hallo, wie in meinenen anderen thread zu lesen will ich mir ja neue felgen anschaffen, aber i ch bin immrnoch bsichen verwirrt in den thema felgen ^^
hab jetzt bei machnchen felgen gelesen das es dort ein gutachten bzt ein TÜV teilegutachten gibt ( kein teilgutachten ) wofür ist das gut ? kann ich jetzt durch das gutachten 17 zoll felgen auf mein polo 9n fahren obwohl in mein fahrzeigbrief 16 zoll et 43 mm steht ? muss ich nur das gutqchtn bei mir tragen und ich muss dann nicht mehr zum TÜV um die eintragen zu lassen ?
wäre nett wenn mir jemand hilft.
mfg Marco
Was ist ein Teilegutachten?
Federn, Alus, Radkappen, Bremsen - hier gehts um alles was damit in Zusammenhang steht
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Aaaaaalso, neuer versuch 
Teilegutachten: EIn Gutachten, mit dem du zum TÜV fahren musst, und das entsprechende teil, in diesem Fall die Felge, eintragen lassen kannst.
ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis, wenn du eine ABE zu der Felge hast musst du nichts eintragen lassen, sondern musst nur die ABE mitführen.
Eigentlich ganz einfach
Gruß, 08/15

Teilegutachten: EIn Gutachten, mit dem du zum TÜV fahren musst, und das entsprechende teil, in diesem Fall die Felge, eintragen lassen kannst.
ABE: Allgemeine Betriebserlaubnis, wenn du eine ABE zu der Felge hast musst du nichts eintragen lassen, sondern musst nur die ABE mitführen.
Eigentlich ganz einfach

Gruß, 08/15
Der oben verfasste Text ist natürlich zu 100% Todernst gemeint, und darf NIEMALS ironisch aufgefasst werden 



Fahrzeuge:
Polo 9N Highline
Suzuki GZ 250 Marauder
-
Themenersteller - Beiträge: 91
- Registriert: 7. Apr 2007, 11:54
- Wohnort: Hamburg
- Alter: 36
- Kontaktdaten:
wie sieht es debei den MAM felgen aus :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... &rd=1&rd=1
da steht ja jetzt was von gutachten , damit MUSS ich also zum TÜV um sie eintragen zu lassen ? geht das den 100 % beim TÜV oder können die auch nein sagen bei noch ori fahrwerk ?
und hier s-line felgen :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... &rd=1&rd=1
das steht was von TÜV-gutachten...
die kann ich also einfach drunter schrauben ohne zum tüv zu gehen und obwohl bei mir im fahrzeugbrief nur max 16 zoll erlaubt ist ?
ist der TÜV gutachten und das teilegutachten das gleiche ?
bin voll verwirrt durch den ganzen misst
mfg Marco
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... &rd=1&rd=1
da steht ja jetzt was von gutachten , damit MUSS ich also zum TÜV um sie eintragen zu lassen ? geht das den 100 % beim TÜV oder können die auch nein sagen bei noch ori fahrwerk ?
und hier s-line felgen :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... &rd=1&rd=1
das steht was von TÜV-gutachten...
die kann ich also einfach drunter schrauben ohne zum tüv zu gehen und obwohl bei mir im fahrzeugbrief nur max 16 zoll erlaubt ist ?
ist der TÜV gutachten und das teilegutachten das gleiche ?
bin voll verwirrt durch den ganzen misst

mfg Marco
Fahrzeuge:
Polo 9N Comfortline
Solange nicht ausdrücklich dabeisteht das eine ABE vorhanden ist, solltest du davon ausgehen, dass es sich "nur" um ein Teilegutachten handelt. Du musst also wahrscheinlich zum TÜV, dass sollte aber absolut keine Probleme geben. Kostet ca 35€ und ist schnell erledigt.
Gruß, 08/15
Gruß, 08/15
Der oben verfasste Text ist natürlich zu 100% Todernst gemeint, und darf NIEMALS ironisch aufgefasst werden 



Fahrzeuge:
Polo 9N Highline
Suzuki GZ 250 Marauder
-
polo9N.info | polo6R.info- Beiträge: 24353
- Registriert: 2. Apr 2004, 19:36
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Du musst immer zum TÜV, um es mal pauschal zu sagen. Die Fälle, in denen es eine ABE gibt, sind extremst gering. Ohne Eintragung kannst du an sich nur die original für den Polo ab Werk lieferbaren Felgen-/Reifenkombis fahren.
Teilgutachten = Teilegutachten mit einem unterschlagenen e
Wenn du ein Teilegutachten hast, in dem dein Polo (Typ + Motor) drin steht, kannst du die angebauten Räder beim TÜV begutachten und dir einen Wisch ausfertigen lassen, der die Verkehrssicherheit deines Wagens weiterhin bescheinigt. Je nach Wortlaut des Wischs muss das dann real eingetragen werden, nämlich in die Fahrzeugpapiere, in vielen Fällen reicht aber auch das Mitführen des Wischs.
Teilgutachten = Teilegutachten mit einem unterschlagenen e

Wenn du ein Teilegutachten hast, in dem dein Polo (Typ + Motor) drin steht, kannst du die angebauten Räder beim TÜV begutachten und dir einen Wisch ausfertigen lassen, der die Verkehrssicherheit deines Wagens weiterhin bescheinigt. Je nach Wortlaut des Wischs muss das dann real eingetragen werden, nämlich in die Fahrzeugpapiere, in vielen Fällen reicht aber auch das Mitführen des Wischs.
5,5 Jahre Polo 9N. Seit 11/2008: Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI 160 PS | Seit 03/2015 dazu: Toyota GT86 in pearl-white
Fahrzeuge:
Audi A3 Sportback S line 1.8 TFSI
Toyota GT86
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