Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Moin,
da ich mittlerweile mit dem tatsächlichen Kilometerstand durcheinander komme hatte ich selbst einmal versucht den Kilometerstand hochzusetzen, aber ohne Erfolg.
Ich hatte meinen alten Tacho mit 70tkm Laufleistung gegen einen gebrauchten mit FIS und lediglich 15tkm bei VW tauschen lassen.
Nun bin ich es langsam leid den Kilometerstand immer überschlagen zu müssen und möchte nun endlich wieder den tatsächlichen angezeigt haben.
ich will nichts schönigen, eher im Gegenteil, da der Kilometerstand ja steigt.
Jemand ne Idee womit/wo ich das machen kann ?
da ich mittlerweile mit dem tatsächlichen Kilometerstand durcheinander komme hatte ich selbst einmal versucht den Kilometerstand hochzusetzen, aber ohne Erfolg.
Ich hatte meinen alten Tacho mit 70tkm Laufleistung gegen einen gebrauchten mit FIS und lediglich 15tkm bei VW tauschen lassen.
Nun bin ich es langsam leid den Kilometerstand immer überschlagen zu müssen und möchte nun endlich wieder den tatsächlichen angezeigt haben.
ich will nichts schönigen, eher im Gegenteil, da der Kilometerstand ja steigt.
Jemand ne Idee womit/wo ich das machen kann ?
Polo 9N Comfortline 1.4/75 PS
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Das lässt du am besten auch dort machen, wo du ihn einbauen hast lassen, nämlich bei deinen
Oder du kennst in deiner Umgebung jemand, der einen VAGCOM hat und sich damit auskennt.
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Jo,
das hatte ich auch versucht, aber damals meinten Sie, und da hatten Sie auch recht, dass Sie das aus rechtlichen Gründen nicht dürften und wegen der Kilometerleistung von 15 tkm nicht könnten.
Die Rechtsprechung hat ja aber mittlerweile klargestellt, dass eine Wiederherstellung des tatsächlichen ( i.d.R. höheren ) Kilometerstandes sehrwohl legal sei.
Dann muss ich die nochmal bearbeiten
das hatte ich auch versucht, aber damals meinten Sie, und da hatten Sie auch recht, dass Sie das aus rechtlichen Gründen nicht dürften und wegen der Kilometerleistung von 15 tkm nicht könnten.
Die Rechtsprechung hat ja aber mittlerweile klargestellt, dass eine Wiederherstellung des tatsächlichen ( i.d.R. höheren ) Kilometerstandes sehrwohl legal sei.
Dann muss ich die nochmal bearbeiten
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Muss euch enttäuschen... Weder noch VAG-COM können das!!
Es sei denn der Kilometerstand ist unter 100km!
Schade das du etwas weit weg wohnst!
Ich hätte es dir fix einstellen können!
Es sei denn der Kilometerstand ist unter 100km!
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
ich kann das machen, kannst mir den Tacho auch per Post schicken
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Das das in Deutschland verboten ist ist dir bekannt oder ?
Gruß
Dirk
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Ich weiß ja nicht, was daran illegal sein soll, den echten Kilometerstand im Tacho einzustellen. Er verschafft sich dadurch keinen Vorteil im Sinne vom Wert des Fahrzeugs.
MfG Flo
MfG Flo
Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
so seh ich das auch. hochsetzen der km ist ja nicht so tragisch wie das herabsetzen.
naja ne referenz zum km-stand im tacho bietet ja auch das msg.
naja ne referenz zum km-stand im tacho bietet ja auch das msg.
Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Rührung waagerecht nach hinten abfließen
TEMPUS FUGIT
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
War das nicht mal so geregelt, selbst wenn man den tatsächlichen km-stand herabsetzt, müsse man das beim Verkauf lediglich angeben, dann ist man auf der sicheren seite? Aber ganz ehrlich, wo das Problem liegen soll, den wirklichen km-Stand wiederherzustellen, kann ich nicht nachvollziehen.
Man umgebe mich mit Luxus. Auf das Notwendigste kann ich verzichten. (Oscar Wilde)
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
@Dirk: Das stimmt nicht, ich täusche niemanden arglistig über die Laufleistung eines Fahrzeugs, jeder Tachodienst würde sich sonst bei Reparaturarbeiten strafbar machen. Informier dich bitte besser.
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Tachomanipulation jetzt strafbar
Nach bisherigem Recht war die Veränderung des Tachometers nur dann als Betrug § 263 StGB strafbar, wenn damit ein Käufer über den tatsächlichen Kilometerstand eines KFz getäuscht werden sollte, etwa um einen höheren Kaufpreis zu erzielen.
Die Veränderung des Kilometerstandes selbst war nicht strafbar. Demgemäß hatten sich in den letzten Jahren Gewerbetreibende darauf spezialisiert, gegen entsprechende Bezahlung den Stand des Wegstreckenzähler (Tachometer) wunschgemäß zu verändern.
Dem wurde nun durch die Einführung des § 22 b Straßenverkehrsgesetz (Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern) ein Riegel vorgeschoben.
Strafbar macht sich nunmehr, wer Tachometer manipuliert. Dies gilt sowohl für elektronische als auch mechanische Tachometer. Darüber hinaus ist auch die Vorbereitung einer solchen Tachomanipulation durch Herstellen, Verkauf oder Überlassen entsprechender Computerprogramme strafbar.
Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Quelle : http://www.kanzlei-breidenbach.de/Tacho ... 431.0.html
------
§ 22b Straßenverkehrsgesetz
Zum § 23 StVG
Stand 14.08.2005
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden."
Quelle : http://www.fahrerlaubnisrecht.de/StVG/StVG22b.htm
So und jetzt kommst du
Nach bisherigem Recht war die Veränderung des Tachometers nur dann als Betrug § 263 StGB strafbar, wenn damit ein Käufer über den tatsächlichen Kilometerstand eines KFz getäuscht werden sollte, etwa um einen höheren Kaufpreis zu erzielen.
Die Veränderung des Kilometerstandes selbst war nicht strafbar. Demgemäß hatten sich in den letzten Jahren Gewerbetreibende darauf spezialisiert, gegen entsprechende Bezahlung den Stand des Wegstreckenzähler (Tachometer) wunschgemäß zu verändern.
Dem wurde nun durch die Einführung des § 22 b Straßenverkehrsgesetz (Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern) ein Riegel vorgeschoben.
Strafbar macht sich nunmehr, wer Tachometer manipuliert. Dies gilt sowohl für elektronische als auch mechanische Tachometer. Darüber hinaus ist auch die Vorbereitung einer solchen Tachomanipulation durch Herstellen, Verkauf oder Überlassen entsprechender Computerprogramme strafbar.
Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
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------
§ 22b Straßenverkehrsgesetz
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Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden."
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Gehts dabei nicht drum, dass der Tacho im Prinzip "ausgeschaltet" wird, also garnicht mehr zählt? Oder er langsamer km zählt? So hab ich das jetzt verstanden.
Also gehts dabei einfach darum, den Tachostand nach unten zu manipulieren. Ich denke nicht, dass man dafür bestraft werden kann, den Tachostand wieder wahrheitsgemäß wieder herzustellen, da man im vorhergegenden Fall ja im Prinzip bescheißen würde, da der Tachostand ja deutlich niedriger wäre als der tatsächliche.
Also gehts dabei einfach darum, den Tachostand nach unten zu manipulieren. Ich denke nicht, dass man dafür bestraft werden kann, den Tachostand wieder wahrheitsgemäß wieder herzustellen, da man im vorhergegenden Fall ja im Prinzip bescheißen würde, da der Tachostand ja deutlich niedriger wäre als der tatsächliche.
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Es geht um jegliche Manipulation deswegen wandern die ganzen Firmen ja aus Deutschland aus die sowas anbieten.
Bei uns ist es Holland wo das noch erlaubt ist und es gibt deutsche Firmen die da ihre Tätigkeit ausüben.
