Eintragung Felgen/Federn
Verfasst: 16. Aug 2013, 15:01
Hallo Leute,
seit 4 Jahren fahre ich problemlos mit meinen nach §19 eingetragenen Felgen/Reifen + Federn. Noch nie Probleme bei Tüv oder Försterei.
Zuerst kam die Rad/Reifen Kombi (AEZ Felgen, 195/45 R16) drunter, damals noch mit Serienfahrwerk. ABE liegt vor und wurde nach §19 Änderungsabnahme eingetragen.
Ein Jahr später folgte die Tieferlegung durch Ferdern von Eibach. Teilegutachten liegt vor und wurde ebenfalls nach §19 eingetragen. Dabei wurde vermerkt, dass "Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Anbaubestätigung Rad/Reifen Kombination ABE (Nr sowieso) berücksichtigt wurden. Auflagen lt. Gutachten, keine Schneeketten"
Auflagen sind alle erfüllt, folglich ist mit diesem letzten Satz der Fall erledigt und Rad/Reifen +Federn sind in Kombination abgenommen, Oder liege ich da falsch???
Dann jetzt nach 4! Jahren verweigerte mir ein Prüfer der Dekra bei der HU die Plakette, da "Mehrfachänderungen nicht in Kombination abgenommen sind." Er wollte mir weiß machen, dass das so nicht rechtens wäre, und eine Sonderabnahme nach §21 für die Rad/Reifen+Federn Kombi nötig sei.
Was sagt ihr dazu? Ist das bei mir ordnungsgemäß eingetragen oder hat der Prüfer recht???
seit 4 Jahren fahre ich problemlos mit meinen nach §19 eingetragenen Felgen/Reifen + Federn. Noch nie Probleme bei Tüv oder Försterei.
Zuerst kam die Rad/Reifen Kombi (AEZ Felgen, 195/45 R16) drunter, damals noch mit Serienfahrwerk. ABE liegt vor und wurde nach §19 Änderungsabnahme eingetragen.
Ein Jahr später folgte die Tieferlegung durch Ferdern von Eibach. Teilegutachten liegt vor und wurde ebenfalls nach §19 eingetragen. Dabei wurde vermerkt, dass "Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Anbaubestätigung Rad/Reifen Kombination ABE (Nr sowieso) berücksichtigt wurden. Auflagen lt. Gutachten, keine Schneeketten"
Auflagen sind alle erfüllt, folglich ist mit diesem letzten Satz der Fall erledigt und Rad/Reifen +Federn sind in Kombination abgenommen, Oder liege ich da falsch???
Dann jetzt nach 4! Jahren verweigerte mir ein Prüfer der Dekra bei der HU die Plakette, da "Mehrfachänderungen nicht in Kombination abgenommen sind." Er wollte mir weiß machen, dass das so nicht rechtens wäre, und eine Sonderabnahme nach §21 für die Rad/Reifen+Federn Kombi nötig sei.
Was sagt ihr dazu? Ist das bei mir ordnungsgemäß eingetragen oder hat der Prüfer recht???