EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Kaufberatung für Polos - neu oder gebraucht.


lwlTDI
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon lwlTDI » 27. Feb 2010, 19:54

oder jahreswagen...
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Themenersteller
lordunschuldig
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon lordunschuldig » 27. Feb 2010, 20:02

was mich wundert? warum warst du noch nicht bei dem händler wo du dein auto her hast, deine beiträge sind doch von09/09 da musst du doch irgendwann mal da gewesen sein wenn es dich so beschäftigt!? :hmhm:
Weil ich da noch nicht wusste, dass die Garantie schon seit 1,5 jahren läuft... Hätte ich das beim Kauf schon gewusst, hätte ich ihn nicht gekauft. Im September bin ich davon ausgegangen, dass er mir "nur" ein altes Auto gekauft hat bei dem die Garantie ab EZ läuft.
Ich brauche keinen Hut. Mein Polo hat doch 4 Zylinder!

Polo-was sonst?
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alessea
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon alessea » 27. Feb 2010, 20:04

Ich habe mir vor einem Jahr auch die Frage gestellt. Mein Autole wurde am 7.3.05 hergestellt/ausgeliefert und am 22.12.05 zugelassen. Mein erster :vw: meinte, meine Garantie laufe am 07.03.07 ab, das hat mich auch überrascht, da ich das Auto erst n halbes Jahr hatte. Hab mich dann im Bekanntenkreis und auch bei einem anderen freundlichen schlau gemacht, dieser meinte dann, die Garantie beginnt mit der EZ. Was kann ich als Käufer dafür, dass mein auto über n halbes Jahr irgendwo rum stand?


lwlTDI
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon lwlTDI » 27. Feb 2010, 20:18

was mich wundert? warum warst du noch nicht bei dem händler wo du dein auto her hast, deine beiträge sind doch von09/09 da musst du doch irgendwann mal da gewesen sein wenn es dich so beschäftigt!? :hmhm:
Weil ich da noch nicht wusste, dass die Garantie schon seit 1,5 jahren läuft... Hätte ich das beim Kauf schon gewusst, hätte ich ihn nicht gekauft. Im September bin ich davon ausgegangen, dass er mir "nur" ein altes Auto gekauft hat bei dem die Garantie ab EZ läuft.

ich meine unabhängig von der garantie sache...

du hast ein NEUES auto gekauft, dann aber festgestellt dass es schon 2 jahre alt ist. da gehe ich doch zum händler und frage nach wie es sein kann?! OB man eventuelle nachteile dadurch hat(garantie o.ä.) und klärt mit ihm ob es eine möglichkeit gibt damit du zufrieden bist, sei es ein preisnachlass wenn garantie dadurch kürzer ist, er dir paar felgen anbietet etc...
oder wenn keine folgen zu erwarten sind, weil garantie trotzdem noch 2 jahre, kein nachlass weil ja alles in ordnung ist.
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Tazman
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon Tazman » 27. Feb 2010, 20:28


Weil ich da noch nicht wusste, dass die Garantie schon seit 1,5 jahren läuft... Hätte ich das beim Kauf schon gewusst, hätte ich ihn nicht gekauft. Im September bin ich davon ausgegangen, dass er mir "nur" ein altes Auto gekauft hat bei dem die Garantie ab EZ läuft.
EDIT:In der Zwischenzeit war lwlTDI zwar schon schneller mit den Schreiben als ich aber egal ;-) :

Wenn ich einen Neuwagen kaufe erwarte ich auch das es ein Neuwagen ist und nicht ne abgestandene Gurke und wenn ich dann irgendwann herausfinde das die Schüssel dann in wirklichkeit schon beim Kauf fast 2Jahre alt war bekommt der Händler ordentlich was von mir zu hören egal ob ich beim Kaufzeitpunkt volle 2Jahre Garantie oder nur ein paar Monate Restgarantie habe(ok wenn Garantie auch nicht passt gibbet noch mehr beanstandungen meinerseits) :meschugge: .