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
http://www.kremer-legal.com/2006/06/27/ ... -strafbar/
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 58905.html
Zitat BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1589/05 - :
"...Diese Auslegung wird durch die Gesetzesmaterialien gestützt. Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels (vgl. Protokoll der 182. Sitzung des Deutschen Bundestags, 15. Wahlperiode, S. 17245 A; Protokoll der 813. Sitzung des Bundesrats, S. 287 B) und ist im Hinblick auf diesen Regelungszweck auszulegen...."
Nicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen/tatsächlichen Kilometerstandes, das hatte ich aber auch schon oben geschrieben ! Wenn das was ich vorhabe nicht legal wäre, dann hätte ich hier wohl kaum gefragt
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 58905.html
Zitat BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1589/05 - :
"...Diese Auslegung wird durch die Gesetzesmaterialien gestützt. Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur, unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels (vgl. Protokoll der 182. Sitzung des Deutschen Bundestags, 15. Wahlperiode, S. 17245 A; Protokoll der 813. Sitzung des Bundesrats, S. 287 B) und ist im Hinblick auf diesen Regelungszweck auszulegen...."
Nicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen/tatsächlichen Kilometerstandes, das hatte ich aber auch schon oben geschrieben ! Wenn das was ich vorhabe nicht legal wäre, dann hätte ich hier wohl kaum gefragt
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Du musst das mal von der anderen Seite sehen.
Egal was der Tachopfuscher dir einstellt er kann nie zu 100% garantieren das seine Leistung nicht missbraucht wird.
Er kann dir den Tacho auf 0 km setzen und du machst dir selber den aktuellen KM-Stand ( mit VAG COM z.b. ) rein das wäre die sinnvollste Alternative.
Egal was der Tachopfuscher dir einstellt er kann nie zu 100% garantieren das seine Leistung nicht missbraucht wird.
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Das ist schon richtig, nur kann man doch auch nicht immer davon ausgehen, dass jeder Mensch immer nur etwas Verbotenes vorhat.
Denn das Urteil des BVerfG zielt ja gerade darauf ab den redlichen Bürger zu schützen, wenn er eben nicht missbräuchlich lediglich den ursprünglichen und tatsächlichen Kilometerstand wiederhergestellt haben möchte.
Einem Tachojustierer der damit nur Geld verdienen möchte ist es im Endeffekt wahrscheinlich eh egal, ob das was er tut legal ist, oder eben nicht.
Aber zum Glück gibt es ja auch noch mehr als genug Menschen die nicht der dunklen Seite verfallen sind, wenn es auch manchmal anders scheinen mag.
In diesem Sinne
Denn das Urteil des BVerfG zielt ja gerade darauf ab den redlichen Bürger zu schützen, wenn er eben nicht missbräuchlich lediglich den ursprünglichen und tatsächlichen Kilometerstand wiederhergestellt haben möchte.
Einem Tachojustierer der damit nur Geld verdienen möchte ist es im Endeffekt wahrscheinlich eh egal, ob das was er tut legal ist, oder eben nicht.
Aber zum Glück gibt es ja auch noch mehr als genug Menschen die nicht der dunklen Seite verfallen sind, wenn es auch manchmal anders scheinen mag.
In diesem Sinne
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Ach Dirk...war schon jemand bei Dir und hat Dir deine 30cm langen Küchenmesser weggenommen? Das sind gefährliche Gegenstände, du könntest jemanden schwer verletzen... Alleine die Möglichkeit hats noch nie gemacht...
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 09.05.2006 festgestellt, dass Herstellung und Bereitstellung von Software, die der Reparatur und Justierung von Tachos dient, nicht unter die Strafvorschrift des § 22b Abs. 1 Nr. 3 StVG fällt (BVerfG, Beschluss v. 09.05.2006 - Az: 2 BvR 1589/05 = Pressemitteilung, Volltext).
Hintergrund der Entscheidung ist der zum 18.08.2005 in Kraft getretene § 22b Abs. 1 Nr. 1 StVG, der das Manipulieren von Tachos (”Verfälschung der Messung eines Wegstreckenzählers”) bei KFZ jeglicher Art unter Strafe stellt. Über § 22b Abs. 1 Nr. 3 StVG macht sich dabei auch derjenige strafbar, der zur Begehung dieser Straftaten bezweckte Computerprogramme hergestellt, verschafft, feilhält oder anderen überlasst.
