Gewährleistung auf Ersatzteile ohne Einbau bei VW


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poloheini
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Gewährleistung auf Ersatzteile ohne Einbau bei VW

Ungelesener Beitragvon poloheini » 30. Sep 2008, 17:06

Habe mal eine Frage an euch,

heute ist es mir zum ersten mal beim :vw: passiert, dass mir erzählt wurde, dass ich auf ein Ersatzteil keine Gewährleistung bekomme, wenn ich dieses selbst einbaue, bzw nicht direkt gleich bei :vw: einbauen lasse.

Habe bisher immer schon viele Teile so gekauft und da wurde mir immer versichert, dass ich darauf die vorgeschriebene 2 Gewährleistung habe. Jetzt in einer anderen Stadt jetzt plötzlich diese Geschichte.

Kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtens ist. Meiner Meinung nach wollen die die Kunden verunsichern, so dass sie ihre Reparaturen bei :vw: machen lassen...

Wie seht ihr die Sache?

Es arbeiten hier ja auch einige im Autohaus, wie wird das bei euch gehandhabt?

Danke für eure Antworten

mfg Kalle

PS.: Habe die Beiträge unter "Garantie und Gewährleistung" durchgesehen, aber diese allgemeine Problematik nicht gefunden, falls ich etwas übersehen habe dürft ich mich gern darauf aufmerksam machen :)
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Markus_K
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Re: Gewährleistung auf Ersatzteile ohne Einbau bei VW

Ungelesener Beitragvon Markus_K » 30. Sep 2008, 19:07

Gewährleistung nur, wenn durch Fachwerkstatt/personal eingebaut, so ist das in allen Branchen üblich. Außer zB bei Sachen wie nem Antennenstab :D
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poloheini
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Re: Gewährleistung auf Ersatzteile ohne Einbau bei VW

Ungelesener Beitragvon poloheini » 30. Sep 2008, 19:45

Wenn ich mir ne Festplatte, oder ein Netzteil, oder was auch immer für den PC/Laptop hole und das selbst einbaue habe ich auch meine zwei Jahre Gesetzliche Gewährleistung, da habe ich noch keinen gehabt, der mir so eine Geschichte erzählen wollte.

Ich darf ja bei einer Taschenlampe auch die Batterien wechseln und muss dafür nicht zum Elektriker...

Wenn ich im Baumarkt eine Lampe kaufe, installiere ich die bei mir daheim auch selbst und es gibt keine Probleme mit der Gewährleistung. Oder ne Waschmaschine oder was auch immer... finde das zu allgemein daher gesagt, sorry

oder denke ich jetzt völlig falsch???

Möchte meinen: Nein.

Aus welcher Sicht sprichst du jetzt, wenn ich fragen darf?

Und wenn das z.B. bei einer Antenne nicht gilt, wer setzt dann diese Grenzen fest?

Würde mich freuen, wenn noch mehr Meinungen/Erfahrungen hier aufeinandertreffen würden :).
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VWFreak
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Re: Gewährleistung auf Ersatzteile ohne Einbau bei VW

Ungelesener Beitragvon VWFreak » 30. Sep 2008, 20:37

Naja,
meines Wissenstandes gibt es da irgendeine klausel welche die Haftung für Schäden, die durch Eingriffe oder Reparaturversuche seitens Dritter entstanden sind, abweißt.

Bin mir jetzt nicht mehr 100% sicher, vielleicht weiß es jemand genauer!

Aber wenn dem so ist, wird klar sein dass z.B. ein Radlagerdefekt erst mal auf "falsche Montage durch dritte" und nicht auf Materialfehler plädiert wird.

Ansonsensten hast du "normalerweise" deine gesetzlich geregelte Garantie
"Wenns'd den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern.

Wenns'd ihn nur hörst, hast übersteuern"

Walter Röhrl
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Gast

Re: Gewährleistung auf Ersatzteile ohne Einbau bei VW

Ungelesener Beitragvon Gast » 30. Sep 2008, 21:39

Meist lautet die Klause in etwa so:

"Bei nicht fachgerechter Handhabung erlischt die Gewährleistung"

Mit anderen Worten, wer es fachgerecht einbaut ist egal... sollte was schief gehen musst die ersten sechs Monate VW dir nachweisen das du misst gebaut hast beim Einbau und die letzten 18Monate musst du nachweisen das es fachgerecht eingebaut wurde. Beides dürfte unmöglich bzw teuer sein...


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poloheini
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Re: Gewährleistung auf Ersatzteile ohne Einbau bei VW

Ungelesener Beitragvon poloheini » 30. Sep 2008, 21:47

Meist lautet die Klause in etwa so:

"Bei nicht fachgerechter Handhabung erlischt die Gewährleistung"

Mit anderen Worten, wer es fachgerecht einbaut ist egal... sollte was schief gehen musst die ersten sechs Monate VW dir nachweisen das du misst gebaut hast beim Einbau und die letzten 18Monate musst du nachweisen das es fachgerecht eingebaut wurde. Beides dürfte unmöglich bzw teuer sein...
Genau so war das ja mit der Aufschlüsselung der 24 Monate, ich erinnere mich dunkel ;)

bzw. sinngemäß, muss nachgewiesen werden, dass der Mangel bereits bei Kauf bestand (6 Monate der Verkäufer und dann der Käufer)

Hört sich ja erstmal nicht so verkehrt an.

Danke :top:

Trotzdem, falls noch jemand Erfahrungen diesbezüglich mit :vw: gesammelt hat, d.h. dass im konkreten Fall, der Freundliche wirklich die Gewährleistung verweigert hat, würde mich dies sehr interessieren.
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