Jahreswagen kann die Kiste mit gut 2Jahren Standzeit auch nicht mehr sein,und Neuwagen erst recht nicht - somit würde ich mal sagen das der Händler auch den Staat an der Nase herumgeführt hat mit der Abwrackpämie(außer es gibt dort noch gesonderte "Neuwageregelungen")...und 100KM auf'n Tacho bei einen Neuwagen mit EZ auf Dich ist mehr als verdächtig wenn der Händler nicht gerade mangels Autotransporter den Wagen auf eigene Achse mit roten Kennzeichen von irgendeinen Sammelpunkt überführt hatte :D .
Ich habe bis jetzt 3 Neuwagen gekauft und keiner davon hatte mehr als ein paar KM auf'n Tacho - wobei ich aber auch dazu sagen muß das meine Polos aufgrund der gewählten Ausstattung(2F Coupe "Style" mit 1,3L 75PS/6N2 GTI/9N3 Cup Edition) mit sicherheit nirgendwo mal eben auf Halde vorgefertigt waren :top: .
Gruß,René
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alessea
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon alessea » 27. Feb 2010, 23:55



RIE - K 15
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon RIE - K 15 » 28. Feb 2010, 14:24

Tja 100km auf der Uhr als Neuwagen ist nicht verkehrt. Aus jeder Produktion bei VW werden Fahrzeuge beonders Intensiv begutachtet. Die werden herrausgenommen nach der Produktion und mehr getestet als alle normalen. Die haben in der Regel dann auch bis 150km auf der Uhr. Zumindest erzählen die einem das bei der Werkstour in Wob immer.

Und deine Garantie beginnt mit EZ udn wenn du Erstbesitzer bist dann hast du ab dem Tag der Zulassung zwei Jahre Garantie.

Nen gewissen Rabatt kannst du beim Händler aber noch versuchen rauszuholen, denn iwo stand mal das nach über einem Jahr Standzeit es nicht mehr als Neuwagen verkauft werden darf, oder mit deutlich Rabatt. Glaub Autobild war mal nen Gerichtsurteil drin oder ADAC Zeitung.


Gemini
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon Gemini » 28. Feb 2010, 14:44

hallo wollte kein neues thema aufmachen,

mein polo hat laut fahrgestellnummer ein hrstellungsjahr von 2003 aber inner erstzulasung steht 30.09.2002 wie kann das sein das er scheinbar erst später hergestellt wurde
«Soll's wirklich rein sein, muss es Gemini sein.»


Tazman
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon Tazman » 28. Feb 2010, 14:56

Wurde doch schon auf Seite 2 beantwortet...irgendwann nach den Werksferien bei VW im Herbst fängt bei denen das neue Produktionsjahr an ;)
Wenn du diesen Herbst z.b einen Polo 6R ausgeliefert bekommst hätte der auch schon das Produktionsjahr 2011.
Gruß,René
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Didget
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon Didget » 28. Feb 2010, 15:59

@Gemini: Modelljahrwechsel ist schon seit vielen Jahren Ende Mai, idR um KW22. ;)
.Bild. . VAG-Com/VCDS-User - Anfragen gerne per PN. . Bild
. . . . . . . . . . . . . Bild


rs.
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon rs. » 5. Okt 2010, 14:19

es kann ja relativ einfach sein:

einfach auf eine der scheiben schauen und dort steht dann meistens eine zahl !

5 - 2005 herstellungsdatum der scheibe die meistens im selben jahr wie der wagen

hergestellt wurde.

gr rs


EsSsI
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon EsSsI » 8. Okt 2010, 10:58

Ich hätte da mal ne frage zur Begrifflichkeit.
hast du ihn als "Neuwagen", oder als "EU-Neuwagen" bzw. Re-Import gekauft?
Ich bin der Meinung da gab es mal was, wenn der Wagen bestimmte Kriterien erfüllt und wieder nach (D) eingeführt wird ein "EU-Neuwagen" daraus.
Durch die Einfuhr bekommt Sogar ein Oldtimer einen Neuen Fahrzeugbrief und man gilt als "Erstbesitzer".

