erfolgen. Gerichtlich nicht verwehrtbar

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 22:00
von gullidriver
Ruf doch einfach nochmal an geb dich als jemand fremdes aus und nimm es auf.
Falls das vll was bringt ?
Die Frage ist, ob das rechtlich bzw vor Gericht anerkannt wird... :gruebel: ;)

Wieso denn nich ???? Das würde das ganze doch noch verstärken , wenn sie jetzt schon wissen das es definitiv net passt! :?:

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 22:01
von PoloTDI74
Jemanden per Tonband aufnehmen ist nicht rechtens und ein Eingriff in die Privatsphäre und muss vorher angekündigt werden und mit Einverständnis erfolgen. Gerichtlich nicht verwertbar
;)

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 22:02
von kochi_J-town
mensch, dass sind ja mal sehr sehr gute hinweise! ;) werde ich aufjedenfall morgen tun! setze euch dann davon in kenntniss! die reifen könnte ich zur not auch behalten, nur dass diese felgen endlich weg sind und ich da meine ruhe habe!!!! :rolleyes:

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 22:08
von Typhoon
Wenn du nur das Geld von den Felgen wieder haben willst. Ganz einfach Rücktritt vom KV da eine zugesicherte Funktion nicht da ist. Heisst Rücktritt vom KV ohne Fristen und daher nciht zustande kommen des KV und damit Rückgabe des VOLLEN Kaufbetrages. Ansonsten schriftlich Annahmen und Felgen zurückschicken. Zur Not Recht geltend machen mit Anwalt. Kann dir morgen gerne noch alle relevanten BGB und HGB Einträge schicken :)

und nochmal das Mitschneiden von Telefongesprächen ist verboten, und hat daher egal was es beweist keinerlei rechtliche Wirkung, Ich kann dir einen Mord gestehen und es passiert deswegen nix!!! steht im BGB und Grundrechte eines Bürgers ;)

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 22:10
von Thommy7780
Typhoon hat dir in dieser Sache schon mal einen guten Tipp gegeben. :top:

Ich weiß, dass Bestellungen per Internet zu den sogenannten "Türschwellenverkäufen" zählen, hoffe, ich hatte das mit der Bestellung über Internet richtig verstanden. Du kannst die Ware hierbei innerhalb von 2 Wochen normalerweise ohne die Angabe von Gründen zurücksenden. Das Geld muss hierbei erstattet werden. ;-) Liegst du noch in dieser Frist? ... aber der Betrieb scheints ja eh mit Auflagen und Aussagen nicht so genau zu nehmen. :keule:

Zum Thema Distanzscheiben und ziehen der Kotflügel: Lässt du diese Karosseriearbeiten durchführen dann trägst du das Risiko. Wenn also beim Ziehen ein Lackschaden entsteht, z.B. Lack platzt ab, dann hast du keinen Anspruch auf Schadenersatz. Leider wird auch nie eine Garantie dafür gegeben, dass die Arbeit ohne Schaden verläuft. Kann unter Umständen teuer werden :(

Wenn ich dir einen Rat geben dürfte, würde ich versuchen, dass du die Felgen zurückgegeben bekommst. Zur Not über Anwalt ... vielleicht lenkt dein Händler ein, wenn er mal einen netten Brief vom Vertreter des Rechts bekommt! :popohau:

Viel Glück!

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 22:15
von Typhoon
Stimmt an den Internetkauf bzw Haustürenkauf hab ich garnicht gedacht *G* :anbeten: Danach haste eine Frist von 2 Wochen eine Sache bei nicht gefallen ohne Angabe von Gründen zurück zuschicken und natürlich den Kaufpreis erstattet zu bekommen. :top:

Ansonsten :keule: über :erklaer: und dem Händler :popohau: :P

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 10. Apr 2008, 22:22
von Thommy7780
:dito: Sag ich doch ... mein Reden! :haha:

Re: !!!!!!!!!!!FEHLERHAFTES Tüv-GUTACHTEN!!!!!!!

Verfasst: 11. Apr 2008, 09:06
von px
Erstmal: Auch wenn du aufgeregt bist, tausend Satzzeichen bringen nichts ;)

Ich denke auch, die 14 Tage sind deine beste Hoffnung. Hauptsache, die sind noch nicht um. Der Händler muss sogar nach Fernabsatzgesetz die Rücksendekosten tragen.

Wenn du natürlich keine Rechnung hast, kannst du praktisch alles abschreiben :!: