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Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 10:35
von Deftknot
Hallo liebe Community,
ich bräuchte mal euren Rat bezüglich eines KV, den mein Onkel abgeschlossen hat.
Es handelt sich hierbei um einen VW BJ 2004, welcher vor rund 1,5 Wochen gebraucht bei einem Händler aber von privat gekauft wurde. (Hoffe es ist ok, dass ich hier jetzt nicht von einem Polo spreche).
Der Wagen wurde leider nur Probe gefahren und hat keinen Gebrauchtwagencheck vorab erhalten.
Nun war er mal bei der Werkstatt meines Vertrauens und ich bin etwas geschockt. Bremsen vorne hinüber, Getriebe kurz vor Tod, Kat-Abdeckung klappert, Stoßstange vorne mehrfach gebrochen (Unfall), Heckklappe und Lichter nicht passgenau (vermuteter Unfall), Lenkung schwergängig und Scheinwerfer vorne leicht feucht.
Reperaturkosten zwischen 3500 und 4000 Euro. Soviel wurde fast für den Wagen bezahlt.
Der Wagen wurde keinesfalls als Unfallfahrzeug deklariert und hat vorne sicher und hinten mit großer Wahrscheinlichkeit mal etwas abbekommen!
Hole ihn erst später ab, daher habe ich noch kein genaues Bild der Schäden, aber wollte jetzt schonmal fragen ob es Möglichkeiten gibt vom KV zurückzutreten?
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 10:42
von Meyblaubaer
Bitte lies den Kaufvertrag, sollten diese Schäden darin nicht erwähnt sein, ist es ein leichtes zurück zu treten (Täuschung). Sollte es aber drin stehen (ich weis aber nicht ob ein "gekauft wie gesehen" ausreicht), wird es eher schwerer Nachzuweisen diese Mängel nicht gekannt zu haben.
Wobei, ich bin mir nicht sicher, die Sachmängelhaftung ja eigentlich greift, weil vom Händler gekauft. Allerdings bin ich mir nicht sicher wie es bei "Verkauf im Kundenauftrag" aussieht.
LG Sven
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 10:46
von Deftknot
Hey Sven,
danke für deine Antwort.
Ich kenne den KV auch nicht, habe mich lediglich angeboten seinen Wagen mal in die Werkstatt meines Vertrauens zum durchsehen zu bringen.
Werde mir den KV aber nochmal anschauen, kann mir aber nicht vorstellen, dass das da drin steht.
Gekauft wie gesehen gibt es eigentlich auch nicht:
http://kanzleiundrecht.wordpress.com/20 ... e-gesehen/
Der Wagen wurde wohl im Kundenauftrag verkauft.
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 10:50
von Meyblaubaer
Das mit dem gekauft wie gesehen hört sich ja mal gut an.
Sachmängelhaftung gibt es glaube ich bei "Verkauf im Kundenauftrag" nicht oder nur sehr beschränkt, kann sogar ganz ausgeschlossen werden.
Ich würde mal bei dem Händler anrufen, freundlich Nachfragen wie er gedenkt das Problem zu lösen, eventuell Vorbesitzer anrufen und fragen ob es ihm bekannt war, und wenn beide keinen Kopmpromiss zulassen das ding dem Händler vor die Tür stellen.
Ich persönlich finde es dreist, dass jeder sagen kann "Im Kundenauftrag" und sich somit aus der Affäre ziehen kann.
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 11:09
von px
Unfallschäden müssen m.E. zwingend angegeben werden, sonst ist der Vertrag ungültig. Denke, da habt ihr kein großes Problem.
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 11:11
von Nilz
Wenn keine Unfallschäden erwähnt wurden, einfach knallhart auf den Verdacht ansprechen, eine Rücknahme fordern und notfalls mit Anwalt drohen... Sollte eigentlich wirken

Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 11:17
von Deftknot
Ich hole den Wagen gleich ab und werde dann heute Abend einen genauen Überblick geben. Hoffe ich konnte bis dahin auch den KV einsehen!
Danke schonmal für eure Tipps! Das mit den Unfällen kann aber eigentlich nicht drin stehen. Das hätte mein Onkel gesehen bzw. erwähnt.
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 18:33
von Deftknot
So KFZ wieder zurück und Mängel wie beschrieben.
Habe mir das am Heck nochmal angeschaut und da stimmt wirklich kein Spaltmaß mehr. Die Karre ist so im Eck...
KV ist zwischen Privatleuten abgeschlossen und der Verkäufer hat angekreuzt dass das KFZ im Zeitraum seines Eigentums keinen Unfallschaden sowie weitere Beschädigungen hatte. Des Weiteren erklärt er, dass der Wagen im übrigen Zeitraum keinen Unfallschaden sowie Beschädigungen hatte.
Was haltet ihr davon?
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 18:44
von dio
Hm. Dann hat er den Unfall vorher gehabt, oder wie? Müsste man mal nachforschen! Was sagt der Verkäufer? Eventuell lohnt ein wenig "drohen" ja!
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 19:41
von ScryX
Wenn es über einen Händler ging, dann hast du normalerweise auch da 2 Wochen Rückgaberecht.
Zu den Schäden:
Getriebe kurz vor Tod, Stoßstange vorne mehrfach gebrochen - Das könnten versteckte Mängel sein!
Der rest sind keine versteckten Mängel die hätte man bei der Probefahrt feststellen können!
Da aber versteckte Mängel vorhanden sind und wegen diesen versteckten Mängeln somit der Verdacht auf einen Unfallwagen besteht und wenn kein Unfall bei kauf angegeben wurde, ist der Kaufvertrag nichtig und kann jederzeit angefochten werden!
Aber selbst wenn es kein Unfallwagen ist, er hat versteckte Mängel die anscheinend bei kauf nicht angegeben wurde und somit kannst den KV anfechten!
Komm vom Wirtschaftsgymnasium und mach grad ne Lehre zum Kaufmann ich kenn mich mit Kaufverträgen aus
Übrigens, versteckte Mängel sind Mängel die mit blosem Auge bei besichtigung nicht festgestellt werden können

Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 19:53
von ScryX
Wo ist die Stoßi eig gebrochen, sieht man des von außen? Wenn ja gehört die nicht zu den versteckten Mängeln.
Und wie lässt es sich schalten, merkt man da etwas von dem Getriebeschaden und du hättest es evtl. bei der Probefahrt merken können das da was nichit stimmt?
Wenn man da nämlich bei der Probefahrt etwas hätte merken können, sind es beides keine versteckten Mängel und du musst sehen das du ein Gutachten ran bekommst wo du bestätigt bekommst das es ein unfallfahrzeut ist, ansonsten hast keine Chance, dann gilt wirklich "gekauft wie gesehen".
Also wie gesagt, wenn man nichts davon festellen konnte bei Probefahrt, gilt das was bei mein 1. Post steht, dann Polo zurückgeben, wenn er nicht will ab zum Anwalt.
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 20:56
von TheSorrow
Gekauft wie gesehen gibt es schon, ein Ausschluss der Sachmangelhaftung kann aber angefochten werden. Einen Getriebeschaden kann man schließlich nicht sehen. Man kann ihn höchstens erahnen.
Somit sind solche Klauseln also erst mal rechtskräftig, wie geschrieben aber anfechtbar. Man muss nur beweise haben.
Bsp wären der Unfallschaden oder der Schimmel unter der neu aufgebrachten DDR Vintage Venyltapete.

Der 2 Wochen nach Kauf zum vorschein kommt.
Gekauft wie gesehen würde nämlich die arglistige Täuschung/verschwiegenen Mangel und damit die Sachmangelhaftung außer kraft setzen.
Damit dürfte der Vertrag Ungültig sein, sollte es wirklich ein Unfallschaden sein oder nciht ersichtliche oder erfühlbare Mangel. Das dürfte dann aber ein Gutachter feststellen, den man allein oder zusammen mit einem Anwalt ins Spiel bringen würde.
Ich würde den Händler aufsuchen, sicher wird der Händler da auch was verbrochen haben.
Hiezu ist auch das BGB §123 Abs.2 sehr interessant. Gehe ja mal davon aus, der Autohändler schaut sich ein Auto auch mal an ehe er es im Kundenauftrag verkauft.
Immerhin steht sein guter Ruf mit auf dem Spiel.
Wenn ich den § jetzt nämlich richtig interpretiere ist nicht mehr der alte KFZ Halter zuständig sonder der Dritte im Bunde. Der Händler der das Auto angeboten hat. Er ist immerhin der Fachmann der einen Schaden sehen MUSS.
Spätestens der ursprüngliche Halter sollte unter Androhung einer Anzeige wegen arglistiger Täuschung die einen Betrug darstellt einlenken und den Wagen gegen erstattung des vollen Kaufpreises abzüglich gefahrener KM plus Erstattung Zulassungskosten und 4% Zinsen p.A. zurücknehmen. Der Gutachter und die Anwaltskosten müsste er immerhin auch übernehmen, spätestens wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen sollte und er schuldig gesprochen wird.
Soll keien Rechtsberatung sein

