getönte scheiben für vorne

Folien aller Art, Scheibentönung, Fluten & Co.


dubu
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon dubu » 19. Okt 2009, 14:17

Ich hab grad mal gegooglt und folgendes zum Scheiben-Fluten gefunden:


Zitat:
Folie für vorne ist gar nicht erlaubt, da dadurch die scheibe im notfall nicht durch die insassen zerstört werden kann. Bei Lack ist das kein Problem und daher erlaubt.

Frontscheibe: 25%
vordere Seitenscheiben: 30%
Rest theoretisch bis 100% (aber wer will schon einen LKW)
Empfehlung für den Rest so ca. 50-70%

Die TÜV Eintragung wird summasumarum bei 150,- EUR liegen

Gruß Dustin

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bmgf
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon bmgf » 19. Okt 2009, 14:31

Ich glaube laut STVZO müssen die Scheiben,die im Sichtfeld des Fahrers liegen eine Lichtdurchlässigkeit von 70% haben. Deswegen ist eine nachträgliche Tönung nicht explizit verboten. ;)
Aber jetzt evtl. durch das Urteil schon. Vllt. wird genau dieser Fall wirklich ein Musterfall für diesen Sachverhalt bzw. schließt die Lücke in der Formulierung in der StVZO. :)
HBCC


tgroesschen
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon tgroesschen » 19. Okt 2009, 15:06

Da die meisten Scheiben ab Werk getönt sind, erübrigt sich die %te Diskussion ;)
Grüße aus Hessen :)
Thorsten

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Hotte
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon Hotte » 19. Okt 2009, 15:11

Da die meisten Scheiben ab Werk getönt sind, erübrigt sich die %te Diskussion ;)

Das wiederspricht sich aber mit dem hier:
„Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein“.
Denn wenn die von Werk aus getönt sind,sind die auch nich "klar". ;)
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bmgf
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon bmgf » 19. Okt 2009, 16:40

Doch Jörg, du musst den Staat nur verstehen:

"Klar" ist alles, was bis 30% Tönung geht. ;)
HBCC


Hotte
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon Hotte » 20. Okt 2009, 09:36

Doch Jörg, du musst den Staat nur verstehen:

"Klar" ist alles, was bis 30% Tönung geht. ;)
Was für mich wieder bedeuten würde, Folie ist erlaubt. :D (sofern die mehr als 70% Licht durchläßt)
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kendall
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon kendall » 20. Okt 2009, 09:59

Was für mich wieder bedeuten würde, Folie ist erlaubt. :D (sofern die mehr als 70% Licht durchläßt)
Folie ändert das Bruchverhalten der Scheiben und ist vorne auf gar keinen Fall erlaubt, auch nicht wenn sie glasklar ist.
Egal wie lange Ihr diskutiert hier, es wird nicht legaler :haha:
Außerdem kann ich die Rennleitung schon verstehn, hier fahrn genug Spinner rum mit Komplettverspiegelung; ist glaube ich ein besch...enes Gefühl wenn Du gar nicht reingucken kannst: der Typ aufm Fahrersitz könnte auch in aller Ruhe mit gezogener Plemme da sitzen...
Fluten war mir zu teuer, sonst wär ich mit meinem Ibi auch mit 30% vorne rumgefahren, aber Karre 2 Tage vor Ort lassen und ~600€ fand ich zu heftig. Ist aber in Duitsland die einzige legale Lösung; die Lichtdurchlässigkeit der Scheiben wird dann vom TÜVmann mittels Spektrometer in ner Einzelabnahme bestimmt, das kostet halt...
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tgroesschen
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon tgroesschen » 20. Okt 2009, 10:03

Es gab mal ne Firma, die hat eine klare Folie für die Frontscheibe hergestellt, Thema Brücken Steineschmeisser,
die das eindringen in den Fahrgastraum verhindert.

Selbst das ist nicht zugelassen worden....

Ich hoffe, du meinst mit Plemme - Knarre - Pistole und nicht das, wonach es sich anhört ;) Da sind mir
die verspiegelten Scheiben dann doch lieber :haha:
Grüße aus Hessen :)
Thorsten

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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon L{}Ky » 30. Apr 2011, 21:15

Folie ist auf den vorderen seitescheiben schon zu lässig! je doch nur im nicht sichtrelevanten bereich. sprich oberer und unterer rand der vorderen seitenscheiben. und das ganze gibts auch noch mit ABE.

habe die folie schon oft aufgebracht, lässt sich gut verarbeiten.


infos zur folie unter:
http://www.cfc.de/wb/html/produkt_autog ... tyling.php
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon Skyther » 30. Apr 2011, 21:24

:wlkikiv: :asbach:
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L{}Ky
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon L{}Ky » 30. Apr 2011, 22:12

und wo ist das prob???
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Perle1981

Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon Perle1981 » 30. Apr 2011, 23:57

Hallo ihr Lieben!
Hatte meine Frontscheiben bei meinem vorherigen Auto Golf III auch mit Folien abgedunkelt. Sah echt super aus. In Kassel war das alles kein Problem. Beim TÜV immer mit runtergelassenen Scheiben aufgetaucht und gut war's. Als ich dann nach Mittelhessen gezogen bin, sah das ganz anders aus! Polizeikontrolle. Da hat auch kein Fraurnbonus geholfen! Musste die Folien vor Ort abziehen, da mir sonst das Auto stillgelegt worden wäre. Das hat mal richtig weh getan. Also lass lieber die Finger davon. Denn wenn du Pech hast, musste eine deftige Strafe zahlen.
Grüße


com943
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon com943 » 1. Mai 2011, 23:34

Hi Leute, muss auch mal meinen Senf dazu geben ;),
nen bekannter von uns hier aus der gegend hat in seinem Passat 3bg vorne eine Chromolux Folie drin und ist auch eingetragen.

Die Folie war vom vorgänger angebracht worden da dieser sehr Lichtempfindlich war mit seiner haut, er hat das Auto gekauft und die Folie drin gelassen da sie eingetragen war.
Ihn hat natürlich die Polizei angehalt und er sollte die Folie entfernen trotz Eintragung in den Papieren, er hat dies dan nicht getan und ist vor gericht gegangen und hat den Prozess gewonnen da diese Folie schon vom Vorbesitzer eingetragen war und somit nicht entfernt werden muss.

Was soll man nun glauben :???: die einen sagen so und die anderen so, gibt es denn nun eine definitive Rechtslage oder gibt es immer noch lücken?
Nichts ist umsonst, selbst der Tod kostet das Leben!!!!

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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon fLaVa » 2. Mai 2011, 08:21

Com... des ist Deutschland.. hast du nen Richter, der dich mag (warum auch immer), dann kommste durch...
Mag er dich nicht, weil ihm dein Aussehen oder irgendetwas nicht passt, hast du schon verloren...

Naja... wär doch langweilig, wenns gerecht wär oder ? :P
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Hotte
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon Hotte » 2. Mai 2011, 08:40

Es ist gesetzlich geregelt um wieviel Prozent die vorderen Scheiben getönt sein dürfen und selbst wenn die Chromolux da eingetragen sein sollten, illegal is das trotzdem und derjenige, der das eingetragen hat muß dann auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon com943 » 2. Mai 2011, 14:48

Seid dem er den Gerichtsbeschluss schriftlich hat sagen die :polizei: nix mehr zu den scheiben und sagen alles ok :meschugge:
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon L{}Ky » 3. Mai 2011, 17:59

Hi Leute, muss auch mal meinen Senf dazu geben ;),
nen bekannter von uns hier aus der gegend hat in seinem Passat 3bg vorne eine Chromolux Folie drin und ist auch eingetragen.

Die Folie war vom vorgänger angebracht worden da dieser sehr Lichtempfindlich war mit seiner haut, er hat das Auto gekauft und die Folie drin gelassen da sie eingetragen war.
Ihn hat natürlich die Polizei angehalt und er sollte die Folie entfernen trotz Eintragung in den Papieren, er hat dies dan nicht getan und ist vor gericht gegangen und hat den Prozess gewonnen da diese Folie schon vom Vorbesitzer eingetragen war und somit nicht entfernt werden muss.

Was soll man nun glauben :???: die einen sagen so und die anderen so, gibt es denn nun eine definitive Rechtslage oder gibt es immer noch lücken?
wenn der richter das so zu lässt und er das schriftlich hat ist das ok. doch eigentlich bräuchte er einen ärztliche atest wie der vorbesitzer bzgl. lichtempfindlichkeit.


da dieses in nicht zulässig ist, wie es schon gesagt worden ist!
zu mindest die vollverklebten scheiben an den seiten vorne nicht.

ausnahme für vordere seitenscheiben ist da nur eine teilbeklebung im nicht sicht relevanten bereich, muß aber auch genehmigt sein. oder die scheiben fluten, wobei man dann klare scheiben nehmen sollte. da um die 25% (wenn mich nicht alles täuscht) gesamttönung nur erlaubt sind, muß aber auch wieder abgenommen werden!
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rocketralf
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Re: getönte scheiben für vorne

Ungelesener Beitragvon rocketralf » 14. Jul 2011, 17:57

Versuch mal mit ner getönten Frontscheibe nachts zu fahren. Da sieht man garnichts. Das merk man doch schon wenn man mit getönten Heckscheiben nachts einpark, zumindest wenn man ne dunkle Tönung hat.

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