Anwalt? Wie vorgehen???
Verfasst: 4. Sep 2010, 15:11
Hallo,
also ich habe momentan richtig Stress mit dem Gebrauchtwagenhändler bei dem ich im Juni meinen Polo 9N gekauft habe. Der Wagen hat 1 Woche vor Kauf frisch TÜV und ASU erhalten und soll bis auf geringe Mängel (Auspuff) in ORDNUNG und Verkehrssicher sein. Wie der Tüv Stempel das ja nun mal "bestätigt".
Ok es wird nun etwas länger...aber ich BITTE euch lest es euch doch mal durch, ich bin sicher hier gibt es den ein oder anderen der mir mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Zuerst war vorne rechts das Radlager defekt das schon beim Kauf was aber dann erst zuhause nach einer guten Woche bemerkt wurde...Radlager wurde von ihm das Repariert da ich Gewährleistung habe... aber trotzdem war das allein schon ein halber Akt und ich durfte mir zuerst sämtliche Sprüche von dem Händler anhören bis er dann letztenendes den Wagen repariert hat.
Nungut Radlager gemacht, Wagen läuft trotzdem nicht sauber....nun das nächste Problem...der Wagen Vibriert beim Beschleunigen und zieht leicht nach Rechts, des weiteren knackt es ab und an bei der Lenkung. Da mir das nicht geheuer war bin ich zu unserem KFZ- GUTACHTER hier im Ort. Dieser war super freundlich hat den Wagen ohne weiteres auf der Hebebühne durchgecheckt, dabei fiel ihm SOFORT auf das die Querlenker an BEIDEN Seiten VÖLLIG hinüber sind...man kann ohne weiteres durch das Lager (??) durchschauen wo normalerweise wohl ein Gummi sitzen sollte ist bei meinem Wagen NICHTS MEHR... BLANK!!! Dadurch ist Spiel im Gelenk bzw. in diesem Lager da das Gummi fehlt.
Laut Gutachter ist der Wagen NICHT Verkehrssicher und dürfte KEINEN TÜV Stempel haben. Diesen hat er aber 1 Woche vor dem Kauf noch frisch erhalten im TÜV- Bericht stand nur was von geringen Mängeln und Bremsen grenzwertig!!!!!!
Das die Querlenker aber total runter sind stand natürlich nicht drin, klar denn somit hätte der Wagen keinen Stempel erhalten, und OHNE Stempel kein Kauf bzw. nicht voller Kaufpreis, oder aber Stempel drauf, dafür aber dann anfallende Reparaturkosten für den Händler denen man ja möglichst aus dem Weg gehen will.....die verschliessenen Querlenker sind NICHT ZU ÜBERSEHEN, aber scheinbar hatte der TÜV Mensch des Händlers ein Schwarzes Tuch um die Augen während er den Wagen geprüft hat..... auch das defekte Radlager wurde ja ignoriert aber da streiten sich ja die Geister ob es beim Tüv bemerkt werden muss oder nicht...
Die Bremsen sind zudem NICHT grenzwertig sondern ebenso absolut fällig, rostig, ohne Belag und zudem Quietschen sie wenn es Regnet.... so dürfte ich NICHT fahren laut Gutachter.
Stempel ist vom TÜV ist aber drauf da denkt man das das Auto auch in Ordnung sei- Auto ist aber NICHT in Ordnung, Auto ist NICHT Verkehrssicher!!! Der Tüv Bericht stammt von KÜS.
Der Gutachter hat mir gesagt wie ich weiter vorgehen soll, den Händler nur noch schriftlich kontaktieren, eine Frist setzten und die Möglichkeit geben den Schaden zu beheben.
Dies habe ich gemacht... Brief per Einschreiben mit einer Frist von 14 Tagen verschickt. In der Zeit habe ich mich von einem KFZ Anwalt beraten lassen.
