Ungelesener Beitragvon chris9n » 7. Jul 2006, 17:59
Meine alten Felgen (7x17" Et 38 mit 205/40 R17 Reifen) habe ich an der HA mit 16 mm Spurverbreiterung je Seite gefahren, das war optisch sehr geil und hat grade so ohne schleifen gepasst. Vorne hatte ich 10mm pro Seite testweise drauf, aber bei ordentlicher tieferlegung keine Chance die eingetragen zu bekommen. 6mm je Seite haben dann aber ordentlich ohne Schleifen gepasst.
im Winter fahre ich die original Melbourne VW-Alus (6x15" Et 43 mit 195/50R15) mit einer 10mm je Seite Scheibe an der HA und einer 6mm Scheibe je Seite an der VA, und das wurde vom TÜV ohne Probleme eingetragen.
Wie man sieht ist das also alles sehr speziell, und kommt genauf auf die jeweilige Kombi an. In Grenzbereichen kann man das also nur durch ausprobieren rausfinden.
Bei einer breiteren Felge mti der gleichen Et (z.B. 7,5 oder 8J) muss die Verbreiterung natürlich geringer ausfallen, da die Felge dann ja schon automatische 0,25 bzw 0,5 Zoll weiter raus steht als die 7er Felge bei gleicher ET.
Jetzt fahre ich eine 8x17" Felge Et 60 mit 35mm Adapterscheiben (effektive Et also 35) mit einem 215/35 Reifen und da ist absolut kein Platz mehr für eine Spurverbreiterung.
Die 2% Klausel gilt nur, wenn man die Spurverbreiterung mit dem dazugehörigen Gutachten eintragen lassen möchte. Dieses Gutachten greift meistens aber eh nicht, da dort Größen wie 215/35R17, 205/40R17 und 205/45R16 eh nicht drinnstehen. Bei Reifengrößen die also nicht im Gutachten stehen kann man also ruhig die 2% übersteigen, da eh eine sondereintragung fällig ist.
Die Klausel mit den Radschrauben gilt auch nur, wenn man die Felgen an ein Standardfahrwerk montiert. Packt man Distanzscheiben dazwischen, greift diese Regelung natürlich nicht. Dies steht nur im Gutachten, damit man Kugelkopf-Felgen nicht mit Kegelschrauben festknallt und anderstrum. im Gutachten steht ja auch drinn, das die Montage nur an Serienfahrwerken erlaubt ist, und eine tieferlegung ist ja auch kein Problem. Es muss halt nur vom Prüfer entsprechend geprüft werden.
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Das Durchstecksystem ist auch sehr gut, wenn es eine wiederholung der mittelzentrierung hat. Scheiben mit 5mm und weniger haben diese aber meistens nicht, dann ist es schon ein Geduldspiel die Felgen drauf zu kriegen. Wenns aber einmal montiert ist, ist alles gleich gut oder schlecht.
Die VW Garantie erlischt natürlich auf alle Teile die durch spätere änderungen beeinflusst werden. Mit Spurverbreiterungen bekommt man also keine Radlager auf Garantie usw.
@Stolte: Ich würde lieber zu 10mm je Seite greifen (evtl. max auch 12mm) AD 148 ist richtig
Mein Polo 9N
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