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Eintragungsfragen

Verfasst: 14. Apr 2011, 23:37
von jincallmestar
Hey ich diskuttier hier gerade mit meinem stammtisch rum,
und stell euch mal die fragen :D

Wenn man Fahrwerk + Felgen / Reifen eintragen will

und im FAHRWERK GUTACHTEN die Reifen-Felgen Kombination nicht aufgelistet ist
bekommt man dann das fahrwerk eingetragen?

andere frage:

Im Gutachten von den Felgen ist das Auto nicht aufgelistet, bekommt man es eingetragen?

wir haben hier verschiedene meinungen, teilt mir euer wissen mit :D.

Re: Eintragungsfragen

Verfasst: 15. Apr 2011, 00:34
von sloi
Felgen deren Gutachten sich auf andere Fahrzeuge bezieht sind eintragbar mit Einzelabnahme. Da muss man dann den Rollumfang des Reifen beachten und auf welchen Felgenbreite der Reifen freigegeben ist(Reifenhersteller hat dazu Freigaben), Traglast der Reifen muss passen zur Achslast, und ich weiss nicht genau wie das bei den Felgen heisst, ein Festigkeitsgutachten welches auch bescheinigt, dass es dein Auto trägt...
Vergleichsgutachten mit Felgen gleicher Größe und Rad-Reifen-Kombination die zum einzutragenden Fahrzeug passen helfen auch immer...

Sonst hätte ja niemand z.B. Porsche Turbo Felgen auf seinem Golf 3 oder Mercedes Segin Felgen....Audi-Felgen etc etc etc

und beachten: Bei Lochkreisadaptern, kann man nur von 4 auf 5 Loch z.B. "aufrüsten" aber nicht von 5 Loch (wie der Polo) auf 4 Loch Felgen adaptieren...

Und in den Fahrwerksgutachten stehen eh meiner Meinung nach keine Rad-Reifenkombinationen... Deshalb Eintragung des Fahrwerks immer möglich wenn die Auflagen des Fahrwerks erfüllt sind: Freigängigkeit ist meist der wichtigste Punkt... Alles andere Interessiert den Prüfer meist nicht... Gibt dann noch so Auflagen wie... wenn die und die Tieferlegung mit den und den Felgen gefahren wird müssen Spurplatten montiert werden, weil es sein kann, dass die Felgen/reifen gegen den Stoßdämpfer kommen...


MfG

Re: Eintragungsfragen

Verfasst: 15. Apr 2011, 02:37
von com943
:dito:

alles :top: erklärt :D

Re: Eintragungsfragen

Verfasst: 15. Apr 2011, 15:21
von jincallmestar
sloi, wegen dir hab ich grad n fuffi gewonnen :D kriegst mal einen ausgegeben :D

Re: Eintragungsfragen

Verfasst: 15. Apr 2011, 15:29
von Fellenteee
Und in den Fahrwerksgutachten stehen eh meiner Meinung nach keine Rad-Reifenkombinationen... Deshalb Eintragung des Fahrwerks immer möglich wenn die Auflagen des Fahrwerks erfüllt sind: Freigängigkeit ist meist der wichtigste Punkt... Alles andere Interessiert den Prüfer meist nicht... Gibt dann noch so Auflagen wie... wenn die und die Tieferlegung mit den und den Felgen gefahren wird müssen Spurplatten montiert werden, weil es sein kann, dass die Felgen/reifen gegen den Stoßdämpfer kommen...


MfG

Da hast du Recht! Aber es gibt auch DEKRA MEnschen die der Meinung sind, dass in nem Fahrwerksgutachten immer Rad-Reifen-Kombis stehen.

ABER: DAS GIBT ES NICHT. IN KEINEM FAHRWERKSGUTACHTEN STEHT NE RAD-REIFEN-KOMBI

Re: Eintragungsfragen

Verfasst: 15. Apr 2011, 15:35
von Maces
Naja das ist ja auch die Dekra die in Regel keine Eintragung durchführen darf. Zu mindest bei uns im Nord Westen.

Re: Eintragungsfragen

Verfasst: 15. Apr 2011, 15:38
von PLaYa
richtisch :D

da steht nur "serienbereifung" wenn ich mich nicht irre :)

hm komisch bei mir darf es nur die dekra weil die grünen menschen sachverständige sind und nur die ne einzelabnahme machen dürfen...

Re: Eintragungsfragen

Verfasst: 15. Apr 2011, 15:40
von CHM
Osten = Dekra
Westen = TÜV

Re: Eintragungsfragen

Verfasst: 15. Apr 2011, 16:02
von Typhoon
Und in den Fahrwerksgutachten stehen eh meiner Meinung nach keine Rad-Reifenkombinationen... Deshalb Eintragung des Fahrwerks immer möglich wenn die Auflagen des Fahrwerks erfüllt sind: Freigängigkeit ist meist der wichtigste Punkt... Alles andere Interessiert den Prüfer meist nicht... Gibt dann noch so Auflagen wie... wenn die und die Tieferlegung mit den und den Felgen gefahren wird müssen Spurplatten montiert werden, weil es sein kann, dass die Felgen/reifen gegen den Stoßdämpfer kommen...


MfG

Da hast du Recht! Aber es gibt auch DEKRA MEnschen die der Meinung sind, dass in nem Fahrwerksgutachten immer Rad-Reifen-Kombis stehen.

ABER: DAS GIBT ES NICHT. IN KEINEM FAHRWERKSGUTACHTEN STEHT NE RAD-REIFEN-KOMBI
#Öhm also bei mir stehen sehr wohl angaben zu den Reifen im Gutachten, Gutachten kann nach 19 eingetragen werden die Serienbereifung montiert ist oder muss nach 21 abgenommen werden wenn andere Reifengrößen montiert sind