Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Kaufberatung für Polos - neu oder gebraucht.


TheSorrow
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon TheSorrow » 28. Feb 2014, 16:56

Der Gutachter ist mit sicherheit erst mal teurer als eine anwältliche Beratung um abzuklären was nun zu machen is und wie die möglichen weiteren Abläufe sind.
Auf dauer wird der Anwalt natürlich sehr teur, aber da ja wohl ne Rechtsschutzvers. vorhanden ist kommt max die Selbstbeteiligung hinzu.
Der Geschädigte wird natürlich seine Auslagen auf den Verursache umlegen.

Aber der Anwalt ist natürlich wenn der Verkäufer nicht pariert die erste Adresse ehe man zum Gutachter geht.
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Nagah
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon Nagah » 28. Feb 2014, 17:06

Das Gutachten welches ich nach einem Unfall von meinem ersten Auto erstellen liess hätte mich 900€ gekostet...wenn ich Schuld gewesen wäre. Das mal als Info zur Dimension eines Gutachtens.


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BMW Peter
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon BMW Peter » 28. Feb 2014, 17:09

Ja, das Gutachten ( ca. 1000 €) ist erstmal teurer als am Anfang der Anwalt.
Aber wenn ich eine RV habe, ist der 1. Weg zum Anwalt, der fordert die Kostenübernahme von der RV.
Danach setzt der RA einen Gutachter in Gang und leitet weitere Schritte ein.
Bei Erfolg zahlt dann der Beklagte, evtl. auch die RV.

Eine Beratung beim RA ist auch günstiger als ein Gutachten.

Beauftrage ich selbst einen Gutachter, zahle ich auch erstmal selbst.


ScryX
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon ScryX » 28. Feb 2014, 17:17

Krass, das des so teuer is o.0
Naja dann ist aufjedenfall zu raten zum Anwalt zu gehen da ja dann in dem Fall schon allein das Gutachten als Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
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BMW Peter
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon BMW Peter » 28. Feb 2014, 17:36

So, habe jetzt mit meinem Schwager gesprochen, der ist RA.
Lass das mit dem Gutachten, das bezahlst du dann selbst.
Geh zum Anwalt, der leitet weitere Schritte ein.
Ein Gutachten wird nur dann gemacht wenn Richter sagt, das brauchen wir um den Sachverhalt zu klären.
Da aber deine Schäden offensichtlich sind, wird das nicht nötig sein.
Wenn der Verkäufer/Vermittler Unfallfreiheit schriftlich zugesagt hat, ist er dran und kann sich da auch nicht mit Unwissenheit herausreden.

Also nochmal, wenn der Käufer eine RV hat, erst zum Anwalt gehen.
Ich würde in dem Fall auch ohne RV zum Anwalt gehen.

Der andere Weg, geh zum Vermittler und verlange die Wandlung des Vertrages.
Geht er darauf nicht ein, sag ihm das du einen Anwalt beauftragst.


dio
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon dio » 28. Feb 2014, 18:55

Was ist , wenn der Verkäufer angibt, keinen Unfall mit dem Wagen gehabt zu haben? Ist ja korrekt, da der Unfall vorher war ;)

Ist dann halt die Sache mit den Vorschäden und ob er die angeben musste, wenn er nur im Auftrag verkauft bzw. man das anhand der Maße am Heck erkennen kann. Wäre die korrekte Formulierung interessant. Dennoch sollte dein Onkel was wieder bekommen :)
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BMW Peter
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon BMW Peter » 28. Feb 2014, 19:10

Was ist , wenn der Verkäufer angibt, keinen Unfall mit dem Wagen gehabt zu haben? Ist ja korrekt, da der Unfall vorher war ;)
Wenn der Vermittler in den Kaufvertrag "Unfallfrei" geschrieben hat ist er dran.

Es gibt doch nur 3 Möglichkeiten: "Unfallfrei", "Unfall". "Ich weiß nicht" wird er ja wohl nicht zugesagt haben.

