§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder
Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
also erlaubt ist es (s.o.) schon..
das es nervt ist aber wahr

Du hast den falschen Teil hervorgehoben, der wesentliche Punkt ist "
erheblich"!

Das ist an sich eine ziemlich einfache Ausdrucksweise, die auch für Laien verständlich sein sollte. Wenn man auf unseren Straßen unterwegs ist, scheint es aber, als wäre das für manche nicht zu begreifen *achselzuck*