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Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 14. Jul 2014, 17:53
von domme09
Servus zusammen,

für 17" Felgen liegt ein Teilegutachten vor. Laut Gutachten muss ich die Felgen einem Prüfer vorführen. Habe soeben beim GTÜ angerufen und er meinte "klar, kostet nur 36€. Oder ist er auch tiefergelegt?" Antwort: "Ja, mit H&R Federn 35mm", daraufhin der GTÜ Mensch "Dann kann ich das nicht machen, müssen Sie zum Tüv".

Da frage ich mich doch glatt, wieso? Kann mir das jemand erklären? Kann mir auch jemande sagen, was der TÜV dafür verlangt?


Vielen Dank im Voraus.

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 14. Jul 2014, 18:35
von Hoffes
Hatte auch mal das "Problem". Bei mir aber meinte der GTÜ-Mann, dass er alles im Rahmen des Verstellbereichs laut Gutachten (Gewindefahrwerk) abnehmen. Nur halt dann nicht, wenn ein tieferes Maß per Einzelabnahme eingetragen werden soll.

Fazit: Eigentlich müsste er es machen dürfen..

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 14. Jul 2014, 18:45
von Toergi
Darf er nicht.

Da der GTÜ-Mann nur nach existierendem Gutachten eintragen darf. Und wenn die Räder ein Gutachten haben, dann bezieht sich das immer NUR auf die Felgen in Kombination mit einem sonst serienmäßigem Fahrzeug oder eben allen anderen Teilen die im Gutachten stehen. Also auch die Reifen die bei dem Gutachten der Felgen dabei stehen. Also ist diese Kombination wiederrum in Ordnung.




Wenn also nun etwas anderes verändert wurde was mit der Felge im entferntesten zu tun haben könnte ( Fahrwerk, Federn, Bremsanlage etc.) Dann muss das gesondert begutachtet werden.

Dieses darf dann wiederrum nur der TÜV.

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 14. Jul 2014, 19:52
von Hoffes
Also mit hat der GTÜ (oder war es KÜS?) Spezi das Gewindefahrwerk inkl. der Tomason eingetragen. Bei Bedarf kann ich gerne ein Bild von dem Beleg machen ;)

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 14. Jul 2014, 21:57
von domme09
Darf er nicht.

Da der GTÜ-Mann nur nach existierendem Gutachten eintragen darf. Und wenn die Räder ein Gutachten haben, dann bezieht sich das immer NUR auf die Felgen in Kombination mit einem sonst serienmäßigem Fahrzeug oder eben allen anderen Teilen die im Gutachten stehen. Also auch die Reifen die bei dem Gutachten der Felgen dabei stehen. Also ist diese Kombination wiederrum in Ordnung.




Wenn also nun etwas anderes verändert wurde was mit der Felge im entferntesten zu tun haben könnte ( Fahrwerk, Federn, Bremsanlage etc.) Dann muss das gesondert begutachtet werden.

Dieses darf dann wiederrum nur der TÜV.

So hat sich auch der GTÜ Mann erklärt. Er darf nur eine Änderung auf einmal eintrage, nicht zwei.

Weiß denn jemand, was der TÜV dafür verlangt?

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 15. Jul 2014, 08:46
von Hotte
Naja zumindest keine zwei, die sich gegenseitig beeinflussen. ;) Das darf nur ein staatlich anerkannter Sachverständiger vom TÜV.

@Hoffes: das hätte in Hessen dann nochmal Ärger beim Straßenverkehrsamt gegeben. ;) Die hätten dich nämlich wieder nach Hause geschickt und du hättest das Auto nicht bewegen dürfen.

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 15. Jul 2014, 09:13
von Hoffes
Mmh.. also die Felgen und das Fahrwerk waren bereits eingetragen. Es ging lediglich um eine Anpassung an die neue Tiefe. Vielleicht liegt ja hier der Hund begraben!?

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 15. Jul 2014, 13:52
von domme09
Kann mir denn keiner was zu den Kosten sagen? :(

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 15. Jul 2014, 14:17
von fabkuhl
Bei uns nimmt der TÜV 100€ dafür

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 15. Jul 2014, 14:40
von Toergi
Kann mir denn keiner was zu den Kosten sagen? :(

Da es keine reguläre Abnahme ist, geht das meistens nach "Zeitaufwand"

Dann kommt es immer darauf an wieviel Zeit sich der Prüfer nimmt.

Und somit ist das immer unterschiedlich..

Generell kannst du aber mit 60-100€ rechnen.

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 15. Jul 2014, 14:51
von domme09
DANKE euch zwei :) :top:

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 15. Jul 2014, 15:11
von domme09
Nachtrag:

MUSS ich es eigentlich eintragen lassen, wenn eine ABE der Felgen/Rad-Kombi vorliegt?

http://www.asa-wheels.de/download/gutac ... _1_865.pdf

Hier steht ja fett, dass der Zulassungsschein NICHT geändert werden muss und weiter unten:

"Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. "

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 15. Jul 2014, 15:21
von Blackmagic-SC
Die ABE (sofern vorhanden) gilt IMMER NUR für die Verwendung mit einem Serienfahrwerk, es sei denn es ist explizit anders angegeben! Wobei mir persönlich kein solcher Fall bekannt ist..

Re: Eintragung TÜV H&R Federn und 17 Zoll Felgen

Verfasst: 15. Jul 2014, 15:26
von Toergi
So ist es.

Auch wenn die Felgen eine ABE besitzen und die Federn auch eine ABE besitzen, so ist das zusammenspiel der beiden noch lange nicht geprüft und muss wieder separat abgenommen werden.