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Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)

Verfasst: 4. Aug 2009, 21:50
von Wolli-9N3goal
Hallo zusammen,

kurze Frage. War beim TÜV wegen Fahrwerk und neuen Felgen.
Hab eigentlich gedacht, das bei den neuen Scheinen nichtsmehr eingetragen werden muss.
Jetzt heißt es aber einmal
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)
und auf dem anderen Blatt
Begutachtung §19(2)/21 StVZO
alles i.O. bitte lassen sie über die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilen.

D.h doch das ich es im Schein eintragen lassen muss oder?
Brauch ich dazu auch den Brief?

Und im Schein steht ned mein Name kann ich es dann Eintragen lassen oder brauch ich dann ne Vollmacht oder sowas?

Danke schonmal....

Re: Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)

Verfasst: 4. Aug 2009, 21:54
von VW Polo 9N3
normal muss man nur die Papiere (TÜV Eintragung) mitführen, man kann es beim nächsten mal KFZ anmelden gleich in Brief mit eintragen lassen.

Re: Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)

Verfasst: 4. Aug 2009, 21:59
von Wolli-9N3goal
weil normal steht doch da das es entweder unverzüglich oder beim nächsten anliegen eingetragen werden muss. Oder??

Re: Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)

Verfasst: 4. Aug 2009, 22:03
von VW Polo 9N3
das weiß ich jetzt nicht, müsst mal bei meinen Unterlagen vom TÜV schauen.
Ich hab noch nix in Brief eintragen lassen.

Re: Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)

Verfasst: 4. Aug 2009, 22:11
von Nozer
Neuerdings steht da immer unverzüglich drauf, kommt aber nur in den Schein nicht in den Brief.

Denke du wirst auch ne Vollmacht brauchen wenn du das ändern lässt.

Re: Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)

Verfasst: 5. Aug 2009, 13:50
von Wolli-9N3goal
Und brauch ich auch den Brief dazu?
Oder reicht es wenn ich nur den schein mit vollmacht habe?

Re: Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)

Verfasst: 5. Aug 2009, 13:55
von Nozer
Kann ich dir nicht sicher sagen, daher würde ich sagen eben ans Telefon und mal durch Klingeln lassen im Amt ;)

Re: Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis §19(2)

Verfasst: 5. Aug 2009, 18:43
von RIE - K 15
Du brauchst beides, wenn du es eintraen läßt.

Da in den Brief ein ich betone ein Buchstabe eingeschrieben wird.

Hab den Mist Mittlerweile 4 mal durch :D