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Unterbodenbeleuchtung
Verfasst: 28. Sep 2005, 11:15
von CeeJay
So... da es noch nicht ganz geklärt ist:
Ich habe bei meinem Tüv angerufen um zu erfahren wie das aussieht UBB als Einsteigshilfe zu benutzen. Tür auf - licht an, Tür zu - licht aus.
So, der nette Mann dort wollt mir erzählen, dass ich das nicht eintragen muss. Das kann ich irgendwie net glauben, denke eher das er keine Ahnung davon hat und wenn ich jetzt beim Tüv da mit UBB stehe das das nicht konfirm ist... Seine Aussage war, solange das nicht Abfallen kann, ist das in Ordnung.
hmm ausserdem, wenn die Polizei mich anhält, warum auch immer

und sieht das ich UBB habe die nichtmal eingetragen ist, dann hab ich doch die A-Karte.
Wollte jetzt mal wissen, wie ihr das seht, oder ob ihr irgendwelcher Erfahreungen damit habt.
Verfasst: 28. Sep 2005, 13:02
von me1ssner
als Einstiegshilfe darfst du das natürlich benutzen...
muss aber Ordnungsgemäß angebracht werden !
Verfasst: 28. Sep 2005, 17:07
von Harri
denn der bereich der stvzo ist mit dem parkem kaum vergleichbar: denn dort fährt man üblicherweise (sorry, 5€ ins phrasenschwein) mit dem auto und parkt eben nicht. daher wird die tür während der fahrt auch nicht geöffnet
ps: wir habe eine wunderschöne ubb anleitung bei 9n.info!

Verfasst: 28. Sep 2005, 17:20
von CeeJay
die hab ich schon gesehen und wenn werd ich mich an der halten, hatte aber vor, wenn dann LED zu nehmen, weil ich denke das sie robuster sind.
Aber THX 4 info ... fals noch jmd was einschmeissen möchte, immer zu!

Verfasst: 28. Sep 2005, 17:31
von Harri
eine ledubb ist auch von mir verwendet worden!

ist nice
Verfasst: 28. Sep 2005, 17:56
von Nico84
Harri, die muss ich mir mal anschaun bei gelegenheit
Verfasst: 28. Sep 2005, 18:05
von watercube
Wenn man dann noch nen Zusatzschalter einbaut, kann man die aber auch nutzen, wenn die Türen zu sind!
Ob das dann auch noch erlaubt ist?
Könnte sie ja auch einbauen und sagen ich schalte sie nur auf Treffen oder aufm Parkplatz an. Glaubt der TÜV auch net oder?
Verfasst: 28. Sep 2005, 20:26
von Fabolous
Wenn man dann noch nen Zusatzschalter einbaut, kann man die aber auch nutzen, wenn die Türen zu sind!
Ob das dann auch noch erlaubt ist?
Der TÜV muss doch von dem SWchalter nix wissen oder??
Meine gesamte Innenraumbel. läßt sich auch über Schalter TüraufAn/Aus/DauerAn schalten...
Verfasst: 28. Sep 2005, 21:16
von CeeJay
@ Harri hast du davon evtl nen paar Pics?
Verfasst: 29. Sep 2005, 06:37
von Harri
sind die bei der anleitung nicht dabei?
wenn man sich einen schalter einbaut, dann darf der tüv die nur nicht sehen!
meine ubb wurde mittlerweile abgebaut, weil ich schon einen netten wisch von der behörde bekommen habe
meine fußraumbeleuchtung ist auch über einen knopf steuerbar..

Verfasst: 29. Sep 2005, 07:06
von watercube
Wenn man dann noch nen Zusatzschalter einbaut, kann man die aber auch nutzen, wenn die Türen zu sind!
Ob das dann auch noch erlaubt ist?
Der TÜV muss doch von dem SWchalter nix wissen oder??
Meine gesamte Innenraumbel. läßt sich auch über Schalter TüraufAn/Aus/DauerAn schalten...
Klar muß der TÜV nix davon wissen, aber denkst du die sind so doof und denken nicht genauso?
Versprechen kann man viel! Denke nicht, dass man die so einfach eingetragen bekommt, wenn man verspricht, diese nur als Einstiegsleuchten zu benutzen!
Muß im Oktober zum TÜV und dabei werde ich mal fragen...

Verfasst: 29. Sep 2005, 09:04
von CeeJay
sind die bei der anleitung nicht dabei?
--> doch schon aber das sind ja keine LEDs oder?
Muß im Oktober zum TÜV und dabei werde ich mal fragen...
--> kannst dich ja dann nochmal hier zu wort melden, würd mich intressieren was sie bei dir sagen

Verfasst: 29. Sep 2005, 15:30
von Harri
sind leds, steht in der anleitung! wer lesen kann, ist klar im vorteil

Verfasst: 29. Sep 2005, 15:42
von CeeJay
oh sry
