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Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 14. Apr 2011, 09:25
von peda2k
hey leutz

ich hab mir die MAM7-8017 ww-801 von nem kollegen gekauft.

Gutachten sagt: Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse1/2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen

Plastikverbreiterung kommt nun gar net in frage und die Kotflügen ziehn wäre wohl die letzte Maßnahme

besteht die chance das ich die auch so eingetragen bekomm? oder sollt ich es gar nicht erst versuchen? Gibts möglicherweise noch andere möglichkeiten?

Re: Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 14. Apr 2011, 09:33
von Maces
Wie weit steht deine Lauffläche denn über die Radhäuser hinaus. Wenn du einen schmaleren Reifen wählst bleibst du dann mit der Lauffläche im Radkasten? (Hierbei wird wahrscheinlich eine Einzelabnahme fällig für die du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers bräuchtest)

Re: Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 14. Apr 2011, 11:29
von bmgf
Das steht erstmal pauschal in jedem Gutachten. Hast du die Felgen denn schonmal drauf gehabt? Und die genauen Maße wäre hilfreich um zu wissen ob es theoretisch passen würde...

Re: Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 14. Apr 2011, 13:21
von px
Das steht da in der Tat immer drin, auch wenn man Trennscheiben drauf hat :D Soll heißen: Die Abdeckung der Lauffläche muss gewährleistet sein. Wenn das nicht der Fall ist, eben durch Bearbeitung der Radkästen etc.

Re: Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 17. Apr 2011, 20:34
von Tappi
das ist wohl Ermessenssache des Prüfers
Ja,ich weiß das es eine genaue Vorschrift gibt,aber meist schaut der Prüfer nur an der Seite lang

Zur Not tieferlegen


Bei unserem sind 8x18 ET 35 so eingetragen worden

Re: Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 18. Apr 2011, 10:10
von Habi-NRW
Heutzutage muss die gesamte Lauffläche abgedeckt sein. Das heisst also; hat man eine breite Felge, auf dem sich der Reifen sehr stark zieht, muss das Profil komplett abgedeckt sein, die Flanke kann und darf aussen über stehen.
Das heisst, das das hier:
Bild
durchaus erlaubt ist, sofern natürlich nix schleift.

Re: Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 18. Apr 2011, 13:02
von Tappi
das mit der abgedeckten Lauffläche war früher mal

Mittlerweile muß der ganze Reifen abgedeckt sein,nicht nur die Lauffläche

Re: Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 18. Apr 2011, 13:51
von PLaYa
genau weil die neuen autos nach ner eu norm geprüft worden sind :)

alte wie z.b nen golf 2 oder so da ist es noch erlaubt weil die nach ner anderen richtlinie geprüft wurden!

Re: Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 18. Apr 2011, 17:02
von TeeGee
hey leutz

ich hab mir die MAM7-8017 ww-801 von nem kollegen gekauft.

...

besteht die chance das ich die auch so eingetragen bekomm? oder sollt ich es gar nicht erst versuchen? Gibts möglicherweise noch andere möglichkeiten?
Sollte man sowas nicht klären, BEVOR man sich die Dinger kauft? :hmhm:

Re: Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 18. Apr 2011, 18:28
von Habi-NRW
das mit der abgedeckten Lauffläche war früher mal

Mittlerweile muß der ganze Reifen abgedeckt sein,nicht nur die Lauffläche
Ach, ist das so!?

Wieder was gelernt :hä:

Re: Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 18. Apr 2011, 19:56
von Tappi
Um welche Räderkombination geht es überhaupt ?

Wie schon gesagt,8X18 ET 35 mit 215/35/18 und SP-FW ab Werk sind bei mir so eingetragen worden

Ich würde es versuchen und einfach hinfahren.Freigängig sollten sie aber schon sein

Re: Abdeckung der Reifenlaufflächen

Verfasst: 19. Apr 2011, 08:00
von 85GSX
Bei mir genauso (8x17, ET35, 215/40). Und wenn es der erste Prüfer nicht einträgt, fährt man halt zum Nächsten. Bei meinem Moped habe ich schon mal 7 TÜV-Stellen angefahren, bis es mir der Achte dann eingetragen hat! Man darf einfach nicht aufgeben.