Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Federn, Alus, Radkappen, Bremsen - hier gehts um alles was damit in Zusammenhang steht

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domme09
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Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon domme09 » 14. Jul 2014, 17:53

Servus zusammen,

für 17" Felgen liegt ein Teilegutachten vor. Laut Gutachten muss ich die Felgen einem Prüfer vorführen. Habe soeben beim GTÜ angerufen und er meinte "klar, kostet nur 36€. Oder ist er auch tiefergelegt?" Antwort: "Ja, mit H&R Federn 35mm", daraufhin der GTÜ Mensch "Dann kann ich das nicht machen, müssen Sie zum Tüv".

Da frage ich mich doch glatt, wieso? Kann mir das jemand erklären? Kann mir auch jemande sagen, was der TÜV dafür verlangt?


Vielen Dank im Voraus.

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Hoffes
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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon Hoffes » 14. Jul 2014, 18:35

Hatte auch mal das "Problem". Bei mir aber meinte der GTÜ-Mann, dass er alles im Rahmen des Verstellbereichs laut Gutachten (Gewindefahrwerk) abnehmen. Nur halt dann nicht, wenn ein tieferes Maß per Einzelabnahme eingetragen werden soll.

Fazit: Eigentlich müsste er es machen dürfen..
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Toergi
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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon Toergi » 14. Jul 2014, 18:45

Darf er nicht.

Da der GTÜ-Mann nur nach existierendem Gutachten eintragen darf. Und wenn die Räder ein Gutachten haben, dann bezieht sich das immer NUR auf die Felgen in Kombination mit einem sonst serienmäßigem Fahrzeug oder eben allen anderen Teilen die im Gutachten stehen. Also auch die Reifen die bei dem Gutachten der Felgen dabei stehen. Also ist diese Kombination wiederrum in Ordnung.




Wenn also nun etwas anderes verändert wurde was mit der Felge im entferntesten zu tun haben könnte ( Fahrwerk, Federn, Bremsanlage etc.) Dann muss das gesondert begutachtet werden.

Dieses darf dann wiederrum nur der TÜV.
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Hoffes
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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon Hoffes » 14. Jul 2014, 19:52

Also mit hat der GTÜ (oder war es KÜS?) Spezi das Gewindefahrwerk inkl. der Tomason eingetragen. Bei Bedarf kann ich gerne ein Bild von dem Beleg machen ;)
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domme09
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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon domme09 » 14. Jul 2014, 21:57

Darf er nicht.

Da der GTÜ-Mann nur nach existierendem Gutachten eintragen darf. Und wenn die Räder ein Gutachten haben, dann bezieht sich das immer NUR auf die Felgen in Kombination mit einem sonst serienmäßigem Fahrzeug oder eben allen anderen Teilen die im Gutachten stehen. Also auch die Reifen die bei dem Gutachten der Felgen dabei stehen. Also ist diese Kombination wiederrum in Ordnung.




Wenn also nun etwas anderes verändert wurde was mit der Felge im entferntesten zu tun haben könnte ( Fahrwerk, Federn, Bremsanlage etc.) Dann muss das gesondert begutachtet werden.

Dieses darf dann wiederrum nur der TÜV.

So hat sich auch der GTÜ Mann erklärt. Er darf nur eine Änderung auf einmal eintrage, nicht zwei.

Weiß denn jemand, was der TÜV dafür verlangt?


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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon Hotte » 15. Jul 2014, 08:46

Naja zumindest keine zwei, die sich gegenseitig beeinflussen. ;) Das darf nur ein staatlich anerkannter Sachverständiger vom TÜV.

@Hoffes: das hätte in Hessen dann nochmal Ärger beim Straßenverkehrsamt gegeben. ;) Die hätten dich nämlich wieder nach Hause geschickt und du hättest das Auto nicht bewegen dürfen.
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Hoffes
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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon Hoffes » 15. Jul 2014, 09:13

Mmh.. also die Felgen und das Fahrwerk waren bereits eingetragen. Es ging lediglich um eine Anpassung an die neue Tiefe. Vielleicht liegt ja hier der Hund begraben!?
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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon domme09 » 15. Jul 2014, 13:52

Kann mir denn keiner was zu den Kosten sagen? :(


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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon fabkuhl » 15. Jul 2014, 14:17

Bei uns nimmt der TÜV 100€ dafür


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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon Toergi » 15. Jul 2014, 14:40

Kann mir denn keiner was zu den Kosten sagen? :(

Da es keine reguläre Abnahme ist, geht das meistens nach "Zeitaufwand"

Dann kommt es immer darauf an wieviel Zeit sich der Prüfer nimmt.

Und somit ist das immer unterschiedlich..

Generell kannst du aber mit 60-100€ rechnen.
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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon domme09 » 15. Jul 2014, 14:51

DANKE euch zwei :) :top:


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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon domme09 » 15. Jul 2014, 15:11

Nachtrag:

MUSS ich es eigentlich eintragen lassen, wenn eine ABE der Felgen/Rad-Kombi vorliegt?

http://www.asa-wheels.de/download/gutac ... _1_865.pdf

Hier steht ja fett, dass der Zulassungsschein NICHT geändert werden muss und weiter unten:

"Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. "


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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon Blackmagic-SC » 15. Jul 2014, 15:21

Die ABE (sofern vorhanden) gilt IMMER NUR für die Verwendung mit einem Serienfahrwerk, es sei denn es ist explizit anders angegeben! Wobei mir persönlich kein solcher Fall bekannt ist..
Gruß Daniel

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Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Ungelesener Beitragvon Toergi » 15. Jul 2014, 15:26

So ist es.

Auch wenn die Felgen eine ABE besitzen und die Federn auch eine ABE besitzen, so ist das zusammenspiel der beiden noch lange nicht geprüft und muss wieder separat abgenommen werden.
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