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Serviceheft und Stempel bei EU-Neuwagenkauf

Verfasst: 6. Mai 2007, 00:22
von simpsister
Hallo,
habe derbes Problem, ich fahre einen 9N3, Bj. 2006, EZ 01/2006 noch Garantie drauf. Leider ein Montagsauto.Nach zweimaligem Austausch der Servopumpe,der Rückleuchten wegen Feuchtigkiet,neues Heckklappenschloss usw.,heute das endgültige aus nach einem Überholversuch auf der Landstraße,beim einscherren habe ich keinen Gang mehr rein bekommen.Mit Mühe rechts ran gerollt.Mit VWhotline gesprochen,die haben mir einen Abschlepper geschickt,zum nächsten vw händler,der sagt mir nüchtern,getriebe ist zerrissen.
Nun zum eigentlichen problem,den wagen habe ich als eu-neuwagen gekauft,nun hatte ich die bedienungsanleitungen sowie das serivceheft auf tchechisch bekommen.da mein vw händler in der nähe NIE nach dem heft gefragt hat und alle garantiereparaturen so liefen habe ich mir nie gedanken gemacht.jetzt sagte mir der händler heute ich solle das heft nachreichen und wenn kein stempel vorne drin ist,habe ich auch keine garantie.habe KEINEN stempel.allerdings eine rechnung vom verkäufer auf der steht,herstellergarantie über zwei jahre.der typ in dem autohaus wo er jetzt steht meinte etwas von übergabeinspektion???
Jetzt meine Fragen:
Muss der Händler bei dem ich den wagen gekauft habe mir dort einen stempel rein machen?
hat jemand ein ähnlichen fall erlebt?
ist es rechtens das das vw autohaus es nicht über garantie macht obwohl ein anderes autohaus es nie verlangt hat?
Und vor allem warum steht im internet jeder vw händler muss garantiearbeiten durchführen,wenn die sich jetzt quer stellen?
brauche dringend antworten.

Bitte Bitte um Antwort.
Danke.



edit by Levi:
Bitte demnächst einen aussagekräftigen Titel wählen.
Danke

Verfasst: 6. Mai 2007, 00:25
von Gast
Hi,

Ich kann dir leider nicht viel weiterhelfen, aber zum Thema Stempel: Wenn du die Rechnungen noch alle hast, wo auch drauf steht was wann und wo gemacht wurde, solltest du den Stempel meiner Meinung nach kriegen.

mfG, Ben

Verfasst: 6. Mai 2007, 00:33
von simpsister
Hey,danke für schnelle antwort.klar der bei dem vw händler jetzt hat alle reps im pc gesehen aber er meint er braucht diesen stempel und wenn ich den nicht habe, will garnicht dran denken........getriebe,abschleppen,mietauto ALLES selbst zahlen.
Hoffe es kommen noch antworten,halte diese ungewissheit echt nicht aus.

Verfasst: 6. Mai 2007, 01:02
von gullidriver
Wo hast du den Polo gekauft ?? geh doch mal zu dem (oder bist du schon bei dem ?)

Verfasst: 6. Mai 2007, 01:05
von simpsister
ich habe den wagen in hamburg bei einem vw händler gekauft. aber ich habe angst wenn ich den jetzt anrufe sagt der ne da hätten sie sich selbst drum kümmern müssen,darum muss ich ja wissen ob er beim neuwagenverkauf dazu verpflichtet ist.ich bin echt schlaflos am ende.

Verfasst: 6. Mai 2007, 01:13
von gullidriver
Ich kann mir vorstelln wies dir geht !! Probiers mal , wenn du dich drum hättest kümmern müssen hätte er dich zumindestens darauf aufmerksam machen müssen . Und wenn er das nich gemacht hat könnetst du das Problem mitm Anwalt lösen ! Vielleicht haben die das einfach nur verpeilt ! Wenn das auch net klappt , wend dich doch einfach an VW direkt mit der Fahrgestellnummer -> als Nachweiß jeder VW hat garantie ,vielleicht können die dir weiterhelfen

Verfasst: 6. Mai 2007, 01:22
von simpsister
es gibt ja diese vw0800er nummer,meinst die können mir helfen?wie ich schon geschrieben habe,ich habe eine rechnung auf der steht fahrgestell-nr,alles drauf, unter anderem herstellergarantie von 2 jahren.aber was heißt denn herstellergarantie genau?weil es ja ein eu wagen ist.