Heute kam der Rückbrief des Händlers in dem er schreibt, Zitat: "Ich bin nicht bereit auf Ihre gewünschten Punkte einzugehen, sondern eine Rücknahme des Fahrzeuges. Bitte um Rückruf um weitere Details zu klären."
KLAR, das DIESE Reaktion kommt wusste ich von Anfang an...das Spielchen hatte ich bereits als das Radlager defekt war, da wollte er den Wagen auch sofort zurück da er sonst "an dem Wagen ja nichts verdient hat" so seine Aussage bezüglich Reparaturkosten/Radlager.
Nun gut, er möchte den Polo zurücknehmen, natürlich!!! Somit wäre er ja schön aus dem Schneider, das ist für ihn die einfachste Methode so ganz ohne Stress...er sucht sich eine neuen Käufer und jubelt dort den NICHT Verkehrssicheren Polo MIT TÜV- STEMPEL schön unter... wird schon niemand merken!
Naja, wie gesagt eine Zurücknahme ist natürlich der einfachste Weg. Das er diesen wählt war logisch.
ICH habe aber 4.000€ für den Polo bezahlt, genau DER Polo gefällt mir, und genau DEN Polo möchte ich behalten... TROTZ Mängel und Defekt möchte ich nicht gleich das ganze Auto wieder ABGEBEN wo ich doch Anspruch auf Reparatur bzw. Gewährleistung habe!!!!!
Ich kaufe etwas und gehe davon aus das es dem Entspricht was man mir sagt und das es in Ordnung ist...ist es das NICHT habe ich Recht auf Ausbesserung... sehe ich das falsch??
Ich muss dem Händler die Möglichkeit geben den Schaden zu korrigieren, aber MUSS ich auf seinem Wunsch hin MEIN Auto zurückgeben?????
Wie sieht es aus?
Mein Plan wäre nun, Montag den Gutachter zu informieren, mit ihm weiteres zu besprechen... meinen Anwalt einschalten und ggfl. zum TÜV hier vor Ort....
Was denkt ihr? Hat irgendeiner ähnliche Erfahrungen??? Ich bin echt BAFF im moment....
LG, Nadine
also ich habe momentan richtig Stress mit dem Gebrauchtwagenhändler bei dem ich im Juni meinen Polo 9N gekauft habe. Der Wagen hat 1 Woche vor Kauf frisch TÜV und ASU erhalten und soll bis auf geringe Mängel (Auspuff) in ORDNUNG und Verkehrssicher sein. Wie der Tüv Stempel das ja nun mal "bestätigt".
Ok es wird nun etwas länger...aber ich BITTE euch lest es euch doch mal durch, ich bin sicher hier gibt es den ein oder anderen der mir mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Zuerst war vorne rechts das Radlager defekt das schon beim Kauf was aber dann erst zuhause nach einer guten Woche bemerkt wurde...Radlager wurde von ihm das Repariert da ich Gewährleistung habe... aber trotzdem war das allein schon ein halber Akt und ich durfte mir zuerst sämtliche Sprüche von dem Händler anhören bis er dann letztenendes den Wagen repariert hat.
Nungut Radlager gemacht, Wagen läuft trotzdem nicht sauber....nun das nächste Problem...der Wagen Vibriert beim Beschleunigen und zieht leicht nach Rechts, des weiteren knackt es ab und an bei der Lenkung. Da mir das nicht geheuer war bin ich zu unserem KFZ- GUTACHTER hier im Ort. Dieser war super freundlich hat den Wagen ohne weiteres auf der Hebebühne durchgecheckt, dabei fiel ihm SOFORT auf das die Querlenker an BEIDEN Seiten VÖLLIG hinüber sind...man kann ohne weiteres durch das Lager (??) durchschauen wo normalerweise wohl ein Gummi sitzen sollte ist bei meinem Wagen NICHTS MEHR... BLANK!!! Dadurch ist Spiel im Gelenk bzw. in diesem Lager da das Gummi fehlt.
