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zu Xenon ..... selbst nicht wenn man die ganze Elektonik nachrüstet
die bei den anderen VWs mit Xenon drin ist??
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Also um mal Licht ins Dunkle der Xenon-Kiste zu bringen. Fakt vorab: Das wird nix!
Lichttechnisches Institut in Karlsruhe besagte auf Anfrage ganz klar folgendes:
Deutschland
Der Betrieb von Xenon in Fahrzeugen, welche nicht serienmäßig mit Xenon ausgerüstet wurden setzt folgendes voraus:
- Scheinwerfer benötigt Prüfzeichen (in BRD: E1)
- Scheinwerferreinigungsanlage vorhanden
- automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden
- zugelassener Xenon-Umrüstkit (also mit Gutachten)
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, darf Xenon verwendet werden, eine Eintragung ist nicht erforderlich.
In unserem Fall (Polo 9n/9n3) existiert jedoch kein zugelassener Umrüstkit.
(auch haben nicht alle Fahrzeuge eine Scheinwerferreinigungsanlage)
Der Umrüstkit müsste auch die Funktion der automatischen Leuchtweitenregulierung übernehmen (Hella bietet sowas für andere Fahrzeuge an, jedoch nicht für den Polo).
Jetzt müsste der Umbau in Eigenregie vorgenommen werden.
Danach ist zwingend eine Prüfung/Messung durch das LTI Karlsruhe erforderlich.
Bei erfolgreicher Prüfung erfolgt ein fahrzeugbezogenes Einzelgutachten. Die Scheinwerfer werden dann vom LTI verplompt, diese wird durch den TÜV auch bei Eintragung und jeder HU überprüft.
Fehlt eine Plompe, erlischt sofort die Eintragung.
Es ist mit ca. 1.000 - 1.500 EUR je Fahrzeug zu rechnen (die Prüfung kann auch negativ ausfallen).
Eine Übertragung eines so erstellten Gutachtens auf andere Fahrzeuge ist ausgeschlossen, da mechanische Eingriffe in den Scheinwerfer erforderlich sind und die Scheinwerfer nach erfolgreicher Prüfung verplompt werden müssen.
Also auch kein "Gemeinschaftsgutachten" möglich...
Beste Grüße