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Kennt sich jemand mit Gewährleistung aus?

Verfasst: 4. Sep 2006, 11:29
von sHeaRer
Hallo.

Folgende Frage:
Wenn ich gerade noch so während der Garantie-/Gewährleistungszeit etwas bemängelt habe und der Wagen in der Werkstatt war und etwas ausgetauscht wurde und nun stellt sich nach 6 Wochen heraus, dass der Mangel mit der Aktion doch nicht behoben wurde, wie sieht es dann aus, wenn ich den Wagen jetzt noch mal hingebe?
Geht das auch noch auf Gewährleistung, weil ich den Mangel ja noch während der Zeit bemängelt habe oder habe ich Pech?

Danke und Gruß.

Verfasst: 4. Sep 2006, 11:38
von Iglo
Gewährleistung hast du immer 2 Jahre - > gesetztlich , wobei beachtet werdet muss das du nur im ersten halben Jahr die Beweisslasst bei dir hast. Dannach wird Sie umgedreht und müsstest bei Fehlern mit z.B Gutachten etc. Fehler des Herstellers nachweisen, das ist für eine Privatperson nicht von relevanz normal.

Herstellergarantie ist freiwillig, wenn du die in Anspruch nimmst musst du die Bedingungen des Herstellers lesen. Der kann reinschreiben das er Polo's bis zu einem Jahr reperiert wird, aber nur bei Vollmond oder wenn ein neuer Next Generation Kinofilm herauskommt.

Auf die Reparatur muss der zu reparierende dir meines Wissen gesetzliche Gewährleistung geben, sprich bis zu einem halben Jahr dannach dürfte es kein Problem sein.

Verfasst: 4. Sep 2006, 11:54
von sHeaRer
Danke erst mal.

Ich nenne mal den konkreten Fall:

Ich habe das berühmte Poltern von vorne links.
Ich bin kurz vor Ablauf der Gewährleistung zur Werkstatt.
Die wussten nicht genau, woran es liegt und die haben auf Gewährleistung die Koppelstangen getauscht.
Aber das Poltern ist nicht weg.
Also lag es nicht an den Koppelstangen.
Laufen alle weiteren Aktionen zum Beheben des Polterns noch auf Gewährleistung bis es endlich weg ist?

Verfasst: 4. Sep 2006, 11:59
von px
Also meiner Meinung nach ist ein Problem, welches innerhalb der Gewährleistungszeit in eben diesem Kontext für dich kostenfrei bearbeitet wird, solange offen und somit kostenfrei, bis es behoben ist. Ist denke ich die einzig logische Antwort.

Verfasst: 4. Sep 2006, 12:03
von sHeaRer
Bislang hat sich mein :vw: auch noch nie quergestellt...
Aber es ist immer nicht verkehrt, vorbereitet zu sein, falls er das doch mal tut.
Dein Argument hört sich jedenfalls schlüssig an.
Danke :)

Verfasst: 4. Sep 2006, 12:49
von XS
Also meiner Meinung nach ist ein Problem, welches innerhalb der Gewährleistungszeit in eben diesem Kontext für dich kostenfrei bearbeitet wird, solange offen und somit kostenfrei, bis es behoben ist. Ist denke ich die einzig logische Antwort.
Ja, aber logisch wäre auch, dass man vom Hersteller einen Leihwagen kostenlos gestellt bekommt, wenn was auf Gewährleistung gemacht wird - schliesslich gesteht der Hersteller ja im Prinzp ein, dass Mängel, die der Kunde nicht zu vertreten hat, behoben werden.
Und trotzdem steht in den AGB's drin, dass man keinen Anspruch darauf hat ;)

Aber im Prinzip sehe ich das genauso - während der Gewährleistung den Mangel angezeigt - sollte ausreichen.
Kann ja nicht zum Problem des Kunden werden, wenn die WS nicht in der Lage ist, den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist zu beheben.