Laut Gutachter ist der Wagen NICHT Verkehrssicher und dürfte KEINEN TÜV Stempel haben. Diesen hat er aber 1 Woche vor dem Kauf noch frisch erhalten im TÜV- Bericht stand nur was von geringen Mängeln und Bremsen grenzwertig!!!!!!
Das die Querlenker aber total runter sind stand natürlich nicht drin, klar denn somit hätte der Wagen keinen Stempel erhalten, und OHNE Stempel kein Kauf bzw. nicht voller Kaufpreis, oder aber Stempel drauf, dafür aber dann anfallende Reparaturkosten für den Händler denen man ja möglichst aus dem Weg gehen will.....die verschliessenen Querlenker sind NICHT ZU ÜBERSEHEN, aber scheinbar hatte der TÜV Mensch des Händlers ein Schwarzes Tuch um die Augen während er den Wagen geprüft hat..... auch das defekte Radlager wurde ja ignoriert aber da streiten sich ja die Geister ob es beim Tüv bemerkt werden muss oder nicht...
Die Bremsen sind zudem NICHT grenzwertig sondern ebenso absolut fällig, rostig, ohne Belag und zudem Quietschen sie wenn es Regnet.... so dürfte ich NICHT fahren laut Gutachter.
Stempel ist vom TÜV ist aber drauf da denkt man das das Auto auch in Ordnung sei- Auto ist aber NICHT in Ordnung, Auto ist NICHT Verkehrssicher!!! Der Tüv Bericht stammt von KÜS.
Der Gutachter hat mir gesagt wie ich weiter vorgehen soll, den Händler nur noch schriftlich kontaktieren, eine Frist setzten und die Möglichkeit geben den Schaden zu beheben.
Dies habe ich gemacht... Brief per Einschreiben mit einer Frist von 14 Tagen verschickt. In der Zeit habe ich mich von einem KFZ Anwalt beraten lassen.
Heute kam der Rückbrief des Händlers in dem er schreibt, Zitat: "Ich bin nicht bereit auf Ihre gewünschten Punkte einzugehen, sondern eine Rücknahme des Fahrzeuges. Bitte um Rückruf um weitere Details zu klären."
KLAR, das DIESE Reaktion kommt wusste ich von Anfang an...das Spielchen hatte ich bereits als das Radlager defekt war, da wollte er den Wagen auch sofort zurück da er sonst "an dem Wagen ja nichts verdient hat" so seine Aussage bezüglich Reparaturkosten/Radlager.
Nun gut, er möchte den Polo zurücknehmen, natürlich!!! Somit wäre er ja schön aus dem Schneider, das ist für ihn die einfachste Methode so ganz ohne Stress...er sucht sich eine neuen Käufer und jubelt dort den NICHT Verkehrssicheren Polo MIT TÜV- STEMPEL schön unter... wird schon niemand merken!
Naja, wie gesagt eine Zurücknahme ist natürlich der einfachste Weg. Das er diesen wählt war logisch.
ICH habe aber 4.000€ für den Polo bezahlt, genau DER Polo gefällt mir, und genau DEN Polo möchte ich behalten... TROTZ Mängel und Defekt möchte ich nicht gleich das ganze Auto wieder ABGEBEN wo ich doch Anspruch auf Reparatur bzw. Gewährleistung habe!!!!!
Ich kaufe etwas und gehe davon aus das es dem Entspricht was man mir sagt und das es in Ordnung ist...ist es das NICHT habe ich Recht auf Ausbesserung... sehe ich das falsch??
Ich muss dem Händler die Möglichkeit geben den Schaden zu korrigieren, aber MUSS ich auf seinem Wunsch hin MEIN Auto zurückgeben?????
Wie sieht es aus?
Mein Plan wäre nun, Montag den Gutachter zu informieren, mit ihm weiteres zu besprechen... meinen Anwalt einschalten und ggfl. zum TÜV hier vor Ort....
Was denkt ihr? Hat irgendeiner ähnliche Erfahrungen??? Ich bin echt BAFF im moment....
LG, Nadine