Wenn der Unfall vorher war und der Verkäufer, nicht der Vermittler, zugesagt hat das der Wagen Unfrei ist,
hätte der Vermittler als Fachmann prüfen müssen.

Notfalls ist der Verkäufer dafür haftbar zu machen.

Aber zuerst an den Vermittler wenden, weil der den Vertrag unterschrieben hat.


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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon Deftknot » 28. Feb 2014, 19:53

Danke für eure Tipps und auch der Nachfrage bei dem Anwalt aus der Familie. Wirklich Top!

Aber bitte nicht zuviel hier rein interpretieren! Der Verkäufer ist Kfz-Meister mit eigener Werkstatt, hat 5-10 Autos auf dem Hof stehen und hat diesen Wagen komischerweise als Privatperson verkauft, mit der Begründung er hätte ihn auch privatfür eine bestimmte Zeit gefahren.

Ich bin aber der Meinung, grad weil es ein KFZler ist, dass quasi sein Job ist, kann er nie und nimmer sagen er hat von den ganzen genannten Mängeln nichts gewusst oder bemerkt. Zudem hat er den Wagen ja angeblich noch selber gefahren. Das hinterlässt bei mir ein Gefühl, dass da etwas nicht stimmen kann!

Im KV steht keine Unfälle oder Schäden als das Fahrzeug sein Kfz war und keine Schäden und Unfälle, soweit ihm bekannt, in der übrigen Zeit vor seinem Kauf.
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon wetzlarer » 2. Mär 2014, 13:13

Hallo!
Wenn es über einen Händler ging, dann hast du normalerweise auch da 2 Wochen Rückgaberecht.
Wo soll denn das Rückgaberecht herkommen?
Habe nichts gelesen das es ein Internetkauf war.
MfG

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ScryX
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon ScryX » 2. Mär 2014, 13:19

Hallo!
Wenn es über einen Händler ging, dann hast du normalerweise auch da 2 Wochen Rückgaberecht.
Wo soll denn das Rückgaberecht herkommen?
Habe nichts gelesen das es ein Internetkauf war.
Was hat das Rückgaberecht mit Internetkauf zutun? :D

Hier steht mal alles zum Rückgaberecht etc. kommt halt immer drauf an was man Vertraglich vereinbart hat. Ich hab zb. bei meinem Autokauf ein Rückgaberecht vereinbart, hab ja auch 1 Jahr Garantie usw.

Rücktrittsrecht binnen 2 Wochen bedarf der Vereinbarung

Ein Autokauf hingegen ist ein ganz normaler Kaufvertrag. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie das Fahrzeug privat oder von einem gewerblichen Händler gekauft haben. In diesem Fall ist der Kaufvertrag immer verpflichtend.

Ein Rückgaberecht oder ein Widerrufsrecht haben Sie nur dann, wenn Sie mit dem Verkäufer ausdrücklich vertraglich vereinbart haben, dass Sie das Fahrzeug 2 Wochen lang oder länger Probe fahren möchten und sich vorbehalten, das Fahrzeug bei Nichtgefallen zurückzugeben. Dieser Fall dürfte in der Praxis die Ausnahme sein, da ein Verkäufer kein Interesse daran hat, ein solches Risiko einzugehen.
Lesen Sie allzu genau Ihren Kaufvertrag und vor allem die AGB und stellen Sie fest, was in diesem Fall vereinbart ist.

Rückgaberecht im Gewährleistungsfall

Ein Rückgaberecht haben Sie nach dem Gesetz, wenn ein Gewährleistungsfall vorliegt. Ein solcher liegt vor, wenn das Fahrzeug mangelhaft ist (Montagsauto). Regelmäßig ist in den AGB der gewerblichen Verkäufer vereinbart, dass Sie dem Verkäufer dann mindestens 2 Nachbesserungsversuche gestatten müssen oder der Verkäufer das Recht hat, ein Ersatzfahrzeug zu liefern.
Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt, dürfen Sie von einem Rückgaberecht Gebrauch machen, vorausgesetzt, dass der Mangel so erheblich ist, dass es Ihnen nicht zuzumuten ist, das Fahrzeug zu behalten.