Nach dem Beschluss des BVerfG dient § 22b StVG der vorbeugenden Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels. Daher liege ein strafbares Verfälschen nur dann vor, wenn der Tachostand so geändert werde, dass er nicht mehr die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs wiedergibt. Deshalb sei es bei der Strafbarkeit des Software-Anbieters nicht ausreichend, dass die Software lediglich zur Begehung einer solchen Straftat geeignet ist. Vielmehr müsste mit dem Wortlaut der Norm eine solche bewusste Verfälschung des Tachostands gerade der Zweck der Software sein, es müsse sich also um “Verfälschungssoftware” handeln.
Um eine solche “Verfälschungssoftware” handele es sich aber dann nicht, wenn die Software dazu hergestellt wurde, auf den Tacho zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration einzuwirken. Diese Handlungen zielten anders als die Verfälschung gerade auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs. Deshalb sei die Herstellung und Bereithaltung solcher Reparatursoftware nicht vom Schutzbereich des § 22b Abs. 1 StVG erfasst, mag die Software vom Benutzer auch missbräuchlich zur Verfälschung verwendet werden können.
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 09.05.2006 festgestellt, dass Herstellung und Bereitstellung von Software, die der Reparatur und Justierung von Tachos dient, nicht unter die Strafvorschrift des § 22b Abs. 1 Nr. 3 StVG fällt (BVerfG, Beschluss v. 09.05.2006 - Az: 2 BvR 1589/05 = Pressemitteilung, Volltext).
Hintergrund der Entscheidung ist der zum 18.08.2005 in Kraft getretene § 22b Abs. 1 Nr. 1 StVG, der das Manipulieren von Tachos (”Verfälschung der Messung eines Wegstreckenzählers”) bei KFZ jeglicher Art unter Strafe stellt. Über § 22b Abs. 1 Nr. 3 StVG macht sich dabei auch derjenige strafbar, der zur Begehung dieser Straftaten bezweckte Computerprogramme hergestellt, verschafft, feilhält oder anderen überlasst.
Nach dem Beschluss des BVerfG dient § 22b StVG der vorbeugenden Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels. Daher liege ein strafbares Verfälschen nur dann vor, wenn der Tachostand so geändert werde, dass er nicht mehr die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs wiedergibt. Deshalb sei es bei der Strafbarkeit des Software-Anbieters nicht ausreichend, dass die Software lediglich zur Begehung einer solchen Straftat geeignet ist. Vielmehr müsste mit dem Wortlaut der Norm eine solche bewusste Verfälschung des Tachostands gerade der Zweck der Software sein, es müsse sich also um “Verfälschungssoftware” handeln.
Um eine solche “Verfälschungssoftware” handele es sich aber dann nicht, wenn die Software dazu hergestellt wurde, auf den Tacho zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration einzuwirken. Diese Handlungen zielten anders als die Verfälschung gerade auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs. Deshalb sei die Herstellung und Bereithaltung solcher Reparatursoftware nicht vom Schutzbereich des § 22b Abs. 1 StVG erfasst, mag die Software vom Benutzer auch missbräuchlich zur Verfälschung verwendet werden können.
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
allgemein is es doch verboten in Deutschland über Tachojustierung zu Reden sofern keine Erlaubnis vorliegt
auserdem gehts eh nur 100% mit Monometer Tachos die VDO sind wieder ne geschichte für sich
Tachojustierung von Privat oder nicht Lizensierten Personen is so oder so Verboten von dem her...
Regelt das per PN oder lasst es der Rest führt eh zu nix
auserdem gehts eh nur 100% mit Monometer Tachos die VDO sind wieder ne geschichte für sich
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Re: Kilometeranzeige im Tacho hochsetzen nach Tachotausch
Und damit wieder Das Anliegen ds Threaderstellers ist, soweit ich weiß, noch nicht behoben. Also: Bühne frei!...Regelt das per PN oder lasst es der Rest führt eh zu nix
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