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Was deckt die Gewährleistung ab ???
Verfasst: 6. Nov 2006, 12:57
von Steini
Was deckt die Gewährleistung ab ???
Beispiel:
Sitzheizung ist innerhalb der Gewährleistung kaputt.
wird das über das autohaus getragen die folgekosten oder nicht
Verfasst: 6. Nov 2006, 13:21
von px
Klar, wieso nicht?
Verfasst: 6. Nov 2006, 13:25
von Steini
ich frag nur.
ein händler bietet mir ein auto an was ohne gewährleistung ist für 500 euro weniger
Verfasst: 6. Nov 2006, 13:35
von XS
Lieber 500 Euro mehr gezahlt und dafür die Gewährleistung!
Verfasst: 6. Nov 2006, 13:48
von bmgf
Verfasst: 6. Nov 2006, 14:02
von CrosserPolo
Wenn der schon so an kommt und das Auto OHNE verkauft (was er IMHO gar nicht darf) würde ich gleich die Finger davon lassen...
Der macht das sicher net ohne Grund!
lg René
Verfasst: 6. Nov 2006, 14:25
von Steini
bloß wenn er mir anbietet das ganze ohne gewährleistung, dann könnte man doch davon ausgehen das selbst er sich sehr sicher ist, das mit dem wagen nicht ist bzw. alles i.o. ist.
Verfasst: 6. Nov 2006, 15:02
von XS
ich würd mal davon ausgehen, wenn er explizit die Gewährleistung ausschliesst, hat der "Dreck am Stecken" wie man so schön sagt.
Warum sollte ich, wenn ich doch weiss, die Kiste ist i.O. die Gewährleistung besonders ausschliessen und den Karren für €500 weniger anpreisen??
Ganz ehrlich - mein erster 9N1 ist gewandelt worden - und hätte ich da keine Gewährleistung gehabt (vorher, bei den diversen WS-Aufenthalten) hätte ich mich dumm und dusselig bezahlt - und es wäre ein vielfaches von den €500 gewesen (2 Getriebe schon allein usw.).
Ohne Gewährleistung = kein Kauf.
Verfasst: 6. Nov 2006, 15:23
von Steini
komplettes Kommando zurück
der preis ist regulär 13.000
ohne Garantie 12.000
im Garantie 12.500
Verfasst: 6. Nov 2006, 15:36
von XS
dann definitiv die 12.500 
Verfasst: 6. Nov 2006, 15:40
von Steini
warum???
Verfasst: 6. Nov 2006, 15:43
von bmgf
Weil du dann gegen eventuell auftretende Mängel am Fahrzeug finanziell abgesichert bist!
Ich würde nach solchen Vorschlägen eh das Auto beim TÜV oder der DEKRA vorführen, damit die dir mal ihren Eindruck vom Auto schildern können...