Gewährleistungsausschluss beim Autokauf von privat

Haben Sie das Fahrzeug privat gekauft, schließen die Verkäufer regelmäßig jede Gewährleistung aus, so dass ein Rückgaberecht auch bei Mängeln nicht in Betracht kommt. Allerdings können Sie auch hier vereinbaren, dass Sie das Fahrzeug 2 Wochen lang oder länger testen und bei Nichtgefallen zurückgeben dürfen.
Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn der Verkäufer Sie arglistig über den Zustand des Fahrzeuges getauscht hat. Dann steht Ihnen ein Rückgaberecht zu.
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TheSorrow
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon TheSorrow » 2. Mär 2014, 16:13

Mit dem Rückgaberecht bei einem einseitigne Handelskauf ist aber auch nicht so ganz richtig. Man hat als Kunde sogar das Recht beim ersten defekt der Ware, Neulieferung zu verlangen, dies ist aber durch die Reglung der zumutbaren Kosten gedeckelt. Also wird ein Händler erst mal nen Motor tauschen ehe er direkt einen Neuwagen liefert. Der dritte gleiche Schaden erst berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Also es muss tatsächlich drei mal der Motor defekt gewesen sein. Nicht erst der Motor dann der Auspuf und dann der noch mal der Motor.

Mit dem 2 wöchigen Rückgaberecht bzw 14 Werktage ist nur bei Kaufverträgen nach dem Fernabsatzgesetz oder Türgeschäften(Staubsaugervertreter) so. Jeder andere Händler des stationären Handels ist von Gesetzeswegen her (hier BGB§,nicht HGB§) nicht verpflichtet eine Rückgabefrist zu geben. Wenn er sie gibt ist es eine reine Kulanzregelung die zb. der Kundenbindung dienen soll.
Von dem Punkte her muss ich Wetzlarer absolut recht geben ;) :P

Egal wies kommt, das Auto wurde nach übereinstimmung zweier konkludenten Willenserklährungen gekauft die nur durch bestimmte im Kaufvertrag geregelte Spielregeln abgegeben wurden. Eine davon ist ein Unfallfreies Auto. Wenn der Händler KFZ meister ist hätte er den Getriebeschaden bemerken müssen.
Und vorallem gilt wie schon oft gesagt, auch ein Privatverkäufer haftet für seine Ware, auch wenn er dies ausschließt. Verdeckte Mängel oder arglistige Täuschungen ist der Verkäufer 3 Jahre lang haftbar.

So... Klugscheißmodus aus. Fühl mich voll ausgelaugt :D
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon ScryX » 2. Mär 2014, 17:08

Mit dem Rückgaberecht bei einem einseitigne Handelskauf ist aber auch nicht so ganz richtig. Man hat als Kunde sogar das Recht beim ersten defekt der Ware, Neulieferung zu verlangen, dies ist aber durch die Reglung der zumutbaren Kosten gedeckelt. Also wird ein Händler erst mal nen Motor tauschen ehe er direkt einen Neuwagen liefert. Der dritte gleiche Schaden erst berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Also es muss tatsächlich drei mal der Motor defekt gewesen sein. Nicht erst der Motor dann der Auspuf und dann der noch mal der Motor.

