Gewährleistung - Händler will nicht zahlen


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SIL3NCE
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Gewährleistung - Händler will nicht zahlen

Ungelesener Beitragvon SIL3NCE » 16. Sep 2010, 19:43

Hey Leute,

ich habe ein Problem

vor ca 5 Monaten habe ich mir meinen Polo 9n 2002er Baujahr bei einem Händler gekauft.

In der Zeit sind mir drei Mängel aufgefallen.

1. Läuft (vorallem wenn das Auto übernacht draußen in der kälte stand) der Anlasser irgendwie noch kurz nach

2. Geht manchmal (auch wieder fast immer bei Kälte) wenn ich das Auto an der Fahrertüt aufschließe nur die Fahrertür auf, die Innenbeleuchtung bleibt aus, und die anderen Türen bleiben zu. Dazu ist zu sagen, ich habe keine Funkfernbedienung aber ZV!

3. Blinkt die rote Kontrolleuchte für das Kühlmittel manchmal zu unbestimmten Zeitpunkten. Also mal geht sie an mal nicht. Nach dem erneuten Starten des Autos ist sie wieder aus. Ich habe einmal etwas gegoogled und hab rausgefunden dass das ein bekanntes Problem bei diesem Polo ist, dass der Sensor korrodiert und somit "Fehlalarm" schlägt. Kühlmittelstand ist in Ordnung und Temperatur auch.

Jetzt hab ich das dummerweise immer verpennt meinem Händler zu melden, und jetzt nach 5 Monaten meint dieser, dass das nicht unter die Gewährleistungspflicht fällt und er mir aber trotzdem 50% rabatt gewähren möchte (Zitat: Obwohl er das nicht muss). Ich hätte ihm das sofort mitteilen müssen, meint er

Stimmt das, muss er das nicht reparieren. Ich meine das fällt doch unter die 6 Monate, in denen dieser beweisen muss, dass das beim kauf noch nicht war. aber das kann er nicht. Er meint ich bräuchte eine Garantiekarte von ihm, die ich aber nie bekommen habe.

Ist etwas dringend, hoffe ihr könnt mir helfen

MFG

SIL3NCE
Fahrzeuge: Polo 9N Comfortline  

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Wölfin
Beiträge: 64
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Wohnort: Schwäbisch Hall

Re: Gewährleistung - Händler will nicht zahlen

Ungelesener Beitragvon Wölfin » 16. Sep 2010, 21:23

Hallo Sil3nce

Ich bin keine Rechtsanwältin und kann dir deswegen auch keinen Rechtsverbindlichen Rat geben....jedoch kann ich Dir sagen was ich an Deiner Stelle tun würde.

Ich nehme an das du einen Kaufvertrag hast, wenn ja, dann lies ihn Dir genau durch, auch das Kleingedruckte. Immer einen Zeugen dabei haben, der Deine Aussagen, notfalls vor Gericht, bezeugen kann.
Normal muß ein gewerblich angemeldeter Händler auf einen Gebrauchtwagen ein Jahr Gewährleistung geben, die Ausrede von wegen "Garantiekarte" kann er sich dahin stecken wo die Sonne nicht scheint. (Eine Garnatie ist nämlich was völlig anderes als ne Gewährleistung).

Wenn nichts Gegenteiliges im Kaufvertrag steht, (deswegen nochmals genau durchgehen), würde ich ihn drauf festnageln mit der Drohung zum Anwalt, (eine Rechtschutzversicherung vorausgesetzt, ansonsten kanns teuer werden), und/oder zur Verbraucherzentrale zu gehen.
Letzteres würde ich jetzt, mit dem Vertrag in der Hand, ohnehin machen, rein zur Vorsicht, und mir von den "Profis" da helfen lassen.

Alleine Dein "Verpennen" ihm die Schäden unmittelbar zu benennen und ihn sofort nach Auftreten dieser damit zu konfrontieren, kann, nach meiner Auffassung nach, nicht zum Erlöschen der Gewährleistung führen, es sei denn, es steht im Vertrag.
Höchstens für Folgeschäden die sich aus deinem "Verpennen" ergeben, kann er nicht haftbar gemacht werden, ist ja logisch.
(Ein Folgeschaden ist soetwas in der Art wie, ohne Öl im Motor noch gemütlich weiterfahren um sich dann zu wundern das man nen Kolbenfresser hat).

Wenn es, wie ich Deinem Post entnehme, kurz vor knapp ist, mußt du jetzt Gas geben und dich drum kümmern.

Man kann Dir da nicht wirklich helfen, hier wäre professioneller Rat von Nöten.

Naja, jedenfalls würde ich so vorgehen wie oben beschrieben.
Ich drück Dir die Daumen, LG Wölfin (Christine)


tTt
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Re: Gewährleistung - Händler will nicht zahlen

Ungelesener Beitragvon tTt » 16. Sep 2010, 22:24

Ich würde dir empfehlen, dich bei einem rechtsanwalt beraten zu lassen. wenn du im adac bist, gibts die beratung gratis. wie schon gesagt, eine garantie ist eine freiwillige leistung des verkäufers bzw hersteller und unterliegt auch dessen bedingungen.
einen gesetzlichen anspruch auf mangelfreie ware (gewährleistung) hast du als privatperson bei einem gewerblichen händler IMMER für 1 jahr, wobei nach 6 monaten die beweislastumkehr gilt. das heisst nix anderes, dass in den ersten 6 monaten, nachdem ein mangel auftritt, der händler beweisen muss, dass der mangel beim kauf nicht bestand, danach wird es gedreht, also du musst dann beweisen, dass der mangel bereits beim kauf bestand. beides ist in der realität reht schwierig. wenn du eine (verkehrs-)rechtschutzversicherung haben solltest, geh zum anwalt und den rest regelt der für dich. der leitet dann alles weiter für dich ein und du hast keinen stress, den anwalt zahlt dann die versicherung.

als sofortmaßnahme den händler zur zweiten mängelbeseitigung aufzuforden. am besten mit zeugen oder er soll dir unterschreiben, dass er die mängelbeseitigung verweigert. wenn er das verweigert, den händler sofort schriftlich unter verzug setzen und weitere rechtliche konsequenzen angeben (z.b. rücktritt vom kaufvertrag)! dann hast du rechtlich alles richtig gemacht. aber dann solltest du auch zum anwalt gehen!

bei den macken und dem händler würd ich das auto lieber zurückgeben, wer weiß was da noch so auf dich zukommen würde...
aber das ist meine persönliche meinung...
viel erfolg auf jeden fall. ich hoffe, dass es für dich ein gutes ende nimmt...
gruß
timo
Bild LPG
Bild Benzin

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