Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)
Verfasst: 4. Aug 2009, 21:50
Hallo zusammen,
kurze Frage. War beim TÜV wegen Fahrwerk und neuen Felgen.
Hab eigentlich gedacht, das bei den neuen Scheinen nichtsmehr eingetragen werden muss.
Jetzt heißt es aber einmal
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)
und auf dem anderen Blatt
Begutachtung §19(2)/21 StVZO
alles i.O. bitte lassen sie über die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilen.
D.h doch das ich es im Schein eintragen lassen muss oder?
Brauch ich dazu auch den Brief?
Und im Schein steht ned mein Name kann ich es dann Eintragen lassen oder brauch ich dann ne Vollmacht oder sowas?
Danke schonmal....
kurze Frage. War beim TÜV wegen Fahrwerk und neuen Felgen.
Hab eigentlich gedacht, das bei den neuen Scheinen nichtsmehr eingetragen werden muss.
Jetzt heißt es aber einmal
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)
und auf dem anderen Blatt
Begutachtung §19(2)/21 StVZO
alles i.O. bitte lassen sie über die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilen.
D.h doch das ich es im Schein eintragen lassen muss oder?
Brauch ich dazu auch den Brief?
Und im Schein steht ned mein Name kann ich es dann Eintragen lassen oder brauch ich dann ne Vollmacht oder sowas?
Danke schonmal....