Mit dem 2 wöchigen Rückgaberecht bzw 14 Werktage ist nur bei Kaufverträgen nach dem Fernabsatzgesetz oder Türgeschäften(Staubsaugervertreter) so. Jeder andere Händler des stationären Handels ist von Gesetzeswegen her (hier BGB§,nicht HGB§) nicht verpflichtet eine Rückgabefrist zu geben. Wenn er sie gibt ist es eine reine Kulanzregelung die zb. der Kundenbindung dienen soll.
Von dem Punkte her muss ich Wetzlarer absolut recht geben ;) :P

Egal wies kommt, das Auto wurde nach übereinstimmung zweier konkludenten Willenserklährungen gekauft die nur durch bestimmte im Kaufvertrag geregelte Spielregeln abgegeben wurden. Eine davon ist ein Unfallfreies Auto. Wenn der Händler KFZ meister ist hätte er den Getriebeschaden bemerken müssen.
Und vorallem gilt wie schon oft gesagt, auch ein Privatverkäufer haftet für seine Ware, auch wenn er dies ausschließt. Verdeckte Mängel oder arglistige Täuschungen ist der Verkäufer 3 Jahre lang haftbar.

So... Klugscheißmodus aus. Fühl mich voll ausgelaugt :D
Hast du mal durchgelesen was ich geschrieben hab?...

Es kommt immer drauf an was man Vertraglich ausgemacht hat, da kann es gesetzliche Regelungen geben wie es will, solange man nicht gegen Gesetzte verstößt gilt immer was da drin steht ;)

Nichtsdestotrotz du wiederholst teilweise nur das was ich schon geschrieben habe mit anderen Worten... bitte mal richtig lesen ._.

Und nein die 3 Jahre sind falsch :P
Du wenn versteckte Mängel erst nach 100 Jahren festgestellt werden könnten (mal bissel übertrieben angenommen), dann hätte man selbst da das Recht auf Rückgabe etc.
Wenn jetzt jemand dir einen Rostfreien Löffel verkauft, der in 100 Jahren anfängt zu rosten, konnte man den Mangel ja erst feststellen als er anfieng zu Rosten. Das heist man hat ja erst dann die Möglichkeit den versteckten Mangel zu entdecken und somit kann man unbegrenzt versteckte Mängel deklarieren. Gild natürlich auch für Arglistige Täuschung.

Hab momentan Verträge auch wieder gerade in der Schule, ich weis es sicher :P

Nachtrag: Misst des mit der Verjährung stimmt o.0 hab grad nochma nachgeschaut, da hat mir die Lehrerin am Do misst erzählt -.-
War mal auf 30 Jahre und wurde auf 3 runter gesetzt 2002..
Des halt ich ihr wenn ich wieder am Mittwoch schule hab vor! :D Des Beispiel stammt nämlich auch von ihr...
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon wetzlarer » 3. Mär 2014, 20:39

Hallo!
Hast du mal durchgelesen was ich geschrieben hab?...
Jepp.
Es kommt immer drauf an was man Vertraglich ausgemacht hat, da kann es gesetzliche Regelungen geben wie es will, solange man nicht gegen Gesetzte verstößt gilt immer was da drin steht ;)
Jepp.
Das kann man vertraglich regeln.
Aber du hattest in deinem erste Post geschrieben:
Wenn es über einen Händler ging, dann hast du normalerweise auch da 2 Wochen Rückgaberecht.
Und das kenne ich so nicht.
Kaum ein Händerl wird dir von sich aus 2 Wochen Rückgaberecht einräumen.
Und Deftknot hat auch nichts davon geschrieben das sowas vereinbart war/ist.

Also gehe ich von einem Standard-Kaufvertrag aus wie man ihn z.B. hier http://www.google.de/aclk?sa=l&ai=C4bEf ... CE&cad=rja runterladen kann.

Und da steht eben selten bis nie was von einem Rückgaberecht drin.
MfG

Volker
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon BMW Peter » 4. Mär 2014, 10:22

Ist doch jetzt auch egal.
Seit 6 Tagen besteht das Problem.
Spätestens am Montag hätte ich dem Verkäufer/Vermittler das Auto vor die Tür gestellt und den Vertrag gewandelt.
Also Deftknot, was ist denn nun ?