Es handelt sich nur dann um einen Neuwagen, wenn:

•der Zeitraum zwischen Produktion und Kauf nicht mehr als 12 Monate betrug
•das Fahrzeug keinerlei Standschäden aufweist, selbst wenn sie beseitigt sein sollten
•das Fahrzeug noch nicht im Straßenverkehr unterwegs war
•das Modell des Herstellers immer noch ohne Änderungen produziert wird
Obwohl es in den meisten Fällen nicht konkret im Verkaufsvertrag festgehalten ist, so wird doch dem Kunden, der einen Neuwagen erwirbt, versichert, dass dieser im fabrikneuen Zustand sei.
Rechtlich gesehen bedeutet dieser Begriff aber nicht nur, dass das Auto bisher nicht benutzt wurde.

Und dazu noch:

Muss das Fahrzeug für eine rechtzeitige Lieferung überführt werden, dann gilt es bei einem anschließenden Kilometerstand von unter 1.000 immer noch als Neuwagen.
Allerdings muss der Händler nachweisen können, dass das Kraftfahrzeug keinesfalls für sog. Verkehrszwecke genutzt wurde, sondern nur zur Überführung oder Testfahrten.
Kann er das nicht, kann der Käufer mit Recht den Kaufpreis mindern.

Nur darf man nicht die Abnahme verweigern, sofern der Wagen von einem anderen Händler überführt werden muss um den Liefertermin einzuhalten, und der Tacho anschließend beispielsweise 500 Kilometer anzeigt.

(Quelle: http://www.neuwagen-spion.de/eigenschaf ... wagen.html )
Mal gewinnt man, mal verlieren die anderen... Das Leben ist halt Hart aber ungerecht.
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tTt
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon tTt » 12. Okt 2010, 12:11

@lordunschuldig

an deiner stelle würde ich schnellstmöglich zum händler, denn ab dem zeitpunkt deiner kenntnissnahme verjährt der anspruch auf schadenersatz bzw. kaufvertragserfüllung!!!
Ich bin der Meinung, verjähren tut es erst nach 3 jahren, aber je länger du wartest, desto größer die wahrscheinlichkeit der verjährung!!! Aber es gibt im Vertragsrecht jede Menge Ausnahmen!
Sollte es nämlich bereits verjährt sein, hast du pech und kannst keine ansprüche mehr gegen deinen händler geltend machen!

für meine begriffe hat dein händler dich und den staat mit der abwrackprämie beschissen!
die prämie gabs nur für neufahrzeuge oder eben jahreswagen (ez. max 12 monate alt!! die auf werk,händler oder -ma zugelassen waren). beides trifft in deinem fall mMn. nicht zu!
Der Wagen war weder neu noch war er ein Jahreswagen!
Die Prämie wurde mMn. also zu unrecht gezahlt!

Für meine begriffe liegt hier eine arglistige (vorsätzliche) täuschung seitens deines händlers vor!
Ein Händler, der tagtäglich mit Autos zu tun hat, wird anhand der fahrgestellnummer einen solchen unterschied sehr schnell feststellen! Und das der Händler dir dann auch nur noch eine deutlich kürzere garantie auf das fahrzeug gibt, unterstreicht mein vermutung sehr stark!

Solltest du hier also nicht handeln, kann das u.U. relativ teuer für dich werden, wenn der staat(bzw die zulassungsstelle) davon wind bekommt die umweltprämie von dir/euch wieder (zu recht) zurückfordert!

Also:
SCHNELL AUF DEN WEG ZUM HÄNDLER MACHEN UND AUF KAUFVERTRAGSERFÜLLUNG POCHEN!!!!
Bild LPG
Bild Benzin


chriSpe
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Re: EZ 09, MJ 07: Wo war er so lange????

Ungelesener Beitragvon chriSpe » 12. Okt 2010, 13:33

Für die Abwrackprämie ist das wurscht.
Richtlinie zur Abwrackprämie:
4.2
Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs



Das Fahrzeug
muss zum ersten Mal zugelassen sein
oder

•darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens 14 Monate einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf ... index.html

Und genau das trifft ja zu, auch wenn der Wagen ewig auf Halde stand. Er darf halt nur nicht zu früh zugelassen gewesen sein.
mir doch wurscht!
Fahrzeuge: VW Golf 1 Cabrio  

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