Garantieentfall bei Umbauten?


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Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon Im2g00d4u » 14. Jun 2009, 12:08

Hallo Freunde,

Suche gab kein passendes Ergebnis, lasse mir aber gerne was passendes zeigen ;-)
Ich hab jetzt meinen neuen Polo und habe schon im vorhinein drüber nachgedacht, ob ich mir nicht ne MFA einbauen soll. Hab bisher keine und würde dann wohl gleich die große haben wollen. Welche Konsequenzen hat das bezüglich der Garantie des Wagens? Geht die komplett verloren? Oder nur auf die Elektronik bezogen? Oder wird sie gar nicht beeinflusst? Und was passiert, wenn ich den Wagen nach 4 Jahren zurück geben will. Machen die dann ärger, weil ich an dem Wagen rumgefummelt hab? Senkt das den Zeitwert?

Vielen Dank für eure Antworten. Denke das ist ja bei allen Umbauten das gleiche, oder?

Gruß

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=flo=

Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon =flo= » 14. Jun 2009, 12:28

An einem Leasingfahrzeug darfst du - soweit ich das weiß - eigentlich gar nichts verändern...


MfG Flo


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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon Im2g00d4u » 14. Jun 2009, 12:32

Leasing ist in dem Falle das gleiche wie Finanzierung?

Danke für deine Einschätzung Flo


=flo=

Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon =flo= » 14. Jun 2009, 12:39

Ich schätze mal, dass das das gleiche Zeug ist.

Ein Kumpel von mir hat nun großen finanziellen Aufwand, weil er an seinem Auto den Kabelbaum und einige Verkleidungen tauschen muss. War auch ein Leasingfahrzeug, das umgebaut wurde (Fußraumbeleuchtung, Lautsprecher, etc.pp.).

Also ich würde es lassen oder die Änderungen so gestalten, dass sie jederzeit ohne großen Aufwand rückbaufähig sind.


MfG Flo


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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon Im2g00d4u » 14. Jun 2009, 12:47

Wird wohl das Beste sein,

An ein anderes Radio inklusive andere Boxen in vorhandene Schächte kann ich mich ja dann vermutlich dennoch ran trauen, weil das ja vollständig wieder rückgängig gemacht werden kann. Muss dabei ja nicht einmal die Kabel verändern und so....oder sehe ich das falsch?


Tobi Thomsen
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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon Tobi Thomsen » 14. Jun 2009, 12:50

leasen ist nicht das gleiche wie ne finanzierung. leasen könnte man quasi also "mieten" bezeichnen.
wenn du einen wagen finanzierst, kannst du soviel umbauen, wie du willst.

das ändern eines radios ist kein problem. etwas schwieriger wird es bei den boxen, die sind nämlich auf die aggregatträger genietet.
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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon Im2g00d4u » 14. Jun 2009, 13:00

Cool, das klingt schonmal gut. Also sollte das kein Problem sein eine MFA einzubauen, wenn es tatsächlich so ist wie du sagst.
Das wäre bombig.
Das mit den Boxen muss ich mir dann mal genauer anschauen. stelle mir vor, dass das später zwar schwer ist wieder anzunieten, aber ich denke, man kann die dann irgendwie ordentlich wieder reinsetzen. Glaub das die dann bei VW (wenn ich den Wagen nach der Finanzierung doch zurückgeben will) nicht die Boxenschächte inspizieren, ob die Boxen noch angenietet sind, oder wie seht ihr das?

Gruß


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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon black9N2 » 14. Jun 2009, 15:58

Ich denke auch, dass die wohl nicht die Verkleidungen der Türen abnehmen werden.
Es sei denn man hat den Eindruck, dass was verändert sein könnte...

Zur MFA.
Da ist das Rückrüsten überhaupt kein Problem, nur ist das eine sehr kostspielige Sache, wenn man den Tacho nach zwei Jahren evtl. wieder rauswirft...

MfG
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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon Im2g00d4u » 14. Jun 2009, 16:03

Das stimmt natürlich auch wieder. Würde sich nicht so richtig lohnen. Kann nämlich noch nicht sicher sagen, ob ich den Wagen dann zurückgeben will oder nicht. Vielleicht warte ich einfach mit der MFA noch ab.

Aber Jungens...danke für eure Tipps!

Gruß


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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon black9N2 » 14. Jun 2009, 16:07

Entscheide dich doch für den Polo und behalte ihn einfach. :top:
Dann kannst du nach herzenslust umbauen, was das Portmonee hält. :D

Allzu lang sollte man mit dem Kauf des KIs mit MFA auch nicht mehr warten, da die Lieferbarkeit irgendwann vorbei ist... :(

Überlegs dir. ;-)

MfG
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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon Im2g00d4u » 14. Jun 2009, 16:13

okay danke. Ich werds mir überlegen. Der Motor wird vermutlich am ehesten ds Problem sein, wenn ich mal was mehr geld verdiene. Dann kann ich mir auch was stärkeres (vllt ja wieder Polo) leisten und muss nicht mehr mit 1,2 Ltr. rumgurken


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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon Tobi Thomsen » 14. Jun 2009, 17:04

einen wagen nach einer finanzierung wieder zurückgeben? davon hab ich ja noch nie was gehört?!

sowas kenn ich nur bei leasing. man bezahlt jeden monat eine "miete". wenn man eine mietwohnung mietet, gehört sie einem ja irgendwann auch nicht ;)
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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon Im2g00d4u » 14. Jun 2009, 17:09