Hab nur durch meien Beruf recht häufig mit Verträgen zu tun.
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 21:22
von ScryX
Sag ich doch

Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 21:26
von ScryX
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/m ... lruege.htm
Hier steht alles genau und klein drin
Also wie gesagt, Gutachten holn und anfechten.
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 23:12
von Deftknot
Kann derzeit nichts neues berichten, ausser das ich den Kontakt des Vorbesitzers habe und diesen morgen bezüglich der Fahrzeughistorie kontaktieren werde.
Vielen Dank für eure Tipps. Ich habe auch viel mit Verträgen zu tun und habe mir sowas in der Art bereits gedacht. Es ist aber immer schöner nochmal 2-3 andere Meinungen zu hören.
Es ist wohl auch so, dass der Verkäufer den Wagen privat genutzt hat, selber eine KFZ-Werkstatt hat und dort auch Fahrzeuge verkauft, aber immer als Privatperson. Geht sowas überhaupt? Er wäre doch eigentlich Händler wenn er auf dem Hof Wagen rund 10 Wagen stehen hat und diese verkauft, oder?
Werde mit meinem Onkel dahin und der Sache mal auf den Zahn fühlen. Wenn wir nicht zu einem Ergebniss kommen, nehmen wir den Wagen mit, direkt zur Dekra ein Gutachten machen und dann den Anwalt einschalten. (Rechtsschutz vorhanden). Ist Dekra für ein Gutachten ok?
Da bei einer etwaigen Kaufpreiserstattung ja die gefahrenen Kilometer abgezogen werden, würde ich gerne wissen wie hoch der Cent-Satz je Kilometer ist. Weiß das jemand? Und wie hoch sind die Zinsen üblicherweise?
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 23:31
von AMILO
Es ist wohl auch so, dass der Verkäufer den Wagen privat genutzt hat, selber eine KFZ-Werkstatt hat und dort auch Fahrzeuge verkauft, aber immer als Privatperson. Geht sowas überhaupt? Er wäre doch eigentlich Händler wenn er auf dem Hof Wagen rund 10 Wagen stehen hat und diese verkauft, oder?
es kommt immer drauf an !
wen der die autos kauft und direkt verkauft ist der ein händler .
aber er muss die autos in einem längerem zeit raum für sich behalten sogesagt der muss halt auch mit den autos rumfahren ca 2-3 wochen ,und erst dan kann er die verkaufen als privatperson ( und nicht als gewerbetreibender ( händler )
so wurde es mir erklärt vom einem bekannten der ein händler ist usw..
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 27. Feb 2014, 23:43
von Deftknot
Nice to know.
Aber rein von der Überlegung her kann ich mir nicht vorstellen, dass man 10 Autos auf dem Hof stehen hat, diese selber fährt und dann als Privatverkäufer auftritt.

Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 28. Feb 2014, 00:15
von TheSorrow
Kann ich mir persönlich auch nicht vorstellen. Dafür müsste er die Autos anfürsich an sich selbst verkaufen. Also mit seinem Privatvermögen erwerben, abschreiben geht ja nicht einfach. Egal wie er es machen würde, also abschreiben oder in die Firmenkasse greifen und damit zahlen, würde er ja Steuer hinterziehen.
Aber is ja jetzt reines spekulieren.
Wie hoch der Abzug is je km? Frag ich mich selbst
Müssten 4% p.A. sein. Kann sich natürlich geändert haben.
Kannst zur Dekra, GTÜ oder TÜV.
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 28. Feb 2014, 12:02
von BMW Peter
Ich würde aber deine Reihenfolge ändern !
Erst zum Anwalt, der beauftragt wenn nötig den Gutachter.
Sonst bezahlst du erstmal den Gutachter.
Re: Hilfe gesucht: Rücktritt vom Kaufvertrag
Verfasst: 28. Feb 2014, 15:56
von ScryX
Ich würde aber deine Reihenfolge ändern !
Erst zum Anwalt, der beauftragt wenn nötig den Gutachter.
Sonst bezahlst du erstmal den Gutachter.
Naja is so ein Gutachten teurer als ein Anwalt? :/
Ich würde erst das Gutachten machen lassen und es dennen aufn Tisch knallen und sagen was los ist, vllt reicht das schon und die geben nach und man kann sich den Anwalt sparen :/
Gilt aber nur wenn man keinen Schadensersatz geltend machen will, dazu würde ich dann schon mitn Anwalt sprechen.