Verschwiegener Unfallschaden, wie vorgehen?


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DOW
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Verschwiegener Unfallschaden, wie vorgehen?

Ungelesener Beitragvon DOW » 10. Okt 2009, 11:05

Hallo Leute,

ich hab an dem Polo 9N3 meiner Freundin einen Unfallschaden entdeckt, der so nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde.

Dort steht nämlich:"Unfallschaden, rechte Seite instandgesetzt, wie besehen" Der Autohändler hat aber lediglich darauf hingewiesen, der Kotflügel sei ausgewechselt worden und ein bisschen nachlackiert worden.

Nun habe ich den Schaden am Fahrzeugheck entdeckt, dort sind die Spaltmaße von Rückleuchte und Radlauf verzogen und die ganze hintere Hälfte, also von Heckklappe bis zur Tür sind mit Glasfaserspachtel verspachtelt, der jetzt durch eine kleinere Macke aufgebrochen ist. Die Spachtellei zieht sich bis zum Dach und ist bestimmt 2-3mm dick. Davon hat der Händler nichts gesagt.

Das Fahrzeug befindet sich noch innerhalb der Gewährleistung. Wie gehe ich jetzt weiter vor? Ich habe dem Händler auf Band gesprochen, er solle mich anrufen und mir erklären, wie es jetzt weiter geht. Welche Mittel stehen mir konkret zur Verfügung?

Zuerst muss ich ja ihm die Chance auf Nachbesserung geben, die Frage ist, kann man Spaltmaße und die Dellen wieder richten, ohne Tonnen von Spachtel zu nehmen?
Oder muss ich ihn überhaupt nachbessern lassen, da dieser Mangel ja so gravierend ist, dass ich direkt vom Kaufvertrag zurücktreten kann?
Was ist mit einer rückwirkende Preisminderung? Wieviel kann man da veranschlagen?

Nachzuweisen, dass dieser Mangel arglistig verschwiegen wurde, wird ja schwer.

Danke für die Antworten!
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KK2404
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Re: Verschwiegener Unfallschaden, wie vorgehen?

Ungelesener Beitragvon KK2404 » 13. Okt 2009, 08:40

Hallo Leute,

ich hab an dem Polo 9N3 meiner Freundin einen Unfallschaden entdeckt, der so nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde.
Dort steht nämlich:"Unfallschaden, rechte Seite instandgesetzt, wie besehen" Der Autohändler hat aber lediglich darauf hingewiesen, der Kotflügel sei ausgewechselt worden und ein bisschen nachlackiert worden.
Wenn der Händler im Kaufvertrag festgehalten hat, dass die rechte Seite instandgesetzt wurde, kann man ihm schlecht nachweisen, dass mündlich nur etwas von einer Kotflügelinstandsetzung gesagt wurde.
Nun habe ich den Schaden am Fahrzeugheck entdeckt, dort sind die Spaltmaße von Rückleuchte und Radlauf verzogen und die ganze hintere Hälfte, also von Heckklappe bis zur Tür sind mit Glasfaserspachtel verspachtelt, der jetzt durch eine kleinere Macke aufgebrochen ist. Die Spachtellei zieht sich bis zum Dach und ist bestimmt 2-3mm dick. Davon hat der Händler nichts gesagt.
Bindend ist das, was im Kaufvertrag steht. Klar kann man jetzt anfangen und sagen, dass selbst die mündlichen Ausführungen des Händlers bindend sind, jedoch lassen sich solche Äußerungen schlecht oder gar nicht belegen.
Das Fahrzeug befindet sich noch innerhalb der Gewährleistung. Wie gehe ich jetzt weiter vor? Ich habe dem Händler auf Band gesprochen, er solle mich anrufen und mir erklären, wie es jetzt weiter geht. Welche Mittel stehen mir konkret zur Verfügung?

Es stellt sich für mich ersteinmal die Frage, ob ein Fahrzeug, welches so schwerwiegend beschädigt wurde, überhaupt noch komplett in der Gewährleistung sein kann. Alleine die reparierten Teile des Fahrzeuges fallen aus der Gewährleistungsspanne.
Zuerst muss ich ja ihm die Chance auf Nachbesserung geben, die Frage ist, kann man Spaltmaße und die Dellen wieder richten, ohne Tonnen von Spachtel zu nehmen?!
Eine Nachbesserung kommt nur in Frage, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder nur unvollständig erbracht wurde. In Deinem Fall hat aber der Händler einen Unfallschaden der rechten Fahrzeugseite im Kaufvertrag vermerkt. Laut Kaufvertrag entspricht das Fahrzeug dem Kaufvertrag, also der vereinbarten Ware. Hast Du für die mündlichen Aussagen des Händlers Zeugen?
Oder muss ich ihn überhaupt nachbessern lassen, da dieser Mangel ja so gravierend ist, dass ich direkt vom Kaufvertrag zurücktreten kann?
Was ist mit einer rückwirkende Preisminderung? Wieviel kann man da veranschlagen?
Nachzuweisen, dass dieser Mangel arglistig verschwiegen wurde, wird ja schwer.
Danke für die Antworten!
Nachweisen kann man da gar nichts (außer Du hast eventuelle Zeugen für mündliche Ausführungen des Händlers). Nachbessern geht auch nicht, da die erbrachte Ware mit dem Kaufvertrag übereinstimmt. Ich persönliche würde zum Händler gehen und mit ihm reden. Vielleicht kann man noch einen kleinen Preisnachlass verhandeln, wenn der Händler merkt, dass Du das Fahrzeug nicht zurückgeben möchtest.

Noch ein Rat:
Beim nächsten Autokauf zum TÜV oder Dekra Gebrauchtwagentest fahren. Mit der Untersuchung wäre Dir dieser Kauf bestimmt nicht passiert.

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Re: Verschwiegener Unfallschaden, wie vorgehen?

Ungelesener Beitragvon DOW » 13. Okt 2009, 09:01

Ja, dafür gibt es Zeugen. Ich habe mittlerweile mit einem Kfz-Sachverständigen gesprochen, ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Wertminderung ist möglich.

Außerdem steht ja im Vertrag, Schaden wie besprochen, wo dem Seitenschaden weiß der Händler laut seiner Aussage nichts.
Und besprochen war Kotflügelschaden, keine verzogene Heckklappe etc.
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Re: Verschwiegener Unfallschaden, wie vorgehen?

Ungelesener Beitragvon KK2404 » 13. Okt 2009, 10:43

Was steht denn jetzt genau im Kaufvertrag? 1.Schaden rechte Seite instandgesetzt, oder 2.Schaden wie besprochen?

Denn darauf wird es zwangsläufig, z.B. vor Gericht, ankommen.

VG
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Re: Verschwiegener Unfallschaden, wie vorgehen?

Ungelesener Beitragvon DOW » 13. Okt 2009, 10:48

Im Kaufvertrag steht: "Unfallschaden rechts instandgesetzt, wie besprochen" Wo und wie steht da nicht, sondern nur der Hinweis, das wir das ja besprochen hatten. Aber nicht so ;)
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Re: Verschwiegener Unfallschaden, wie vorgehen?

Ungelesener Beitragvon KK2404 » 19. Okt 2009, 11:30

Die Sache ist bloß, dass Du den Vertrag mit dem Zusatz "wie besprochen" unterschrieben hast. Vor Gericht oder beim Anwalt dürfrte das noch interessant werden.

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