Ich kann den Wagen nach zum Beispiel 4 Jahren Finanzierung an VW zurückgeben wenn ich möchte. Wahlweise kann ich auch die noch ausstehende Restsumme bezahlen und den Wagen behalten ets. Bei der Rückgabe wir der Zeitwert des Wagens ermittelt und den bekomme ich dann. Also verkaufe ich den Wagen wieder an VW zurück. Kann sich unter umständen lohnen, wenn der Wagen gut gepflegt ist und mann finanziell besser aufgestellt ist, als bei dem Kauf des aktuellen Wagens. Dann gist du die Kohle von dem Wagen als Anzahlung wieder an VW und finanzierst nen neuen Wagen...ist eigentlich ne ganz gute Sache...man ist sehr flexibel finde ich.


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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon RIE - K 15 » 14. Jun 2009, 19:35

Bist du da sicher?

Ich dachte bei Finanzierung gibst du das Auto zurück, und das Auto ist noch das Wert was in deinem Vertrag steht. Heißt wenn da steht 8000 Euro kannst du das Auto für 8000 kaufen oder die 8000 weiterfinanzieren und das wars.

Heißt auch ist das Auto wie jetzt wegen Abwrack oder Modellwechsel eig nur noch 5000 Wert und du behälst ihn nicht, dann hat der Händler Pech er muss ihn für 8000 zurücknehmen.

Hast du dagegen Leasing musst du den Wertverlust (z.B. 3000) bezahlen.

So wurde das mir beim Kauf erklärt.


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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon Im2g00d4u » 14. Jun 2009, 21:43

Also wie gesagt, ich habe das so verstanden (und eig bin ich da 100% sicher, weil das meiner Ansicht nach auch absolut sinn macht) dass der wagen dann abgezahlt werden kann. entweder per Schlussrate auf einen schlag, oder per Raten, weil man dann auch wieder ne neue Finanzierung für den Restbetrag abschließen kann. Oder man gibt den Wagen eben zurück. Dabei ist dann der Zeitwert entscheidend. Entweder ist die Schlussrate noch größer als das auto zu dem Zeitpunkt noch wert ist, oder eben niedriger...entsprechend musst du nochwas drauf zahlen oder bekommst noch was raus.

Ist nachvollziehbar denke ich.
Weiss jemand was anderes?

Gruß


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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon tTt » 24. Jun 2009, 18:41

bei der finanzierung hat man ja eine laufleistung angegeben. bei ca. +-1000km über oder unter der laufleistung gibt man den wagen für die im vertrag zugesicherte summe zurück. bei größeren km-abweichungen und starken schäden wird der wagen sonst bewertet und man erhält den betrag aus der bewertung(zeitwert).
und ich denke: solange ein umbau wertsteigernd ist, wird bei der finanzierung wohl kaum einer etwas sagen, wenn man ihn dann wieder so zurückgibt. nur wird die wertsteigerung bei rückgabe eben nicht geldmäßig berücksichtig. weiter sollte mann auch immer in der lage sein, die umbauten ohne schaden wieder zu beseitigen. dies kann der verkäufer immer verlangen. andernfalls kann der händler dann sogar schadenersatz(bzw neuteile) fordern, wenn der orginalzustand nich wieder hergestellt werden kann.
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Re: Garantieentfall bei Umbauten?

Ungelesener Beitragvon KK2404 » 29. Jun 2009, 16:23

Also, bei der sog. Ballonfinanzierung gibt es zum Finanzierungsende gibt es 3 Wahlmöglichkeiten (bei VW-Bank über VW-Partner):

1: Auto zum vereinbarten Preis ablösen (falls Km und Pflegezustand wie vereinbart)
2: Auto zum vereinbarten Preis (Details siehe 1.) weiterfinanzieren
3: Auto zum vereinbarten Preis zurückgeben (Details siehe 1.)

Ist der Wagen mehr wert als vereinbart (abweichende Km etc.), kriegt der Finanzierungsnehmer einen gewissen Anteil an der "Mehr"summe. Ist der Wagen weniger wert als vereinbart, muss der Finanzierungsnehmer noch Geld "nachschießen", da die gesamte Finanzierung auf den Restwert des Fahrzeuges aufgebaut ist (einfach mal im Vertrag nachsehen, wer bei Minderwert haftet).

So, etwaige Umbauten sind bei einer Finanzierung schwierig, da das Eigentum am Fahrzeug nach dem Kauf an die Bank überschrieben wird. Der Finanzierungsnehmer hat nur den Besitz am Fahrzeug, so dass man eigentlich auch immer die Bank um Erlaubnis fragen muss, wenn man etwas umbaut, was den Wert des Fahrzeuges beeinträchtigt.

Die oben beschriebene Ballonfinanzierung ist aber die schlechteste Finanzierung, da man während der gesamten Laufzeit die Restrate mitfinanzieren (und verzinsen!) muss. Deswegen heißt sie auch Ballonfinanzierung, weil der große Ballon=Restsumme erst zum Schluß kommt. Dementsprechend hoch sind die Kosten. Ebenso "unplanbar" sind die Kosten bei Rückgabe des Fahrzeuges (was, wenn GW-Markt sich daramtisch verschlechtert und Preise fallen?).

Gruß
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