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Kauf mit Schwerbehindertenrabatt, Fragen...

Verfasst: 29. Dez 2009, 20:30
von Markus_K
Welche Zusatzkonditionen sind beim Schwerbehindertenrabatt(15%, wenn im Ausweiß mind. 50% und "G" vorhanden sind) noch möglich bzw. welche werden noch gewährt und worauf sollte man noch achten?

Re: Kauf mit Schwerbehindertenrabatt, Fragen...

Verfasst: 29. Dez 2009, 20:51
von 4Snake
Achten solltest du darauf das das Auto dann auch auf den Ausweißinhaber zugelassen wird, glaub muß mind 1 Jahr dann auf denjenigen zugelassen werden, das weiß ich aber nicht mehr genau, können die dir von Autohaus aber sagen.
Zusätzliche Rabatte sind dann eher schwer, aber Verhandlungssache! Ich hab noch nen Satz Fußmatten und die erste Inspektion rausholen können, aber auf mehr wollte der Verkäufer sich net einlassen. Aber wie gesagt, das ist reine Verhandlungssache was du da noch rausholen kannst ;)
Hoffe das hilft dir bissl weiter.....

Re: Kauf mit Schwerbehindertenrabatt, Fragen...

Verfasst: 30. Dez 2009, 10:32
von Markus_K
Ja, Kaufvertrag, Zulassung müssen auf den Ausweißinhaber laufen. Das ist ja kein Problem.
Habe nur rausbekommen, bei dem Schwerbehindertenrabatt fungiert der Händler nur noch als Vermittler und Verkäufer ist dann die VW AG. D.h. der Händler verdient nicht die Verkaufsmarge(von der er zB ja auch die Gewährleistungsarbeiten bezahlen müsste) sondern nur eine Verkaufsprovision und ist auch nicht mehr Ansprechpartner in Gewährleistungsfragen.

Re: Kauf mit Schwerbehindertenrabatt, Fragen...

Verfasst: 1. Jan 2010, 21:17
von Tappi
der Händler ist genauso Ansprechpartner bei Gewährleistungsarbeiten wie bei einem normalen Kauf auch

Außer Fußmatten wird nicht mehr viel drin sein
Bei Inzahlungnahme gibt es unter Umständen etwas weniger für den alten

Gewährleistungsansprüche werden nicht vom Autohaus sondern vom Hersteller übernommen.Der Händler bekommt die Arbeiten nach einem festen Satz erstattet.Das war schon immer so.