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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon Deftknot » 4. Mär 2014, 20:35

Ganz ruhig Peter, wurden in der Zeit ja auch ein paar Dinge geklärt. ;)
Fahrzeug wurde von der Dekra geprüft und ist kein Unfall-KFZ.
Die Heckklappe wird nachlackiert und neu justiert. Alle weiteren Mängel werden diese Woche noch auf Kosten des Verkäufers repariert und nachgebessert.
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon ScryX » 4. Mär 2014, 20:49

Wie ist seine Erklärung dazu wie die Schäden entstanden sind? Kommen ja nicht einfach so.
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon ScryX » 4. Mär 2014, 20:56

Hallo!
Wenn es über einen Händler ging, dann hast du normalerweise auch da 2 Wochen Rückgaberecht.
Und das kenne ich so nicht.
Kaum ein Händerl wird dir von sich aus 2 Wochen Rückgaberecht einräumen.
Und Deftknot hat auch nichts davon geschrieben das sowas vereinbart war/ist.

Also gehe ich von einem Standard-Kaufvertrag aus wie man ihn z.B. hier http://www.google.de/aclk?sa=l&ai=C4bEf ... CE&cad=rja runterladen kann.

Und da steht eben selten bis nie was von einem Rückgaberecht drin.
Naja also ich gehe davon aus, das wenn ich mir ein Auto gebraucht kaufe, mir auch Garantie dafür geben lasse und wenn ich Garantie bekomme, bekommt man normal auch das Rückgaberecht, man muss halt den Händler überzeugen und richtig Argumentieren wofür man es möchte, was natürlich auch automatisch das einfache Rückgaberecht bei nicht gefallen beeinhaltet. Einfach um mich selbst abzusichern.

Dafür musste ich aber auch einbussen beim Verhandeln des Preises machen und habe da nicht mehr groß verhandelt, habe Probefahrt gemacht, alle Gutachten und TÜV von vohrherigen Jahren bekommen, das Auto ist lückenlos Scheckheftgepflegt und alles funktionierte wie am ersten Tag, die Schaltung, das Lenken, die Sitze sind nicht durchgesessen usw usw und da hab ich selbst schon gemerkt der Preis is zwar bissel drüber aber mit den Absicherungen etc war es mir das wert, weil ich wusste was ich für mein Geld bekomme.
Ich wollte schon alles über das Auto wissen und es hatte echt ALLE Papiere, da hat nix gefehlt, sogar die Papiere von nem älteren Tüv wo es durchfiel weil was an der Frontscheibe war und die Reparatur dazu und wie es bei der Nachuntersuchung dann durch kam :D

Ich habe schon genau überlegt, was ich dem Händler sage usw um das zu bekommen was ich möchte :fuck:

Aber du hast recht es ist kein normalfall, aber wenn ein Auto wirklich in ordnung ist, dann steht dem eigendlich nix im wege, es sei denn der Händler ist selbst nicht von dem Auto überzeugt und verheimlicht vllt was oder ist nicht sicher alles darüber zu wissen.
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon Deftknot » 4. Mär 2014, 23:38

Wie ist seine Erklärung dazu wie die Schäden entstanden sind? Kommen ja nicht einfach so.
Der Erstbesitzer hat sich dazu geäußert. Einmal an einen Blumenkübel gefahren auf der Auffahrt und hinten war irgendwie ein Lackschaden wodurch die Heckklappe neu lackiert wurde. Danach wurde diese leider nicht passgenau angebaut wodurch es optisch den Eindruck macht der Wagen wäre verzogen. Dekra-Prüfer hat aber alles genau überprüft und grünes Licht gegeben. Chassis ist nicht verzogen.
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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon BMW Peter » 5. Mär 2014, 00:15

Ja O.K.,
ich bin da immer etwas ungeduldig.
Liegt wohl an meinem hohen Alter von 65 Jahren, da hat man nicht mehr soviel Zeit. :joint:


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Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag

Ungelesener Beitragvon ScryX » 5. Mär 2014, 00:26

Najo dann passts ja, ich finds nur ne frechheit das sie versucht haben dich übern Tisch zu ziehen und es versucht haben dich auf den Reperaturkosten sitzen zu lassen wenn du dich nicht gerührt hättest etc.
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