Verfasst: 6. Nov 2006, 16:15
von CrosserPolo
Haste irgendwie nen AS24 oder Mobile Link oder so? Nur mal als Info...
lg René
EDIT: Und schau genau nach, was die Garantie abdeckt und was nicht! Manchmal gibts da Klauseln, das gewisse Teile ausgeschlossen werden!
Verfasst: 6. Nov 2006, 17:25
von Iglo
Die "Gewährleistung" denkt so ziemlich alles ab das es gibt.
Dein Händler muss dir beweissen das der Schaden/Defekt von dir fahrlässig verursacht wurde. ( IMMER EIN HALBES JAHR IN DER EU )
Für alles andere sprich (Hersteller)Garantie schaust du in den AGB!
Verfasst: 6. Nov 2006, 17:48
von Instabil
warum???
Wenn Du Rockefeller bist, spar Dir die 500€. Dann würdest Du aber keinen Polo kaufen.
Ansonsten nimm meinen. Kostet grad mal 6000€, ist IMMER Werkstattgepflegt worden und ich kann Dir alles was an dem Fahrzeug gemacht wurde nachweisen (dafür hat er aber auch 170tkm runter!)
Ansonsten: bezahl die 500€, sei 1 Jahre gegen alle eventualitäten abgesichert und wenn Du dir ganz Sicher sein willst, fahr zum TÜV oder DEKRA und lass das Auto mal komplett durchsehen!
Verfasst: 6. Nov 2006, 17:49
von MacSassi
Die "Gewährleistung" denkt so ziemlich alles ab das es gibt.
Dein Händler muss dir beweissen das der Schaden/Defekt von dir fahrlässig verursacht wurde. ( IMMER EIN HALBES JAHR IN DER EU )
Falsch! In den ersten sechs Monaten muß der Hersteller nachweisen, daß der Mangel nicht bereits bei Herstellung vorlag, danach kehrt sich die Beweislast um und Du mußt nachweisen, daß der Mangel bereits bei Herstellung vorlag (ist für den Normalkunden ohne Gutachter wohl ziemlich unmöglich).
Hat also gar nichts mit fahrlässig oder nicht zu tun, sondern nur, ob der Mangel bereits bei Herstellung vorlag (also daß das Auto z.B. falsch zusammengebaut wurde).
Verfasst: 6. Nov 2006, 18:28
von Iglo
Die "Gewährleistung" denkt so ziemlich alles ab das es gibt.
Dein Händler muss dir beweissen das der Schaden/Defekt von dir fahrlässig verursacht wurde ( wenn es sich der leistung entziehen will. ( IMMER EIN HALBES JAHR IN DER EU )
Falsch! In den ersten sechs Monaten muß der Hersteller nachweisen, daß der Mangel nicht bereits bei Herstellung vorlag, danach kehrt sich die Beweislast um und Du mußt nachweisen, daß der Mangel bereits bei Herstellung vorlag (ist für den Normalkunden ohne Gutachter wohl ziemlich unmöglich).
Hat also gar nichts mit fahrlässig oder nicht zu tun, sondern nur, ob der Mangel bereits bei Herstellung vorlag (also daß das Auto z.B. falsch zusammengebaut wurde).
der Hersteller muss das nicht, das ist der Händler, und wenn er ein Gutachten bringt, das sehr viel zeit kostet und sehr kostenspielig ist das beweisst das du scheisse gemacht hast dann bekommst du nix. Ansonsten im "normalfall" kannst meckern und er muss es abnicken und machen.
sry, wenn schon besserwissen dann richtig

Verfasst: 6. Nov 2006, 18:56
von MacSassi
der Hersteller muss das nicht, das ist der Händler, und wenn er ein Gutachten bringt, das sehr viel zeit kostet und sehr kostenspielig ist das beweisst das du scheisse gemacht hast dann bekommst du nix. Ansonsten im "normalfall" kannst meckern und er muss es abnicken und machen.
sry, wenn schon besserwissen dann richtig

Ja stimmt, der Händler, aber der wird es aufs Werk abwälzen, weil er das im Regelfall gar nicht (sich) selber leisten kann... Wozu sollte er auch für die Werksfehler aus eigener Tasche zahlen, aber Du hast schon recht, Ansprechpartner (weil Vertragspartner) für den Käufer ist der Händler, was die Gewährleistung betrifft.
Dein Händler muss dir beweissen das der Schaden/Defekt von dir fahrlässig verursacht wurde
Ein Herstellungsmangel kann von mir als Kunde gar nicht (egal ob fahrlässig oder sogar vorsätzlich) herbeigeführt werden, da er ja bei Auslieferung schon drin war. Ich hab nur auf das "fahrlässig" abgehoben gehabt, das spielt bei der Gewährleistung m.W. keine Rolle, wenn der Defekt/Mangel erst nach Auslieferung entstanden ist.
Bei der Garantie sehr wohl, die meisten Mängel, um die es hier geht, dürften auch durch die Garantieregelungen abgedeckt werden, da ja wie gesagt, der Nachweis des Herstellfehlers sehr schwer zu führen ist.
Verfasst: 6. Nov 2006, 21:02
von Iglo
konnte,sollte .. Haarspalterei

ich denke jeder weiss nun um was es geht...