Ungelesener Beitragvon KK2404 » 29. Jun 2009, 16:23
Also, bei der sog. Ballonfinanzierung gibt es zum Finanzierungsende gibt es 3 Wahlmöglichkeiten (bei VW-Bank über VW-Partner):
1: Auto zum vereinbarten Preis ablösen (falls Km und Pflegezustand wie vereinbart)
2: Auto zum vereinbarten Preis (Details siehe 1.) weiterfinanzieren
3: Auto zum vereinbarten Preis zurückgeben (Details siehe 1.)
Ist der Wagen mehr wert als vereinbart (abweichende Km etc.), kriegt der Finanzierungsnehmer einen gewissen Anteil an der "Mehr"summe. Ist der Wagen weniger wert als vereinbart, muss der Finanzierungsnehmer noch Geld "nachschießen", da die gesamte Finanzierung auf den Restwert des Fahrzeuges aufgebaut ist (einfach mal im Vertrag nachsehen, wer bei Minderwert haftet).
So, etwaige Umbauten sind bei einer Finanzierung schwierig, da das Eigentum am Fahrzeug nach dem Kauf an die Bank überschrieben wird. Der Finanzierungsnehmer hat nur den Besitz am Fahrzeug, so dass man eigentlich auch immer die Bank um Erlaubnis fragen muss, wenn man etwas umbaut, was den Wert des Fahrzeuges beeinträchtigt.
Die oben beschriebene Ballonfinanzierung ist aber die schlechteste Finanzierung, da man während der gesamten Laufzeit die Restrate mitfinanzieren (und verzinsen!) muss. Deswegen heißt sie auch Ballonfinanzierung, weil der große Ballon=Restsumme erst zum Schluß kommt. Dementsprechend hoch sind die Kosten. Ebenso "unplanbar" sind die Kosten bei Rückgabe des Fahrzeuges (was, wenn GW-Markt sich daramtisch verschlechtert und Preise fallen?).
Gruß