Verfasst: 6. Mai 2007, 01:33
von gullidriver
Meines wissens ist es die Garantie , die bescheinigt das der Hersteller komplette Haftung innerhalb des angegebenen Zeitraums für das Fahrzeug übernimmt ! Probiers mal mit der 0800 wenn du die Möglichkeit hast würd ich bis Montag warten , da sind mehr und somit auch Fähigere Angestellte anwesend ! Versuch erst ma abzuschalten sonst machst du dich die ganze Nacht verrückt und bekommst überhaupt keine schlaf mehr !

Verfasst: 6. Mai 2007, 01:35
von simpsister
danke erstmal für die nette hilfe ich werde mal schaun.muss ja einen weg geben.bin so müde von dem ganzen stress heute.witziger weise arbeite ich bei einem abschlepper,allerdings ist es auf der anderen seite des telefones echt angenehmer. ;-) gute nacht.

Verfasst: 6. Mai 2007, 01:47
von gullidriver
Das kann ich mir vorstelln !! Kannst ja mal bescheitgeben wies ausgegangen ist (PN oder so) Trinl nochn klarn das du tief schläfast net das du vor lauter gedanken net die Augen zu bringst ! Gut nacht ! :voll: :betthops:

Verfasst: 6. Mai 2007, 02:03
von Flori334
das ist sehr schlecht. Normalerweise muss dir das ausländische Autohaus, über welches dein Händler den Wagen bezogen hat, den Stempel ins Bordbuch reinmachen. Ab diesem Datum läuft die Garantie. Den Stempel sollte man am besten noch vor der Bezahlung überprüfen.

ohne diesen Stempel gibt es logischerweise keine Garantie.

Ich würd mal über den Importeur versuchen, kontakt mit dem ausländischen Händler aufzunehmen, da der Fehler bei ihm zu liegen scheint.

Verfasst: 6. Mai 2007, 10:13
von px
Normalerweise ist in dem ausländischen Service-Heft der Übergabe-Stempel vom Werk an den Händler drin. Die anschließenden Inspektionen werden da ebenfalls eingestempelt - das ist dem VWler egal, ob da was auf tschechisch, spanisch oder deutsch steht. Ich habe ein Service-Heft mit Stempeln auf Spanisch und ein leeres auf Deutsch.

Verfasst: 6. Mai 2007, 12:09
von Tappi
du meinst vermutlich den Stempel für die Übergabeinspektion,oder?

Den hätte der Händler in Hamburg reinmachen müssen.Wenn du ihn neu dort gekauft hast, und auch eine Rechnung hast,dann sollen sie das nachholen.

Ich sehe dabei kein Problem ;-)

Verfasst: 6. Mai 2007, 12:55
von expose
Es handelt sich ja scheinbar um ein Re-Import. Der Wagen wurde von Deutschland an einen Händler im Ausland verkauft ("ab da läuft deine Garantie") und anschließend ging das Fzg gegen Geld wieder zurück in die BRD. Je nachdem, wie lange das Fzg. im Ausland oder bei deinem Partner in Hamburg stand, kann die Herstellergarantie bereits geraume Zeit laufen. Das ist ein großer Nachteil bei EU-Neuwagen, weil die Endverbraucher meist nicht wissen, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bedeutet. , denn 2 Jahre Gewährleistung vom Händler in Hamburg hast du sowieso, nur keine vollständigen 2 Jahre Garantie mehr.

Übergabeinspektion und Auslieferung sind auch zwei versch. paar Schuhe, das ist nicht zwingend miteinander verbunden.

Erbringe dem reparierenden Partner deine Fahrzeugrechnung und das Serviceheft. Dieser hat die Möglichkeit anhand der vorliegenden Daten eine zuständige Stelle im Werk zu kontaktieren. Hier wird in Erfahrung gebracht, wann das Fzg. die VW Organisation verlassen hat, dieses Datum bildet dann die Grundlage für das Auslieferungsdatum, an das die Garantie gebunden ist. Dieser Vorgang wird dann manuell in eine Datenbank eingepflegt, so dass es in Zukunft keine Probleme mehr geben kann, da dort jeder Händler zugriff hat.

Verlange einfach diese Prodzedur, erzähl aber nicht das du es ausm Forum hast :D