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getönte scheiben für vorne
Verfasst: 18. Okt 2009, 20:51
von polofreak84
http://www.volkswagen.com/br/pt/modelos ... -sel4.html
in brasilien gibts per sonderausstattung rundum getönte scheiben
kann irgendwer die teilenummern organisieren ????

Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 18. Okt 2009, 21:00
von silke
Die sind aber bei uns nicht zugelassen Leider.da haste ein Problem mit

wird dann sehr Teuer

Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 18. Okt 2009, 21:09
von Typhoon
Also laut ETKA gibt es für vorne keine getönten Scheiben, weder bei Uns noch Japan noch Brasilien.
Aber mal im ernst, dafür wirste keinen TÜV bekommen und nur STress haben mit den Grün Weißen
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 18. Okt 2009, 22:00
von polofreak84
naja das is mir eher noch egal !!!
Bei uns hats irgendwie jeder
und solange es originale scheiben sind wärs mir das risiko wert
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 18. Okt 2009, 22:14
von Typhoon
Die Scheiben werden aber über keinerlei Prüfzeichen. Daher wirst du garantiert diese Scheiben nicht einfach fahren können. Jeder Polizeibeamter und TÜVler wird dir wenn du Pech hast den Wagen gleich stilllegen.
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 01:45
von blackGTI
Mit viel Glück und Verstand ist es evtl. möglich. Habe mich auch schon damit beschäftigt und in den Tiefen des Internets folgenden Sachverhalt gefunden:
Jemand aus Deutschland, extrem nies-empfindlich bei Sonne (jeder weiss wie störend es ist beim Fahren 4-5 Mal hintereinander zu Niesen) hat im Urlaub in den USA einen Mietwagen mit rundum getönten Scheiben gefahren und stellte fest dass er nicht mehr so oft niesen musste. Darauf hin ist er zum Arzt, dort wurde es weiter untersucht und er bekam vom Arzt einen Atest dass das Niesen bei dieser Person aufgrund von rundum getönten Scheiben deutlich weniger wird.
Damit ist diese Person zum TÜV gegangen und hat die Erlaubnis bekommen am Fahrzeug ALLE Scheiben tönen zu dürfen. Allerdings mir der Auflage, dass sonst kein anderer mehr mir dem Fahrzeug fahren darf.
Das sollte doch mal ein Versuch Wert sein, wenn man einen guten Arzt kennt.
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 07:59
von sloi
So jetzt mal für alle die hr vorderen Scheiben LEGAL getönt haben wollen. Geht auf Maboglas.de . Dort habe ich damals auch meine Scheiben vom Golf 3 getönt gehabt. Und es fährt ein Silberner BMW in der Tuning-szene rum mit orangenen Scheiben. Der Preis ist nicht ganz billig aber wahrscheinlich einfacher als Scheiben aus Brasilien zu organisieren?!!
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 08:16
von Lampe
Wobei sich die Story mit dem Arzt recht abenteuerlich anhört
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 08:22
von Mitchel
Bei mir in gegend fährt nen Golf 3 mit rundum verspiegelten Scheiben rum.
Der wurde schon von den grünen angehalten und durfte dann aber weiterfahren (ja ich habs gesehen).
Also machbar muß es ja irgendwie sein

Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 08:58
von Lampe
Steht ja auf der Seite dass man dort mit Tüv Sondereintragung das bekommt
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 09:02
von TK
Soweit mich nicht alles täuscht ist es eintragungsfähig, ob es jemand einträgt oder nicht ist noch eine ganz andere Sache, wenn die Scheiben des Autos ab Werk getönt wären. Bei uns im Gewerbegebiet gab es mal einen Schrauber der auf Ami-Kisten spezialisiert war und da es die Scheiben seines Dodge Ram, den er aus den USA importiert hatte, ab Werk getönt waren hat es der TÜV hier auch eingetragen.
Um zu der Arztgeschichte noch kurz was zu sagen, es wird wohl einfacher sein dem Arzt zu erzählen das die Augen sehr lichtempfindlich sind und dadurch die Blendung durch die tief-/schrägstehende Sonne vermindert werden kann.
Ich bin gespannt was bei der ganzen Aktion rumkommt

Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 09:37
von terrafox2
was soll dabei rumkommen, ausser das es illegal und nicht eintragungsfähig ist?
Die vorgeschriebene Höchsttönung in den vorderen Seitenscheiben von etwa 30% ist doch schon bei den meisten Serienfahrzeugen erreicht...würde also bedingen, das jede Scheibe mit einer nachträglichen Tönung bauartgenehmigt und begutachtet worden ist...
zur Auflagengeschichte sag ich mal nichts...was ist denn z.B. bei Dunkelheit?....das trägt Dir hier niemand ein- und wenn ist die Eintragung illegal also nichtig. Außerdem müsste man mal überlegen, ob derjenige dann überhaupt in der Lage ist, gefahrlos am Straßenverkehr teilzunehmen - könnte also auch nach hinten losgehen
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 11:37
von tgroesschen
Gerade heute in der Presse:
Gericht: Getönte Folien auf Seitenscheiben verboten
Die von Auto-Tunern gerne verwendeten dunkel getönten Folien haben auf den vorderen Seitenscheiben nichts zusuchen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und die Klage eines Autobesitzers zurückgewiesen (Az: 1 A 322/07). Das Anbringen von Folien an den vorderen Seitenscheiben sei nicht vorschriftsmäßig, heißt es in der jetzt bekanntgewordenen Entscheidung. Denn nach der Straßenverkehrsordnung müssen „Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein“. Dass der TÜV die Folien nicht beanstandet habe, spiele keine Rolle.
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 13:51
von bmgf
Sowas nennt man dann wohl eindeutig einen Präzedenzfall.

Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 13:58
von Hotte
klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein“.
Wobei lichtdurchlässig ohne ne Angabe wieviel Licht durchkommen muß auch nich wirklich Sinn macht.

Wenn nur noch 1% Licht durchkommt sind die ja trotzdem "lichtdurchlässig".

Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 14:01
von tgroesschen
Es steht aber auch "klar" dabei. Das heist für mich, nix mit Tönung.
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 14:04
von Hotte
Mmh is ne serienmäßige Colorverglasung dann nich erlaubt?

Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 14:07
von dubu
Ich kenne das nur so das es grundsätzlich verboten ist aaaber wenn man die scheiben fluten lässt ich glaub bis 35% ist es legal , kann da wer was zu sagen?
Gruß Dustin
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 14:07
von bmgf
Gut, das oben gepostete ist ja nicht das Urteil sondern lediglich die Zusammenfassung für den Print.
Es wäre jetzt interessant, das gesamte Urteil zu Gesicht zu bekommen.
Re: getönte scheiben für vorne
Verfasst: 19. Okt 2009, 14:10
von Hotte
Ich glaube laut STVZO müssen die Scheiben,die im Sichtfeld des Fahrers liegen eine Lichtdurchlässigkeit von 70% haben. Deswegen ist eine nachträgliche Tönung nicht explizit verboten.
